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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.10.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-10-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186710046
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671004
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671004
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-10
- Tag1867-10-04
- Monat1867-10
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.10.1867
- Autor
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Md Anzeiger. AmtMak d<« Wchl. Bqlik«gmchte und dri MW da Stadl SeisM M 277. Freitag den 4. Oktober. 1867. Bekamtmachung. Daß der hiesige Architekt und Maurermeister Herr Otto Heinrich Klemm für daS Bezirksgericht allhier und dessen gericht-amtliche Abtheilungen al- Sachverständiger für die in da- Baufach einschlagendrn Gegenstände in Pflicht genommen worden ist, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Leipzig, am 1. Octvber 1867. DaS Direktorin« des Könial. Bezirksgerichte-. vr. LueiuS. Bekanntmachung. , Die Geburt- - und Militairfreischeine rc der zur 2t«n RecruÜrung diese- Jahre- angemeldeten militairpflichtig gewesenen Mann schaften find eingegangen und liegen auf unferm Quartier-Amte, RathhauS 1. Etage, zum Abholen bereit, waS hiermit zm Kenntnißnahme der Betheiligten gebracht wird. Leipzig, am 1. Octvber 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung. Vom 1. Octvber dies. I. an werden auch während der Tage-zeit di« Nachtfeuerwacheu Nr. 7 und 8 (Fleischerplatz Nr. 8 und Brühl Nr. 42, Georgenhalle) mit einem Manu zur Bedienung de- Telegraphen besetzt sein und könne« daher auch während de- Tage- Fruermeldungen bei diesen Wachen gemacht werden. TS bestehen nunmehr bei Tag und Nacht folgend« Feueranmeldestellen: 1) In der Rathswache im Rathhause, 2) Iu der Polizei-Hauptwache, Naschmarkt Nr. 2, 3) Ja der I. Feuerwache, Naschmarkt Nr. 8, 4) In der IV. Feuerwache, Magazingaffe Nr. 1, 5) Iu der zweiten Polizei-Bezirk-wache, Windmühlenstraß« Nr. 51, 6) In der V. Feuerwache, Schletterstraße Nr. 15 (V. Bürgerschule), 7) In der VI. Feuerwache, Iohanni-hoS-ital, 8) In der ersten Polizei-Bezirk-wache, Iohanni-hoSpital, 9) In der VII. Feuerwache. Fleischerplatz Nr. 8, 10) In der dritten Polizei-Bezirk-wache, Frankfurter Straße Nr. 31, 11) Iu der VM. Feuerwache, Brühl Nr. 42, Georgenhalle. Leipzig, den 26. September 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Verpachtung von Weidenpflanzungen. Freitag den 4. Oktober d. I. Nachmittags A Uhr sollen ca. 5 Acker Weidevpflauzungerr in Kuhthurmer Revier auf der s. g. Vogelwiese in mehreren Abheilungen auf ei« Jahr an di« Meistbietenden unter der Bedingung, daß die Hälfte de- Pachtzins«- sofort, die andere Hälfte bi- zum 18. Octvber d. I. gezahlt und der Weidenschnilt bis Ende April 1868 beendet wird, versteigert werde«. — Leipzig, am 28. September 1867. De- Rath- der Stadt Leipzig ForO»Deputation. Vom Reichstage des Norddeutsche« Lundes. —n. Berlin, 2. Octvber. Die Commission zm Berathung de- Postgesetzes hielt gestern Abend ihre erste Sitzung. Den Borfitz führte der Abg. von Bodelfchwingh; al- Vertreter de- Buude-rath- waren anwesend der General-Postdirector v. PhilippS- boru, der Geh. Postrath Weinlich und der Geh. Postrath vr. Dam- bach. Referent war der Abg. vr. Michaeli- ; Correferent der Abg. v. Denzin. Der Referent bezeichnet« dm Entwurf im Allgemeinen al- «ine wesentliche wirthschaftliche Verbesserung. Der General- Postdirector v. Philippsborn sprach sich im Principe dahin au-, daß die Packet-, Geld- und Personenpost al- Regal in der Hand de- Staate- bleibe«, die Privatindufirie iu Betreff der Personen beförderung jedoch nach Möglichkeit zugelaffen werden solle, wie die- auch im §. 1 de- Gesetze- bereit- an-gesproch« sei. In Bezug auf die Entrichtung von Chauffeegeldern Seiten- der Post- verwÄtung bestünden verschiedene Normen, welch« einzelne Be theiligte nicht aufgeben wollen, und welche daher für jetzt im Ansatz bleib« müßt«; e- stehe jedoch zu erwart«, daß die Erhebung von Chauffeegeldern von der Postverwaltung bald gänzlich in Wegfall komm« werde. In Bezug auf da- Briefgeheimniß er kürte der CommiffariuS vr. Dambach, daß dasselbe in all« deut sch« Staat« «»verletzlich sei, wenngleich'sehr verschied«« gesetz liche Bestimm«»-« darüber existirt«. Strafbestimmungen hier über gehört« jedoch nicht i» ei» Postgesetz, sonder» i» ei« Strafgesetz und daher sü auch die Aufnahme eine- generell« Paragraph« in da- vorliegende Gesetz nicht zu empfehlen. Werde daher keine solche Bestimmung in da- Gesetz ausgenommen, so bleibe eS bei den bisherigen in den einzelnen Staaten geltend« Bestimmung«. In der sich darauf entspinnenden DtScusfio» wurde Seiten- der Mitglieder die Ansicht vielfach geltend gemacht, daß eine Gewährleistung de- Briefgeheimnisse-, so wie die Bestim mung in da- Gesetz aufzunehme» sei, daß Brief« auf der Post um durch richterlich« Befehl mit Beschlag belegt werdm dürfen. Dar auf wurde zm Specialdi-cvsston übergegangeu und der §. 1 dem nächst in folgender abgeänderter Form angenommen: „Wer gewerb- mäßig auf Landstraßen Personen gegen Bezahlung und mit regelmäßig festgesetzter Ankunft-- und Abfahrt-zeit und mit unterwegs gewechselt« Transportmitteln befördert, bedarf dann der Genehmigung der Postverwaltuvg, wenn zm Zeit der Errichtung der Fahrgelegenheit auf der Beförderungsstrecke eine wenigsten- täglich abgehende Persovenpost bereit- bestcht. be- mi nie Abend 6 Uhr vertagt. Die Nationalliberale Partei hat zu Referenten für die Fraction-berathun- über die vorgeleat« Zvllverein-verträge die Abg«. Vr. Michaeli-, v. Hennig, LaSker, Brau» (Wiesbaden) und ) ernannt. ^ die Petitio»Seommission ihre erste Sitzung. « lieg« der Eommisston bereit- vor. Von Interesse Ä- -' - P W
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