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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186804187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680418
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680418
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-04
- Tag1868-04-18
- Monat1868-04
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1868
- Autor
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- 88-/,; einiger lel54; öeünar. lmsterd. London cankftm t^. - 104',,; mdoun ION/,; M189; at.-Ack. GLchj. l-Actm 169.30; i: fest- xourS.) 57.50; ; Bank- 116.85; örs<»> - 41,,°/. 3. 1854 251.-; ; 86.90; 145.-; 129.-; i 47.55; 550.-; n 69,07. eonSd'or aiS 1.20. dausfuhr ete ruhig z 10000 ' Balles, 2100 Pfd. i 92. - — Hafer ii33. - lpril-Mai 30000Q t, April» 59, flau, Oi/s, -r. s do. 19; riwS do. rddeut- !lärt Geh. den Bund Degen de- remenbmg mdeSk den »rank hme dieses r Abgeord- t folgenden dem As- ste Sitzung «»UM und tllgMM Anzeiger. der Kimgl. BrziMmchtS md KS RW dn StM SkUiz. , W 10». Sonnabend den 18. April. 1868. Bekanntmachung. Ja Gemäßheit der Stipendiatenordnung vom 1. September 1853 wird denjenigen mit einem MaturitätSzeugniß versehenen I Herren Studirenden, welche um ein von der Cyllatur deS Königlichen Hohen Ministern deS CultuS und öffentlichen Unterricht- labhängiges Stipendium nachsuchen wollen, hiermit bekannt gemacht, daß sie ihre diesfallsigen Gesuche, welchen die H. 2 der Stipen- ldisttnordnung nud »—k specificirten Unterlagen beizufügen sind bis zum 13. Mai 1868 bei der UniversitätSquästur (Expedition deS Universitätsgerichts einzureichen haben. Diejenigen Herren Studirenden, welche um Verlängerung der Genußzeit der ihnen verliehenen Stipendien, oder um Verleihung -Stipendium- zu höherem Betrage, oder endlich um außerordentliche Unterstützung nachsuchen, haben ihre Gesuche unter Bei- ig der in der Stipendiatenordnung unter 2 Vitt. e—k angegebenen Zeugnisse bis zum 13. Mai 1868 da- Königliche Hohe Ministerium des CultuS und öffentlichen Unterricht- direct einzusenden. jen Stipendii nachaesucht fortgeführt, weshalb ein -ölte- Anhalten nicht erforderlich ist. Uebrigens wird auf die an dem schwarzen Bret im Augusteum und in dem Convict befindlichen Anschläge verwiesen. Leipzig, den 15. April 1868. Die Ephoren -er Königliche« Stipendiaten. Bekanntmachung. Da- 7. Stück de- diesjährigen Gesetz- und Verordnungs-Blattes ist bei unS eingegangen und wird bis zum 5. Mai I. dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: Nr. 47. Gesetz, die Publication der Kirchenvorstands- und Synodalordnung, so wie die Vertretung der evangelisch lutherischen Kirchengemeinden betreffend; vom 30. März 1868. - 48. Kirchenvorstands- und Synodalordnung für die evangelisch-lutherische Kirche deS Königreichs Sachsen; vom 30. März 1868. - 49. Verordnung, die Einsetzung der Kirchenvorstände, so wie die Einrichtung und Abnahme der Kirchrechnungen betreffend; vom 30. März 1868. - 50. Decret wegen Genehmigung einer Anleihe des Actienvereins für Gasbeleuchtung der Stadt Crimmitzschau; vom 11. September 1867. - 51. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Vorschuß- und DiScontovereins zu HartmannSdorf; vom 18. März 1868. - 52. Decret wegen Bestätigung der revidirten Statuten der Begräbniß-Unterstützung-caffe der Schneiderinnung zu Großenham; vom 28. März 1868. - 53. Decret wegen Bestätigung der Brauordnung der Brauaenoffenschaft zu Wolkenstein; vom 28. März 1868. - 54. Bekanntmachung, die ServiSclaffe der Stadt Pulsnitz betreffend; vom 30. März 1868. - 55. Verordnung, Maßregeln wegen der Rinderpest betreffend; vom 1. April 1868. - 56. Verordnung, die DeSinfection der zu Viehtransporten benutzten Eisenbahnwagen betreffend; vom 3. April 1868. - 57. Decret wegen Bestätigung der Statuten deS Sparvereins für Confirmanden m Chemnitz und Schloß-Chemnitz; vom 27. März 1868. Leipzig, den 17. April 1868. Der Nath -er Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf den beiden Friedhöfen sind lt. unserer Bekanntmachung vom 14. Mai vor. I. folgende ngen getroffen worden, welche wir hiermit in Erinnerung bringen: 1) Da- Hügeln der Gräber dafür außer den taxmäs 2) Bei der Instandsetzung und Pflege ver braver ist jede Befchädian vermeiden und darf insbesondere weder Erde von anderen Grabstellen entnommen, noch der für jede- Grab angewiesene Raum ungebührlich erweitert werden. 3) Die mit den vorgedachten Arbeiten auf den Friedhöfen beschäftigten Personen haben sich ruhig und anständig zu ver halten und haben den die Aufrechterhaltung der Ordnung betreffenden Weisungen de- Friedhof-InspectorS, der Todten- gräber und Wächter gehörige Folge zu leisten. 4) Zuwiderhandelnde werden mit Ordnungsstrafen belegt, bez. der Gerichtsbehörde zur Bestrafung übergeben, auch wieder- vorkommenden Fall- ganz von den Friedhöfen weggewiesen werden. Leipzig, den 14. April 1868. Der Nath -er Sta-t Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. Da- am 31. vor. Mon. licitirte Neitfiallge-än-e ist für das auf die aesamrnten Localitäten gethane Höchstgebot het worden und werden daher in Gemäßheit der Licitationsbevingungen die übrigen Meter hiermit ihrer Gebote entlassen. Der Nath-er Sta-t Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. ver- ;, den 15. Hnil 1868.
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