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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-10-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186710162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671016
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671016
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-10
- Tag1867-10-16
- Monat1867-10
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1867
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r. < Anzeiger AMblatt de- Mizl. Bezirksgerichts und des Rgthö der Stadt Leipzig. j, » - '--2 m L8S. Mitßtvoch de» 16. October. WWWWWWSM»' M7, Bekanntmachung. Der am LS. October Z. ftMge zweite Lermi« der Gewerbe- «ad Perso«alste«er ist «ach der zum Gesetze vom 2 t. December 1866 erlast men AuSführungS-Berordnung von demselben Tage .. . »ach eine» -albe» Jahre-betraae fällig, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aujaefordert, ihre Steuerbeiträge vo« diese« Ta«e ad und spateste«» " ^ ^ ^ i die Stayt - Steuer - Glnnabme allbter zu bezahlen, da nach Ablauf dieser dtune« LA Lagst« «ach depeselbeu a« die Stapt - Steuer - Glpnahme allhter zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumige« eintreten wüsten. Gleichzeitig ist der zur DeMuug de» Wuswaude» der PapdelS- und Gewerbe «Kammer «ach L Ngr. vo« jedem Lhaler Gr werdestausgeschrtedeue Anschlag von dm dieser Abgabe verfallenden Gewerbetreibenden an genannter Hebestelle mit zu milchten. Leipzig, dm 10. Oetoher 1867. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. stoch. Taube. Bekanntmachung. DaS betheiligte Handelspablicum wird hindurch benachrichtigt, daß eine Restitution vo» Meßunkosten für Propre- und Tranfilo« güter, die während der gegenwärtigen Michaelis-Messe ün fteieu Verkehr hier eingegangen sind, nur dann gewährt werden kann, wenn die hierüber einzmeichenden Verzeichnisse nebst Unterlagen laugsten» de« 2. Hoveprber d. I. di» Adered» V V-r allhier abgegeben sind. Später angebrachte Leipzig, dm ie Reclamativ 4. October 1! neu könne« von hier au- keine Berücksichtigung finden. 867. . Königliche» Haupt-Zoll Amt. Keßler. Veffelltliche Verhandlungen der Stadtverordnelen am 11. September 1867. (Schluß.) (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Herr Adv. vr. Georgi berichtete ferner Namen- de-Finanz ausschusses über folgende RathSzuschrift: „ Die Stadtverordnelm haben vo» uns Auskunft darüber ver langt, wie wir die Entnahme de» Gelde» für dm Pleißmufer- »auerba« aus dem Stammvermögm mit Z. 83 der Städte« Ordnung in Einklang zu bringen glaube». In formeller Beziehung gepalten wir un- darauf hinzuweisen, daß der betreffende Beschluß von uns unter Ihrer Zustimmung gefaßt worden ist ; in materieller Hinsicht aber haben wir zunächst zu erwt hvm, daß durch dm fraglichen Uferhau eirze Vermehrung de- städtische» V.rmögmS, nämlich «ne Vergrößerung de- Grund» werthm ist, steht allerdings zur Zeit nicht fest; daß er aher ver- werthet werden kann und wird, fti eS als Baustelle», sei al- Gartmanlagm u. s. w., die- unterliegt keinem Zweifel, wie denn auch zm Zeit schon zwei dieSfallstge Anerbietungen bei u»S ein- gegange» find. Der Augmschein wird Ihne» lehren, daß da neugewonnene Terrain, vammtltch in der Gegmd der Thomas mühle, gar nicht unbedeutend ist. Auf die Frage über die Art d«c Berwerthung kan» e» aber bei Beuriheilung der Frage nicht ankommm, wenn »uc die Möglichkeit der rentbarm Verwerchung sicher ist. Demnächst ist der allgemeine Vortheil, de» die ganze Stadt aus der Anlage bezieht, nicht außer Acht zu last«. Die Förderung der allgemeine« Gesundheit-Verhältnisse der Stadt für dm Bau selbst, M nicht in Ziffern A bedeutend. Von Körperschaften Wehr- nevde «»läge» auf qu» früherer Zeit umschleuß«, von Areal, dagegen zu einem anderen Theile die allgemeine Wohl fahrt in Frage kam. Nach dem Allen glauben wir die Bestimmung in §. 33 der Städte-Ordnung nicht in dem engen Sinue auffaffen zu sollen, au- welchem die von Ihnen gestellte Anfrage hervorgegangen zu 'ein scheint, so sehr wir quch im Allgemeinen un- der dieser An rage zu Grunde liegenden Auffassung anzuschließen haben. Die» umsomehr, da die Vergleichung de» im Jahre 1831 vorhandenen und bei der Bestimmung von § 33 der allg. Städte-Ordnung doch ausschließlich in Frage kommenden Stammvermögens mit dem gegenwärtigen Bestände desselben nachweist, daß eS seit jener Zeit, wenn man die inzwischen mit Zustimmung der belreffendea Factoren erfolgten Abschreibungen (z. B. Marktrecht, Wegegelder u. s. w.) berücksichtigt, «je die- zweifelsohne zu geschehen hat, sich nicht vrr- minhert, sondern verwelkt hat " Der Ausschuß empfiehlt mit 5 gegen 4 Stimmen, bei der gegebenen Antwort de» Raths Beruhigung zu fassen. Herr List »Härte, daß er im Ausschuß dafür gesprochen Hab», daß dje Kosten au» dem Etammverwögen entnommen würden, wßhl substantiell da- Vermögen der Stadt vermehrt werde. Hiergegen findet eS Herr Lorenz ganz unbegreiflich, wie man derartige Ausgabe» aus dem Etammverwögen machen könne, ent gegen de» klare» Bestimmungen der Städte-Ordnung. Schönheit-- und GesuudheitSrückstchte» seien bei dem Uferba« maßgebend gewesen, derartige Rücksichten könnten aber für eine Verminderung der Nutzungen au» dem Stammvermögen nicht zur Geltung kommen und Areal, welche- nutzbar verwendet werden war der wesentlichste BestimmungS-rund und wen» sich auch der dieöfallfige N darlegen läßt, so ist er doch gewiß !" dieser Anschauung geleitet, haben me PLdtis.. mal» ähnliche, der allgemeine» Wohlfahrt da» Stammvermögeu übernommen; vir e' au die große Bahnhofstraße»- oder sogenannte und an» neuester Zeit an die südliche vor nur zu einem Thecke dis materielle »chung sei denn, daß eS der Rath vielleicht zu Kegelschüben verpachten wolle. Würde der Mehrheitsantrag angenommen, so beantrage er für sich Berichterstattung an die königliche Kreiödireetion, nur, um eins Interpretation des Gesetze» herbeizuführen. Ueherdie» wäre» unsere BetriebScassenbestävde der Art reichlich, daß auch die Koste» für de» Pleißenufermauerbau daran» gedeckt werdep könnte». Herr vr. Heine spricht dagegen, weil die Anlage der Ufer- «auer» wirkliche» Werth schaffe und der Sticht einen bleibende» Nutze» gewähre. So glaube er, daß für derartige» gewonnene» Areal schon verbältnißmaßig hohe Summe» geboten sckm, so daß im Sinne der Städteordnung gehandelt werde in jeder Weise städteordnnng gehandelt werde. «W»W
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