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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.03.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-03-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186803205
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680320
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680320
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-03
- Tag1868-03-20
- Monat1868-03
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.03.1868
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2) die hierfür außgesetzten Positionen abrulehnen, ebenso die übrigen auf Einzäunung der Gärten vurch Stackete bezüg lichen Positionen; dagegen die Kosten für Herstellung der Brunnen, Wege und Stege zu bewilligen und die ge forderten 32 Thlr. 12 Ngr. für Erdplanirung und unvor hergesehene Fälle, abgesehen von den 3X des Anschlags, von den zu gleichen Zwecken geforderten 81 Thlr. 5 Ngr. 5 Pf. aber nur 25 Thlr. zu genehmigen, im Uebrigen der Rathsvorlage Zustimmung zu ertheilen." Herr vr. Georgi frägt an, ob die Entnahme der Mittel aus dem Stammvermögen vom Ausschuß beschlossen sei. Die Erledi gung dieser Frage halte er der Competenz des Finanzausschusses unterstellt und beantrage dies. Nachdem Vorsteher vr. Joseph erklärt, daß in diesem Jahre alle Angelegenheiten, die das Stammvermögen betreffen, an den Finanzausschuß verwiesen seien, diese Sache aber noch vom vori gen Jahre datire und der Herr Referent angeführt, daß wie bei Drainagen auch hier die Entnahme der Mittel aus dem Stamm vermögen gerechtfertigt sei, die gleiche Ansicht auch Herr Geheimrath von Wächter ver treten hatte, wurde der Georgische Antrag abgelehnt. Zur Sache fragt Herr Geheimrath von Wächter an, ob nach dem Pachtverträge nicht dem Pächter Entschädigung von Me liorationen gewährt werden müsse, denn von den neuen Pachtern der Stadt könne das Pestalozzistift nichts verlangen. Auch fände er es hart, die veranschlagten Meliorationen dem Stifte nicht zu ersetzen, da hierdurch bessere Pachtzinse erzielt werden würden. In Betreff der Umzäunungen bitte er um Auskunft, in welcher Weise der Rath diese auszuführen gedenke. Nachdem der Herr Referent die gewünschte Auskunft gegeben, spricht sich Herr Geheimrath von Wächter dahin aus: dem Pestalozzistift den vereinbarten Werth der Meliorationen auszuzahlen. Herrn Wehner scheint es gleichfalls unbillig, für die Melio rationen nichts zu gewähren und das Stift an die künftigen Ab pachter zu verweisen. Die Taxe finde er überaus niedrig, und da das Pestalozzistift das Recht habe, im Fall keine Entschädigung gewährt würde, die Bäume wegzuhauen, so würden niedrigere Pachtzinse erzielt werden und dre Stadt einen Verlust erleiden. Er stimme für den Wächter'schen Antrag. Auch Herr Güttner wünscht dem Pestalozzistift eine Ent schädigung zu gewähren, da dasselbe das Areal durch die Spaten- cultur bedeutend verbessert und dieses somit an Werth gewonnen habe. Herr Jul. Müller erwähnt, daß im Ausschuß die Rechts frage nicht in Betracht gezogen sei; man habe die Sache nur vom Populairen Standpuncte aufgefaßt. Eine Härte gegen die Pestalozzi stiftung sei nicht beabsichtigt gewesen. Sei es nun zweifelhaft, ob das Pestalozzislift mit den Abpachtern erfolgreich in Verhandlungen treten könnte, so wäre er geneigt, vom Ausschußgutachten zurück zutreten. Der Herr Referent führt an, daß von einer Rechtsfrage hier nicht die Rede sei, da die Bestimmungen des Pachtvertrages dem Pestalozzistift gar kein Recht auf Entschädigung geben. Von einer Härte gegen das Stift könne man nicht sprechen, vielmehr werde dieses anderen Gartenbesitzern gegenüber sehr bevor zugt, da nicht allein die Hecke übernommen, sondern die Bäume und Sträucher demselben überlassen werden sollten. Hierdurch würde die Stadt nicht mit Inventarium beschwert, dessen Beaufsichtigung und Erhaltung nur der Verwaltung unnütze Arbeit verursachen würde. Derselbe Fall liege bei den Planken vor. Diesen Ansichten schließt sich Herr Cavael an und bezeichnet die Ausschußanträge als dem Interesse des Pestalozzistifts ent sprechend. Herr vr. Georgi hält das Ausschußgutachten für bedenklich, weil die schönen Bäume auf dem Areal dann leicht verloren gehen könnten. Deshalb wünsche er die Uebernahme dieser Bäume von Seiten des Raths. Herr Mohrstedt ist nicht damit einverstanden, daß es den neuen Pächtern überlassen werden solle, die Einzäunungen nach ihrem Gutdünken aufzuführen, und stellt den Antrag: beim Rache zu beantragen, die künftigen Gartenpachter anzuhalten, eme gleichmäßige Einzäunung ihrer Gärten aufzuführen. Herr Zsch och giebt zu überlegen, daß die Gärten jedenfalls in kleinen Parzellen den Familien überlassen werden würden, denen die vorhandenen Bäume sehr lieb sein dürften. Auch Herr Geheimrath v. Wächter hält die Beibehaltung der Bäume für dringend geboten und glaubt, es würde zu Verwickelun gen führen, wenn das Stift mit den Abpachtern in Verhandlungen treten sollte. Am einfachsten sei, dem Stift die Meliorationen zu entschädigen, da überdies die Stadt hierdurch höhere Pachtzinsen erzielen würde. Nachdem Herr Sander constatirt, daß von Meliorationen nicht, sondern von der Uebernahme eines kostspieligen Inventariums die Rede sei, die Taxen aber sehr hoch seien, ' und Herr Vr. Georgi das bezeichnte Areal als spätere Bauplätze bezeichnte, welche mit bestandenen Bäumen sich besser verwerthen würden, hält Herr Fleischhauer die getroffene Eintheilung als eine nicht glücklich gewählte, weil sich spitze Winkel, zumal als Bauplätze, später schlecht verwerthen ließen. Er beantrage: den Rath zu ersucken, von der jetzigen Eintheilung der künftigen Garten abzusehen und dieselben in rechtwinkeligen Linien abzmheilen. Der Herr Referent vertheidigte das Ausschußgutachten, weil dieses die Interessen sowohl des Pestalozzistiftes wie der Stadt gemeinde auch in Betreff der künftigen Verwerthung des Areals als Bauplätze wahre. Die Einzäunung habe der Rath gar nicht übernehmen wollen, sondern nur die Abgrenzung. Die vorqe- schlagene Lage der Gärten sei bedingt durch die anstoßenden Grundstücke. Einstimmig trat das Collegium dem Ausschußantrage bezüglich der Weißdornhecke, mit 39 gegen 13 Stimmen dem weiteren Aus- schußantrage unter 1, gegen 6 Stimmen dem 8ud 2, einstimmig den ferneren Ausschußanträgen bei. Der Mohrstedtsche Antrag wurde mit 31 gegen 21 Stimmen, der Fleischhauersche mit großer Majorität abgelehnt. Derselbe Herr Referent berichtete weiter über folgende Raths zuschrift: „In unserer Zuschrift vom 19. October v. I., den Ankauf der von Herrn vr. Heine hergestellten Ufermauer zwischen der Barfußmühle und der Lessingbrücke betreffend, haben wir Ihnen bereits mitgetheilt, daß die gedachte Ufermauer nicht im jetzigen Zustande bleiben kann, vielmehr um durchschnittlich 3^/s Ellen er höht und mit Sandsteindeckplatten sowie mit eisernem Geländer versehen werden müsse, und daß dies einen weiteren Aufwand von 1417 Thlr. bedingen werde. Nachdem Sie nun zum Ankäufe der Mauer Ihre Zustimmung ertheilt hatten, war jene Vervollständi gung der Anlage näher in Betracht zu ziehen. Hierbei kam zur Erörterung, ob nicht vielleicht der Platz am dortigen Ufer als Baustelle zu verwerthen sei, wodurch nicht nur eine willkommene Einnahme erzielt, sondern auch die erwähnte Ausgabe von 1417 Thlr. vermieden werden könnte. Bei näherer Erwägung sind wir jedoch zu der Ueberzeugung gelangt, daß eine Verwendung des Platzes zu Baustellen nicht zweckmäßig, jedenfalls nicht rathsam ist. Vor Allem muß auf die künftige Parcellirung des Lehmann- schen Grundstückes Rücksicht genommen werden, und es ist dabei eine Brücke über die Pleiße projectirt, welche ungefähr in die Mitte zwischen der Lessingbrücke und den Gebäuden der Barfuß mühle zu stehen kommt. Daraus ergiebt sich eine bedeutende Be schränkung des etwa zum Bebauen zu verwendenden Platzes der Länge nach. Noch weit hinderlicher aber wird die den etwaigen Baustellen zu gebende Tiefe. Um die Häuser wenigstens einiger maßen in Uebereinstimmung mit den Umgebungen zu bringen, müßte die Fluchtlinie der Barfußmühlgebäude im Wesentlichen beibehalten werden, zumal da man solche Häuser nicht wohl in den Fleischerplatz wird vorspringen lassen. Dann aber beträgt die den Häusern an der Seite nach der Lessingbrücke zu gebende Tiefe nur etwa 10°, eine Tiefe, die auch nicht durch weiteres Hineinrücken in den Fluß vergrößert werden kann, da eine Ver schmälerung der Pleiße an jener Stelle unzulässig ist. Ueber- dem aber halten wir es nicht für paffend, das dortige Fluß- ufer mit Gebäuden besetzen zu lassen; es kann dasselbe für öffent liche wohlfahrtspolizeiliche Zwecke in verschiedenartiger Weise ver wendet, nach Befinden auch nutzbar gemacht werden, um so mehr, seitdem der Wochenmarkt während der Messen auf den Fleischerplatz verlegt worden ist. — Von diesen Erwägungen geleitet, wollen wir der Verwaltung die Verfügung über jenen Platz nicht entziehen und haben daher beschlossen, von einem Verkaufe desselben abzu sehen. Dadurch tritt nun die im Eingänge erwähnte Notwendigkeit der Vervollständigung der Ufermauer heran. Wir fügen den dies- fallsigen Kostenanschlag des Bauamtes abschriftlich bei, haben die daraus sich ergebende Summe von 1417 Thlr. verwrlligt und ersuchen Sie um Ihre Zustimmung." Im Ausschüsse gab diese Zuschrift zu der Bemerkung Anlaß, daß man sich durch Zustimmung zum Rathsbeschluffe über dle Nichtbebauung der Plätze die Hände im Voraus nicht binden möge, da eine Verwerthung in späterer Zeit nicht auszuschließen sei und der Rath beim Ankäufe der Ufermauern eine solche selbst in Aus sicht gestellt habe. Eine allmälige Verwerthung deS durch die Ufer mauern gewonnenen Areals sei jedenfalls zu erwarten, z. B. durch Aufstellung von Verkaufshallen. Der Kostenanschlag so wie der RathSbeschluß in Betreff der Erhöhung der Ufermauern und der Einrichtung des Stackets wurden dem Vorschläge des Ausschusses gemäß einstimmig genehmigt, jedoch wegen des Stackets die Ausführung nur in derselben Weise und zu demselben Preise, wie bei den bereits an den Ufermauern aus geführten Stacketen bewilligt. Ueber den Beschluß des Raths, von einem Verkaufe des ge wonnenen Platzes abzusehen, beschloß man, um sich nicht zu prä- judiciren, jede zustimmende Erklärung zurückzuhalten und als Beispiel einer künftigen Verwerthung dem Rathe zur Erwägung anheimzugeben,
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