wolle V. e für intritt ' Uhr t und ll und nähme u dern. mem stille- hu. lffe. Hof. und Anzeiger. W 7«. AmMatt dkS Kinigl. BkjiMmW und de? RatP ttt SM Lchziz. Dienstag dm 10. März. 1888. Bekanntmachung, das Roßschlachten betreffend. Neuerliche Vorgänge bestimmen uns zu folgenden Anordnungen: 1) Roßschlächtereien, auf deren Errichtung die Vorschriften in Z. 22 ff. des Gewerbegesetzes Anwendung finden, sind in der Regel innerhalb bewohnter Straßen und Stadtthecke, so wie in deren unmittelbarer Nähe nicht zu gestatten. Ausnahmen von dieser Regel aber nur mit Genehmigung deS StadtbezirksarzteS zulässig. 2) IedeS zu schlachtende Pferd, dessen Fleisch als Genußmittel verwendet, beziehentlich als solche- zum Verkauf gebracht werden soll, ist vor dem Schlachten auf Kosten deS Schlächters durch den BezirkSthierarzt einer veterinair-polizeilichen Untersuchung zu unterwerfen. Erst nach dessen schriftlich ertheilter Genehmigung darf das Schlachten und der Fleisch verkauf erfolgen. 3) Auch daS zum Verkauf gestellte Pferdefleisch unterliegt auf Kosten des Verkäufers einer Beschau durch den Bezirksthierarzt, so oft derselbe eine solche für erforderlich erachtet. 4) Der vom BezirkSthierarzt ausgestellte Erlaubnißschein muß im Verkaufslocale, beziehentlich im Schlachthause, zur Einsichtnahme bereit sein. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden wir mit Geldstrafen bis zur Höhe von 10 Thlr. ahnden. Leipzig, den 5. März 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. Der Stadtbezirksarzt. vr. Koch. vr. H. Sonnen kalb. Bekanntmachung. In Gemäßheit §. 2 und 7 des Regulativs vom 2. März 1863 machen wir bekannt, daß sich Herr Gottlob Carl Eduard Schröder, Mechaniker hier, PeterSstraße Nr. 20, für Ausführung von Gasrohrleitungen und Gasbeleuchtungsanlagen bei unS an ge meldet, auch durch Zeugniß der Gasanstalt über den Besitz der zu diesem Gewerbebetriebe erforderlichen Vorrichtungen auSgewiesen hat. Leipzig, am 7. März 1868. Der Math der Stadt Leipzig. i. Rltft vr. E. Stephani. lascher, Rf. Bekanntmachung. DaS Feilbieten von TheaterbilletS auf öffentlichen Plätzen und Straßen wird hiermit bei Gefängnißstrase verboten. Unsere Wachmannschaft ist angewiesen, gegen Solche, welche diesem Verbote zuwider handeln, durch Arretur einzuschreiten. Leipzig, den 7. März 1868. DaS Polizeiamt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Alle Mannschaft des Beurlaubten-StaudeS rlin. D sich in der Stadt Leipzig, sowie in den kg. otel de Bekanntmachung. gefordert, sich bei Vermeidung von Strafe Die Sachsen der Stadt Leipzig beim Bezirksfeldwebel Weller, die Sachsen deS GerichtsamtS Leipzig I bei dem Bezirksfeldwebel Böhme, die Sachsen deS GerichtSamtS Leipzig II bei dem Bezirksfeldwebel Dietze. Die Mcktsacksen dieser Gern — Sjährige^FrühjahrS-Control-Versammlung der Mannschaft der Landwehrleute, Ende dieses MonatS abgehalten werden, und wird Zeit und" Ort später durch Ordre bekannt gemacht. Leipzig, den 9. März 1868. Das König!. Bezirks-Commando. "-.Hasse, Auf Befehle Leutnant und Adjutant. 07.-. l7S.—. izerno- mSd'or fel auf anburg terdam 56-/.. >eut /o r 370. : fest, SS'/., r 1822 . 1882 V* - vom 1«. dieses Monats ab Zur Nachricht. Die Einlösung der den 31. März, 1. April und resp. Ostern diese- IahreS fällig werdenden K. S. Staatsschulden- und Landrentenbank-Effecten erfolgt bei Unterzeichneter Caffe bereits^ vom 1V dii in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr. Leipzig, am 5. März 1868. Königliche Lotterie - DarlehnS - Caffe. Holz-Auction. Mittwoch den 11. d. M. sollen in Burgauer Revier auf dem diesjährigen Schlage Vormittags von kV Uhr an 44 eichene, 4 buchene, 2 rüsterne, 21 lindene Nutzklötze, 40 Stück Schirrhölzer, 1 Klafter eichene Nutzscheite, 12 Klaftern eichene, 6*/, Klafter lindene und »/, Klafter aSpene Brennholzscheite, sowie von 11 Uhr ca. 200 Lang- und Abraum haufen unter den im Termine an Ott und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 7. März 1868. . DeS NathS Forstdepntation. Geffeuttiche Verhandlungen der Stadtverordneten am 19. Februar 1868. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Beim Bottrag au- der Registrande gelangte eine Zuschrift dr auf Grund deS früher mit dem hiesigen sächsischen Garnisons- commando abgeschlossenen Vertrags vom 5. März 1853 mit dem jetzigen Garnisoncommando einen erneuten Conlract über den Exercierplatz (gegen 210 Thlr. Pachtzins), über die Schießstände (gegen 30 Thlr. Pachtzins) und drei MunitionS- behältniffe (gegen 54 Thlr. MiethzinS) unter einigen Vor- behaKSbedi tSbedingungen einzugehen,