> r Anzeiger. 8»wlatt der Kmgl. BeMzaichlS Md des AathS dn Stadt AisM. «« 33«. Mittwoch den 2. December. 1863. Bekanntmachung. e«. r. Voth«. onne. l.vaha. losog«. Lrnbng. Vavim. ea. vreetza. !tau». Eonm. B.üff - idt Sio». Urft, ttl Prusst. St W«. Rusße. , Pal>ö. Koß. Pruffe. t Dretdni. »rrrschalll- »e Bavtm Hamburg. Ratio»ab so S1.80: > 120.7S; ir»»-ir 1»§4 rb. Gsnl. .'iS —. rioofst. o 36»/, < rühj. 37»/, ll-35 «f »ach Qm- ck. Kovk. ihj. 1t»'/u .vbr. 14'/^ Die Militair-Verwaltung bedarf eine Anzahl Zugpferde für den CowmissariatS-Train. Die Verkäufer von dergleichen Pferden »erden daher aufgefordert, dieselben d«rr 7., 8. und S. Deeember dtef-S Jahres in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr i» der NeustLdter Retter-Easerne der mit dem Einkauf beauftragten Commission vorzustellen. Jede- zu erkaufende Pferd muß zwischen 5 und 9 Jahr alt, mindestens 11 Viertel 2 Zoll hoch, Stute oder Wallach, fehlerfrei «ld gesund sein. Kommen in den nächste» 4 Wochen Hauptfehler zum Vorschein, so ist der Verkäufer verbunden, die Pferde gegen Rückgabe des jkvfgeldeS zurückzunehmea. Die Bekanntmachung ist in allen, § 21 de- PreßgesetzeS vom 14. März 1851 bezeichnrten Zeitschriften unverzüglich aufzunehmen. Dresden, am 28. November 1863. KrtegS-Mtniffertum. von Rabenhorst. Neidling. Bekanntmachung. Da vielfach wahrznnehmen gewesen ist, daß den in Betreff der An« nnd Abmeldung der hiesige« Einwohner bei etntretenden Wohnungsveränderungen bestehenden, von uns Wiederholt bekannt gemachten Anordnungen nicht allenthalben mit der durch die Sache gebotenen Genauigkeit «achgegaugeu wird und dergleichen Meldungen durch die irrige Annahme, eS genüge, Venn Grundstücksbesitzer oder Administratoren den Wechsel von Miethbewohner« nur zu den viertel jährigen Quartalen in unserem Einwohner-Bureau anzetgen, oder, dies sei überhaupt nur dem Lnartieramte gegenüber nüthig, unterlassen worden sind, so sehe« wir uns veraulatzt, die bestehende Veßimmnng, daß jede MiethverLnderrmg, gleichviel ob Gin- oder Auszug, sofort und längstens binnen Drei Tage« bei Vermeidung von Strafe in unserem Einwohner Bureau — Reichsstraße Nr. SS-S4 — schriftlich anzuzeigen ist, einznschärfeu. — Leipzig, den 27. November 1863. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Triuckler. Bekanntmachung. Zur Erleichterung des Verkehrs bei der Spareaffe werden vom Anfänge künftige» Jahre- an auch am Donnerstage Ein- zahlrm-e» angenommen, wogegen dieser Tag als Rückzahlungstag in Wegfall kommt. Daher werde» expedirt: Einzahlungen Montag-, Mittwoch-, Donnerstag-, FrettagS AuSzahluuge« DienstagS und SoavabyrdS BormittagS von 8 bis 12 Uhr. Auch werde« wir bis anf Widerruf Beträge bis zn fünf Lhaler ohne Kündigung sofort zurückzahlen lassen. Leipzig, de« 28. November 1863. Der -Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleiß»«. Bekanntmachung. Wir habe» beschlossen, da- von der Alexander- nach der Weststraße führende Gäßchen kleine Gaffe zu benennen. Leipzig, am 30. November 1863. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Mr. Verhandlungen der Stadtverordneten am 23. November 1863. (Lus Grund de- Protokoll- bearbeitet und verLffeutlicht.) (Fortsetzung.) Herr Banquier Auto« Mayer hat in einer an den Rath gerichteten Eingabe die Annahme seiner Wahl zum Stadtrath auf Zeit abgelehnt. Dies« Eingabe lautet: »Auf Ihre schätzbare Zuschrift vom 7. d. M. beehre ich mich z« «wieder«, daß ich «ich zu meinem aufrichtigsten Bedaueru auß« Staude sehe, die auf «ich gefallene Wahl zum Stadtrath anznnchmen. »Ich kau» mit gute« Gewisse» versichern, daß.ich die mit dem Amte eiueS unbesoldeten Stadtraths verknüpften Pflichten nicht gewissenhast würde erfüllen können, ohne dadurch mein eigene- Geschäft, welche- den ganze« Tag meiae Gegenwart nnd Thätigkeit «heischt, zu vernachlLsfigen, und möchte mir «landen, zum Beleg dafür »vr anzuführe«, daß unser umfang reiche- Geschäft in frühere« Zeile« fast immer drei bi- vier Theilhad« gehabt hat, während seit einige» Jahren die ganz« Last desselben lediglich anf meinem Associö, Herrn Alexander Frege, und mir ruht. Hinzu kommt »och, daß im Bankfach der Besuch d« Börse so wie d« persönliche Verkehr mit Ge schäftsfreunde« und Makern von d« größte« Wichtigkeit ist, daß also hi« ein häufigere- Versäumen d« regelmäßigen Ge- schästsstunde« jedenfalls weit »achtheiligere Folgen haben muß, als in irgend ein« ander« Vranch«. »Ich glaub« daher, daß der 8. 97, »1. x d« allgemeinen Städte-Ordnung wohl auf mich Anwendung finde» dürfte nnd «wähne nur noch beiläufig, daß »eine freie Zeit außerhalb des