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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.04.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-04-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186804167
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680416
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680416
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-04
- Tag1868-04-16
- Monat1868-04
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.04.1868
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V.; lnh. lin- 44; »ahn r«/o Änl von 87; ;s/.. 7'/.; zrger 154; mar. find, ndon ckftm 8- — 4^ r voner 101; 188; in/»; 5«,« Loos» Lttie« »7.30; matt. ourS.) >6.40; Bank» l7.80; rsen» 4^/,°/o . 1854 54.70 85.80 46.25 30- 46.95. b.-Act. truhigt, Italien. Credit- Oesterr. Fest. 138'ir Anleih« rriebahn 1.21. arktI umwolle ing Fair Pernam 100 Pfd. 92i's. - - Hafer 323/4. - Mai 20, - Ort. April- 60, wei- 03/g, pr. Septbr.- ung der achrichngt i Donau- m, welche tellen. j/ und agclilM Auzeiger. AmMM de« KW. BqiGzniW md dik RchS dn StÄ SchM. W I«7. Donnerstag dm 16. April. 1868. Bekanntmachung. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf den beiden Friedhöfen sind lt. unserer Bekanntmachung vom 14. Mai vor. I. folgende Bestimmungen getroffen worden, welche wir hiermit in Erinnerung bringen: 1) Das Hügeln der Gräber (ausschließlich de- BerasenS) hat fernerhin lediglich durch die Todtengräber zu erfolgen, welä^e dafür außer den taxmäßigen Gebühren für das Grabmachen etwas nicht zu verlangen berechtigt sind. 2) Bei der Instandsetzung und Pflege der Gräber ist jede Beschädigung der Friedhofs-Anlagen so wie anderer Gräber zu vermeiden und darf insbesondere weder Erde von anderen Grabstellen entnommen, noch der für jedes Grab angewiesene Raum ungebührlich erweitert werden. 3) Die mit den vorgedachteu Arbeiten aus den Friedhöfen beschäftigten Personen haben sich ruhig und anständig zu ver halten und haben den die Aufrechterhaltung der Ordnung betreffenden Weisungen des Friedhof-Inspectors, der Todten- aräber und Wächter gehörige Folge zu leisten. 4) Zuwiderhandelnde werden mit Ordnungsstrafen belegt, bez. der Gerichtsbehörde zur Bestrafung übergeben, auch wieder- vorkommenden-Falls ganz von den Friedhöfen weggewiesen werden. Leipzig, den 14. April 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Lin Ausflug ins Rath Haus. Mitgetheilt von Otto Msr. Nach dem ersten AuSfluge der artistischen Section des Vereins für die Geschichte Leipzigs, welcher der Thomaskirche galt und von mir bereit- beschrieben wurde, hatte man beschlossen, zum Zwecke weiterer Kenntnißnahme durch Alter und Geschichte merkwürdiger Gebäude dem Rath Hause einen Besuch abzustatten. Es braucht wohl kaum bemerkt zu werden, daß die Erlaubniß dazu von der städtischen Behörde mit der freundlichsten Bereitwilligkeit ertheilt wurde, und Herr Stadtschreiber Schleißner, selbst Mitglied des Vereins, hatte die Güte, die Führung der Sectiousmänner per sönlich zu übernehmen. Ueber den Bau deS RathhauseS ist be kannt, daß selbiges im 13. Jahrhundert errichtet wurde, damals aber kleiner war als jetzt. An der Grimma'schen Straße stand der alte Marstall und noch ein RathSgebäude, welche 1556 abge brochen wurden, um bei dem in diesem Jahre stattgefundenen Neu baue des RathhauseS, wobei man jedoch Alles, waS au „Grund, Mauer und Sparrwerk" haltbar war, stehen ließ, dieses zu er weitern. Daher kommt eS, daß der 1474 erbaute und 1573 repa- rirte Thurm nicht die Mitte des Gebäudes bildet, sondern mehr nach dem Salzgäßchen hin steht. Dieser Bau, welchen der Bürger meister Hieronymus Lotter, auch Erbauer der Pleißenburg, in neun Monaten unter Dach brachte, kostete 11,233 Gülden. Hier befand sich bis zur Reformation eine Cavelle, die außer der Jung frau Maria auch noch Johannes dem Täufer, dem heiligen Georg und den Helligen Jungfrauen Katharine, Dorothea, Barbara und Margaretha geweiht war und einen besonderen Meßpriester hatte, der 1469 Bruder Sebastian hieß. Papst Bonifacius ercheilte dieser Capelle ,am 17. Juli 1394 emen Ablaßbrief auf vierzig Tage, der sich wohl nur auf Rathsherrensünden bezogen haben kann. Im Jahre 1599 wurde die von Georg Werner in Annaber gefertigte Uhr mit der Mondkugel, die 700 Gülden kostete, auf gestellt und der obere Gang für die Stadtpfeifer, welche seit 1479 angenommen worden waren, erbaut. Hauptreparaturen fanden 1599, 1672, 1742 und 1862 statt. Bei letzterer wurde auch die frühere Marterkammer vermauert. Dieselbe befand sich der Börse gegenüber und zu ihr führte tief in die Erde eine schmale Treppe und ein durch dickes Gemäuer gebrochener Gang. Die Matter kammer gleich einer Anzahl unterirdischer Gefängnisse noch dem ältesten Baue angehörig, war gewölbt und in ihr fand sich ein ausgemauerter Brunnen mit klarem Wasser vor. AuS diesem furcht baren Loche vermochte kein Schmerzensschrei eines Gemarterten anS Armesünderstube befand sich im erst vor etwa dreißig . auf der Stelle, wo die Gedenktafel an daS Turnfest eingemauett ist — hingen zwei Schandsteine, welche Weiber, die sich geschlagen und gerauft hatte zur Strafe öffentlich mnhängen mußten. Die im RathhauSdurc gange noch jetzt vorhandenen eiserne» Fische und Krebse nebst einer Elle, welche als Normalmaße beim Verkaufe gelten sollten, wurden 1575 aufgehängt. Die beiden Glocken, welche Stunden und Viertelstunden angeben, sind vom Jahre 1557 und das in der Durchsicht hängende Armesünderglöckchen, welches zum letzten Male im August 1824 einem Verurtheilten, dem Friseur Woyzeck, zum Tode läutete, jetzt aber nur noch zum Ein- und Ausläuten der Messen benutzt wird, trägt die Iahrzahl 1558. Die Armesünder treppe, auf der man die Delinquenten vom Tabulat hernieder um hochnotpeinlichen Halsgericht, das gewöhnlich auf dem Rath aussaale abgehalten wurde, führte, ist beim letzten Umbau abge rochen worden. Noch erinnert an diese schauerlichen Halsgerichte das meisterhaft gearbeitete Gobelin, Salomos Urtheilsspruch, welches noch jetzt in aller Farbenfrische prangend, hier länger als drei Jahrhunderte das peinliche Recht reprafentirte. Der Verlust deS städtischen Gerichtspatronats und der erwähnte letzte Reparatur- und LocalverLnderungsbau hat dem alterthüm- lichen Hause im Innern eine ganz andere Physiognomie verliehen. Nur die kunstreich geschnitzten Kamine und etwa ein altes Thür- schloß weisen noch auf das 16. Jahrhundert zurück, und selbst die ehrwürdige Richterftube, die Heimath der blutigen Carolina, wo Hunderte ihren Todesspruch vernahmen, ist ein prosaischer Saal eworden, von dessen Wänden die Conterfeis der längst vermoderten ötadtrichter mürrisch auf eine Anzahl fleißiger Steueroeamten herab schauen. WaS das Archiv des Rathhauses verwahrt, ist bis jetzt noch nicht kund geworden. Vielleicht daß mit der Zeit Liebe und Eifer für die Geschichte unserer Vaterstadt das forschende Auge auch hieher lenkt, und sachverständig sichtet, waS von localem und cul- turgeschichtlichem Werthe ist. Perle deS Rathhauses ist die alte prächtige Rathstube. stolzen Nacken beugten und der Bürgermeister Pfalzgrafen führte. Auf dem grünbehangenen Tische liegt noch eine altehrwürdige, in prachtvolle metallene Sculpturen eingebundene Bibel und von den Wänden herab blicken in Lebensgröße gemalt die Gestalten der Sachsenfürsten Albertinischen Stammes, darunter besonders bemerkenswert^ der willenskräftige Georg, der schlaue Moritz, der kluge Vater August, der jagdlustrge erste Johann Georg und der galante August der Starke, Alle in trefflicher Ausführung. DaS Bild Sr. Majestät des jetzt regierenden Königs ist das letzte, und in der Reihe an der Wand nur noch ein Platz übrig. Der Güte de- Herrn Stadtschreibers Schleißner, der selbst ein tüchtiger GeschichtSkenner, insbesondere seiner Vaterstadt ist, ver dankte die artistische Section eine Vorlage verschiedener, durch künstlerischen und historischen Werth merkwürdiger Gegenstände, von welchen zunächst zwei kostbare Poka'.e zu erwähnen sind. Einer von ihnen, schwer auS Silber, mit einem vergoldeten Kranze um geben, gearbeitet, war einst Eigenthum deS Reformators vr. Mar- ttn Luther und wurde diesem von dem Schwedenkönige Gustav Wasa 1536 geschenkt. Dies besagt eine an dem Pokale befindliche
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