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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-10-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186710180
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671018
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- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671018
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- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-10
- Tag1867-10-18
- Monat1867-10
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1867
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hatte, de- Sinne-, daß Ausweisungen nur auf Grund gerichtlicher Erkenntnisse, oder wenn der Betreffend« die öffentliche Armeuunter- fiützung in Anspruch nimmt, zulässig sein sollen. Die Abgg. La-ker und Fries beanttagen eine im Wesentlichen dasselbe sagende neue Fassung diese- §., nur in gewisser Beziehung wittergehend, und be- stimmend, daß Ausweisungen nur zulässig sein sollen in den in diesem Gesetze §§. 4. 5 u. 6 ausdrücklich vorgesehenen Fällen. — Dieser Fassung schloß sich die Commission au und auch die Bunde-- Commissarien hatten um so weniger Bedenken gegen diesen Be schluß, als in der Praxi- die preuß. Regierung ganz »ach dem Anträge, der hier Annahme gefunden, bisher verfahren hat. Die Commission beschloß ferner, »ach dem Anträge de- Grafen Bethusy- Huc. dem Bundeskanzler zur Erwägung anheimzugeben, wodurch der Uebelstaud der doppelten Personalbesteuerung solcher BundeS- angehörigeu beseitigt werde, welche in einem andern Bundesland« wohnen, als dem, worin sie staatSangehörig find. Auch die Resolution - de- Abg. v. Zehmen, den Bundeskanzler aufzufordern, dem nächsten Reichstage eine allgemeine, auf dem Princip der Gewerbefreiheit ba- sirt« Gewerbeordnung vorzulegen. Zum Referenten für das Plenum wmde Abg. Braun ernannt, welcher heute den Bericht verlesen wird, so daß die Plenardebatte am nächsten Montag stattfinden kann. — Heute Abend werden auf Wunsch de- Bundeskanzler- Graf Bismarck von jeder Fraction de- Reichstags je ein von dieser gewähltes Mitglied bei dem Grafen Bismarck zusammentrete«, um sich mit diesem über die fernere Behandlung resp. Erledigung der Geschäfte zu verständigen. Es liegt, wie wir höre», in der Absicht de- Bundeskanzler-, wegen der am 30. d. MtS. stattfindenden LandtagSwahlen den Reichstag am 25. d. MtS. zu schließe» — oder unter Umständen zu vertagen. Ueber diese Frage: Schließen oder Vertagen, soll durch die Versammlung heute Abend die Ver ständigung herbeigeführt werden. Wie wir hören, werden sich keine Stimmen für Vertagung auSsprechen. Um jedoch die noch absolut nothwendigen Gesetz« vor dem 25. d. MtS. zu erledigen, wird eS ungeheurer Anstrengungen bedürfen und dennoch dürfte «S fraglich bleiben, ob die Sache möglich fein wird. — Zum Referenten für das Gesetz betreffend da- Posttaxwesen im Norddeutschen Bunde ist der Abg. vr. Michaeli-, zum Correferenten der Abg. Frhr. v. Rabenau vom Vorsitzenden der I. Commission Frhrn. v. Bodelschwingh er nannt worden. Städtisches. i. Im Eigevthume der Stadt befindet sich der an der Stern - wartenflraße zwischen dem Defsauer Hofe und dem Roflschen Grundstücke gelegene, früher als Zugang zum Turnplatz dienende Platz, Parzelle Nr. 1214» deS Flurbuch-, welcher zeither von den Besitzer» resp. Abmiethern der anliegenden Grundstücke IheilS mit, theilS ohne städtische Genehmigung vielfach benutzt worden ist. Um dieses Areal für die Stadt nutzbar zu machen, schritt der Rath gegen jene Benutzung der vorhandenen Reverse ein und untersagte dieselbe unter Rücknahme der früher gewährten Ver günstigungen. Es nimmt nun aber der Besitzer deS einen Nachbargrundstücks, der hiesig« Bürger und Buchhändler Herr Ludwig Adolf Hermann Rost, bzüglich eine- auS demselben »ach dem Eommunplatz heraus- führenden Thorwegs eine Wegedievstbarkeit auf letzterem in An spruch und hat, während der Rath zunächst diese Angelegenheit lm Wege gütlicher Verhandlung zu bereinigen versuchte, summarische Besitzklag« gegen die Stadt erhoben. Der Rath hat Herrn Adv. Moritz Hennig in dieser Sache Aetorium ertheilt und die Stadtverordneten haben ihre Zustimmung einstimmig ertheilt. II. Am 14. Mai 1848 verstarb Frau Juliane verehel. Hofrath Keil geb. Löhr. Sie hatte dem IohanniShoSpitale ein Vermächtnis von 2000 Thlr. auSgesetzt, zahlbar fünf Jahr« nach ihrem Tode. Der Rath hatte trotz verschiedener darangeknüpfter Bedingungen da- Vermächtniß seiner Zeit angenommen. Im Jahre 1852 nun erklärten sich die Keil'schen Erben zur Zahlung der 2600 Thlr. bereit und verlangten dagegen die Zu sage, daß die Bedingungen erfüllt werden sollten, sowie Löschung der auf dem Erbgrundstücke Löhr- Platz Fol. 1275 deS Hypotheken- bucheS eingetragenen CautionShypothek In Folge besten hatte der Rath nochmal- in Erwägung zu ziehe», ob die Annahme de- Vermächtnisses, überhaupt vorthetlhaft sei. Diese Frage war zu verneinen. Denn abgesehen davon, daß die Bestimmung, wonach die Abkömmlinge der Vermächtaißgeberi» alle drei Jahre eine Person zur Aufnahme in da- IohanniShoSpital präsentiren sollten, diese Aufnahme also in fremde Hände komme» würde, wa- immerhin sein Mißliche- hat; abgesehen ferner von den, nament lich in späteren Zetten mit der Legitimation der Berechtigten ver bundenen Umständlichkeiten und Schwierigkeiten, kam in Betracht, daß ein eigentlicher Vortheil für die Stiftung nur daun eintreten würde, wenn vor jeder neuen Aufnahme die da- vorige Mal aufgrnommene Person bereit- gestorben wäre. Die- ließ sich aber, der WahrscheinlichkeitSberechnung nach, keineswegs annehme». Dazu kam, daß durch solche außergewöhnliche Ausnahmen die be reits angemeldeten Bewerber, welche stet- sehr zahlreich sind, gegen die von den Keil'schen Erben zu bezeichnenden allemal insoweit zurücktreten mußten und daß dre bisher stet- festgehaltene Einrich tung, wonach in der Regel nur hier HeimatbSberechtigte Aufnahme finden, auf die Keil'schen Stellen keine Anwendung gefunden haben würde. Diese Erwägungen führten den Rach zu dem Beschlüsse, mrt den gedachten Erben anderweite Verhandlungen anzuknüpfen, um wenigsten- eine Abänderung der Bedingungen zu erlangen, und der Rath stellte hierbei die Forderung, daß die bestimmte dreijährige Aufnahmeperiod« in eine vierjährige ver wandelt werde, daß die erste Aufnahme nicht drei, sonder» vier Jahre nach Zahlung de- Vermächtnisse- erfolge, und daß bei jeder Ausnahme dev jetzt oder künftig vorzuschreibendea allgemeinen Auf nahmebedingungen zu entsprechen sei. — Auf diese Forderung gingen jedoch die Keil'schen Erben nicht ein, erklärten vlelmehr, daß sie unter solchen Umständen die Ver waltung de- Vermächtnisses lieber selbst behalten und die Zmsen s. Z. zu dem vorgeschriebenen Zwecke verwenden wollten. In Folge dessen faßte der Rath den Beschluß, die Annahme de- Ver mächtnisse- nunmehr abzulehnen und eröffnet« die- den Keil'schen Erben. Die Letzteren haben seit jener Zeit die Sache ruhen lasten und find erst jetzt mit dem Anträge aus Bewilligung der Löschung obenerwähnter CautionShypothek an den Rath gekommen. Nach Lage der Sache ist diesem Gesuche Statt zu geben, da nach dem Obigen daS dem IohanniShoSpital auSgesetzt gewesene Vermächtniß wieoer in Wegfall gekommen ist. Der Rath forderte Zustimmung zu der Ablehnung de- Legat- der verstorbenen Frau Kerl und die Stadtverordneten erlheilten diese Zustimmung in der Sitzung vom 16. October d. I. einstimmig. Am 18. März d. I. erhielt Herr Christian Heinrich Nktzel hier auf fein Ansuchen gegen Verpfändung von drei Sparcaffen- büchern, von denen er mit Bestimmtheit behauptet hatte, daß sie sein wohlerworbenes Eigenthum seien, die Summe von 300 Thlr. auf hiesigem Leihhaus« als Darlehn ausgezahlt. Diese Angabe stellte sich jedoch, wenigsten- bezüglich de- einen QuittungSbuchrS, als unwahr heraus. Nach Versilberung der beiden andern Pfaudobjecte bliebe» auf da- gedachte Darlehn nebst Zinsen rc. noch 132 Thlr. 21 Ngr. 5 Pf. rückständig, zu deren Berichtigung aber HerrNötzel sich nicht verstand. Als nun derselbe eine größere Anzahl Pfandscheine behufs Er hebung deS UeberschusseS vom Erlöse versteigerter Pfandstücke bei der LerhhauSexpedition producirte, wurde gegen ihn wegen d«S un gedeckt gebliebenen DarlehnSresteS von dem Rechte der Compen- jatioa Gebrauch gemacht. Herr Nötzel ist wegen Herau-gabe deS ihm vorenthalteneu UeberschusseS — den er fälschlicher Werse übri gens auf 186 Thlr. fixirt — gegen die Stadt nun klagbar ge worden. Der Rath hat beschlossen, auf die gerichtliche Entscheidung ,S ankommen zu lassen und Herrn Adv. Hennig mit der Vertre tung beauftragt. Die Stadtverordneten haben ihre Zustimmung hierzu in der Sitzung vom 16. October ertherlt und Zeugniß hierüber ausgestellt. Leipziger Lunstverem. Durch direct« Zusendung von der Pariser Weltausstellung ist für «ine nur achttägige Ausstellung da- berühmte Bild von Wil helm Sohn in Düsseldorf: „ Confultation beim Advocaten über die TestamentSclausel" hiereingetroffen. Dasselbe erhielt in Berlin und Paris die große goldene Medaille und zählte sowohlim dies jährigen „Salon" als in der Ausstellung de- JndustriepalasteS zu den hervorragendsten Erscheinungen. Verschiede«». * Leipzig, 17. October. Wie der Berl. Börsenzeitung auS Dresden geschrieben wird, werden folgende Vorlagen dem am 1. November zusammentretendeu sächsische» Landtage zugehen: 1) Entwurf eine- allgemeinen Berggesetzes für da- Königreich Sachsen; 2) Entwurf einer KirchenvorstandS- und Synodal-Ord- nung für die evangelisch-lutherische Kirche d«S Königreichs Sachsen; 3) Entwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für da- Königreich Sachse»; 4) Entwurf einer ConcurSordnung für Sachsen; 5) Ent wurf einer Gerichtsordnung über da- Verfahren in nicht streitigen Rechtssachen für Sachse»; 6) Entwurf, Gesetz, die juristischen Personen betreffend; 7) Protokoll de- Gesammtministeriums, den auf Abkürzung der Landtage gerichteten Antrag de- Abgeordneten Mehnert betreffend, vom 11. Juni 1864. Darin heißt «S: die hohe StaatSregierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, auf welche Weife eine wesentliche Abkürzung der Landtage herbeizu- führen sei, und die dahin gehenden Vorschläge der nächsten Stände versammlung vorzulegen. Der Antragsteller erwähnt, daß die Budget-Angelegenheit die lange Dauer der Landtage veranlasse, und schlägt alS Abhülfe Vermehrung der schon bestehenden Zwischen- deputaiionen vor, welch« von einem Landtag zum andern die be treffenden Vorlage» prüfen. Außerdem wünscht er sofortige Vor-
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