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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.10.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-10-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186710083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671008
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671008
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-10
- Tag1867-10-08
- Monat1867-10
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.10.1867
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ilte. a. Diesen« f, neue ;s. )hahn« >n. >of. »ndon. bäum. ne. alwb. nt. um. H Vav. e 2 onz, 1«. SS. AmtMatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 281. Dienstag den 8 October I8«7. Verhandlungen der Stadtverordneten am 20. September 1867. (Auf Grund de» Protokoll» bearbeitet und veröffentlicht.) Einem RathSbeschluffe, mit den Herren Fleischermeister Klarner und Kaufmann Alfred Thieme einen Vergleich dahin abznschließen, daß erste, er gegen eine Gewährung von 50 Thlr., letzterer gegen eine dergl. von 20 Thlr. auf alle etwaigen Ansprüche gegen die Stadtgemeind« wegen einer behaupteten Grunddienstbarkeit au dem Marstallgebäude verzichtet, trat da» Collegium einstimmig bei. Die RathSzuschrist, die Ablehnung der Wahl zum unbesoldeten Stadtrathe Seiten Herrn Kaufmann Rosenstock unter Berufung auf § 97 e. der Städteordnung betr., gab dem Vorsteher Joseph zu der Bemerkung Veranlassung, daß m einer der nächsten, wahrscheinlich nächsten Sitzung eine Neuwahl werde vorgenommeu werden. Zur Tagesordnung übergehend berichtete der Vorsteher sodann über eine RathSzuschrist, nach welcher der am 7. Januar 1863 verstorbene hiesig« Kaufmann Herr Christian Morgenstern in einem Codicille zu seinem Testamente 5000 Thlr. zu folgender Bestim muug legirt hat: „Ferner bestimme ich 5000 Thlr. zur freien Disposition meines Bruders für städtische Interessen von Instituten oder sovstigen Wohllhaten »ach seinem Ermessen." DirsrS ei» Jahr nach dem Tode deS Herr Christian Morgen stern zahlbare Legat war von dessen Erben nach Ablauf dieser Frist samwt Ziusen an den Bruder desselben, Herrn Universität- Achter Hofrath vr. Eduard Morgenstern auSgezahlt worden. Der Rath fordert« daher diesen auf, den letzten Willen seines Bruder- durch AuSantwortung de- gedachte« Vermächtnisses an den Rath Behuf- der Verwahrung und Verwaltung, sowie durch Mittheilung seiner Entschließung über die Art der Verwendung zu erfülle». Wir sind hierbei (fährt der Rath fort) von der Auffassung au-gegaugrn, daß ein vermächtniß, welche-, ohne einer bestimmten Person zugeweadet zu sein, für städtische Interessen au-gesetzt ist, der Stadt zukomme, mithin uv-, als deren Vertretern, da» hier fragliche Vermächtniß zur Verwaltung überwiesen werden müsse, während allerdings die Bestimmung über die Art der Verwendung Hnr» Hofrath vr. Morgenstern zustand. Oer Letztere ist unserer wiederholten Aufforderung lediglich insoweit »achgekommen, al- er in zwei Posten 5600 Thlr. Nomi »alwerih in Effecten ohne Talon- und Coupon- zu unser« Depositum geliefert und zwei VerwaltungSrechnuugen bei unS ein gereicht hat, wonach die Zinsen, soweit sie nicht zum Ankäufe von Werthpapieren verwendet worden oder als Caffenbestand verblieben find, von ihm zu milden Zwecken verausgabt worden sind, aber nicht durchaus stiftung-gemäß, sondern zum großen Theile zu Privatwohlihaten, so daß wir uns aenöthigt sahen, gegen derartige Verwendung Verwahrung eivzulegeu und uns den Anspruch auf Erstattung der nicht stiftung-mäßig verwende ten Beträge vorzubehalte». Inmittelst ist Hnr Hofrath vr. Morgenstern, ohne die von »ns verlangte Bestimmung getroffen zu haben, verstorben, und wir halten nunmehr von de» Erben nur noch AuSantwortung der Coupon- und Talon- und Rechnungsablegung zu verlangen, da da- dem Herrn Hofrath vr. Morgenstern zugewiefene Recht, di« obenerwähnte Bestimmung zu treffen, al» ei» höchst persön liche» mit dem Tode de- Genannten erloschen ist. Um die Sache i« Wege der Verhandlung auSzugleichen, ersuchte» wir den Schwiegersohn de- verstorbenen, Herr» Adv. vr. HöSler, die Erben zur Herau-gab« der Talon» und Coupon-, sowie zur NechnrmgSablegung zu veranlasse», die- hat jedoch keine« Erfolg «nd wir haben daher beschlossen, die Klage gegen die »stern'scheu Erben auzuftelle» und Herr» Adv. Moritz damit zu beauftrage«. Die Herren Stadtverordneten ersuchen wir ergebenst, unS Ihre Zustimmung hierzu zu erthrilen und Zeugniß hierüber zugehe» zu lassen?' Hierzu bemerkte nun der Vorsteher Joseph, daß der Bevoll mächtigte der vr. Morgenstern'schen Erbe», Herr vr. HöSler, zu ihm gekommen und ihm eröffnet habe, daß fie, die Erben, durchaus »icht beabsichtigten, die Talon- und Coupon- zu verweigern und die Verwaltung oder Bestimmung über Verwendung de- LegateS zu beanspruchen, daß jedoch unmündige Erben coneurrirte», in Be treff welcher erst da- VormundschaftSgericht Entschließung fassen müsse; sie seien hierbei Überzeugt, daß diese- einwilligen werde. Unter solchen Umständen sei e- angemessen, dem Rath« zu empfehlen, vorläufig von Anstellung de- ProceffeS abzusehen. Die Versammlung erklärte sich mit diesem Vorschlag« einhellig einverstanden. Weiler referirte der Vorsteher über den Beschluß de- Raths, Herrn Adv. Hennrg Actorium zu den Proceffe der Gtadt- gemeinde gegen den Vater der Dienstmagd Ernestine Schön feld, den Hausbesitzer Schönfeld zu Stöntzsch bei Pegau, wegen Erstattung von 115 Thlr. 29 Ngr. Kur- und Ber- pflegungSkosten für seine Tochter, welche im Georgenhause und IakobShoSpitale krank untergebracht worden war, zu ertheilen. Die Schönfeld war am 22. Januar d. I. von der Königl. Polizeidirection Dresden in ihre Heimath gewiesen, erkrankte auf der Reise und wurde vom Königl. TerichtSamt Meißen per Bahn hierher nach Leipzig, und nicht in ihre Heimath Stöntzsch dirigirt. Der Rath führt« nach vergeblichen Verhandlungen mit dem GerichtSamt Meißen, welche- mit gar nicht zur Sache gehörige» Gründen dem Rathe antwortete, wegen Ersatzleistung durch diese- endlich Beschwerde bei der Königl. KreiSdirection Dre-den, welche indessen Anstand nahm, da- G -A. Meißen zur Erstattung der Kosten im Verwaltungswege anzuhalteu und den Rath auf den Administrativ-Iustizproceß verwies. Da- Ministerium de» Innern, an welche» sich der Rath weiter beschwerend wendete, hielt die Anfügung der Kgl. KceiSdireetiou Dresden und jene Verweisung de- Raths auf den Administrativ- Iustizproeeß aufrecht. Der Rath hat aber den Administrativ-Iustizweg nicht beschritte», weil der Vater der Schönfeld »ach eiugezogener Erkundigung in der Lage ist, Ersatz zu leisten. Da dieser zu bezahlen sich aber entschieden weigert, will der Rath gegen ihn klagbar werden. Herr Consul Spieß ist gegen den Rathsbeschluß und empfiehlt die Betretung des AvministrativprocesseS. Dem entgegen wünscht Herr Adv. vr. Georgi den Beitritt zum RathSbeschluffe und trat da- Collegium mit 34 gegen 14 Stim men dem RathSbeschluffe bei. Herr vr. Heine referirte sodann Namen- de- Bauau-schusse- über Anlegung einer Parallelstraße der Gerberstraße. (Der Rath-beschluß darüber ist in Nr. 263 diese» BlatteS vom Jahre 1867 berät- veröffentlicht.) Der All-schuß hatte der Versammlung den Beitritt zum RathSbeschluffe sowohl in Betreff der Aus führung, al- der Entnahme der hierzu erforderlichen Koste« au» dem Stammvermögen empfohlen. Herr Jul. Müller bielt den definitive» Abschluß dieser Ange legenheit für sehr wünschenSwerth. ES bliebe nicht» weiter übrig, al- zuzustimme», da man mit der Gerberinnung sich nicht weiter auf Verhandlungen eiulaffen könne und die Straße a«»geführt wer den müsse. Die nun zu beschleunigende Ausführung aber dem Rath« drin gend zu empfehlen, wolle er beantrage». Emstimmig trat da- Collegium de« AuSschnßanträge« sowie de« Antrag« Herr« Jul. Müller'» bei. Für den Finanzausschuß ber'ch'ete sodann noch Hnr Adv. vr. Georgi über ' L
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