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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-04-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186804197
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680419
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680419
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-04
- Tag1868-04-19
- Monat1868-04
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1868
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>arni. jranl- Hof. brrger iusfi.. mm. ldonn vi»/,r l 187; Valvs. avW couch 57.40; Ba»s- 17—' rsen« ; cio. t Bn- Actierr 80.70; !02.7L; .69.20; 47.87; ,52.50; belebt, W cckbahs arkt.) immung Ballen, iranische, arkt.) ng flau, eculation iport der iing Or- )hollerah r Balle», 12-/4«., auf Lie- Ballen. IIOOM. ?nl-M« . bez. - , April- >r. d. M. eptembtt- L000 M ;ust 62'/^ ttüböl -r. lz, ZA - Ctt. - rs do. iS; irituS da. -'Zufuhren -t günstl-e KiMa-Tl-MII Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. -IW 110. Sonntag den 19. April. Dank. 1888. Herr Carl Heinrich August Rohde, hiesiger Bürger und Privatmann, hat aus Anlaß Seines fünfzigjährigen Bürger- jMäums unS eine Prioritätsobligation im Betrage von ^ Fünfhundert Thalern zur beliebigen Verwendung für hiesige Arme übersendet, und wir sprechen demselben für diese ansehnliche Gabe hierdurch unfern aufrichtigen Dank öffentlich aus. Leipzig, den 18. April 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Stadttheater. Der Abend deS 17. April begann mit einer französischen Kleinigkeit: „Liebes-Tyrannei", die allerdings weder der Uebersetzung inS Deutsche (durch Carl Treumann, dem bekannten Wiener Komiker und früheren Director des Carltheaters), noch der Emstudirung auf hiesiger Bühne sich Werth gezeigt hat. ES ist eine Fadaise, sehr kindischen Inhaltes und doch auch nlcht frei vom Raffinement unserer überrheinischen Nachbaren, was einen recht unerquicklichen Contrast zuwege bringt. Gespielt wurde das Stückchen vortrefflich; Frau Günther-Bach mann war groß in ihrer kleinen Rolle, die Herren Mittell und Herzfeld rwei gewandte Vertreter der Lebemänner St. Remy und Lormel, sowie Fräulein Klemm eine „Liebes-Tyrannin" voller Anmuth. Es folgte „Die Gans von Kairo", eine in Mozarts Nacklaß Vorgefundene Opera Buffa, die im vergangenen Sommer zuerst in Paris auf die Breter gebracht wurde und dann auch in Berlin an der Fnedrich-Wilhelmsstadt erschien. Wenngleich nun aber der hiesige Erfolg thatsächlich den gehegten Erwartungen des Publicums nicht entsprochen hat, so verdient dennoch die Direction für Vorführung des Werkes den wärmsten Dank der Musikfreunde. Eine große Schuld an der ziemlich kühlen Aufnahme trägt das Libretto deS Caplans Varesco, das höchst interesselos und lang weilig, nach durchaus veralteter Schablone zugeschnitten und von dem neuen Bearbeiter Victor Wilder in Paris dem modernen Gsschmack nicht näher gebracht worden ist. Die Musik ist bis weilen allerdings von wundervoller Schönheit, zart und seelenvoll oder auch launig humoristisch in gewinnendster, Weise, indessen haben die Herren Charles Constantin und Consorten sie keines wegs mit vollendetem Geschick und Mozartscher Delicatesse zusam mengestellt und instrumentirt oder — man kann wohl am kürzesten sagen — redigirt. Das Ganze scheint uns in der Hauptsache doch nur eine Speculation der Pariser Musikalienhändler mit dem unsterblichen Ruf deS deutschen Meisters. Die Aufführung war im Allgemeinen eine befriedigende. Der Amoroso des Herrn Hacker entfaltete lebendiges Spiel und excellirte durch innigen Vortrag der schönen ersten Tenorarie. Don Baltrano, der vollständige Bartolo, ließ in Herrn BeckerS Repräsentation nach keiner Seite hin zu wünschen übrig. Das hülfreiche und verschmitzte Domestlkenpaar Pascal und Aurette, ihren College» Pedrillo und Blondchen, sowie Figaro und Susanna auch darin ähnlich, daß gegenseitige Liebe die Beiden verbindet, fand nicht minder erwünschte Vertretung durch Herrn Rebling und Fräulein Lehmann; letzterer gelang namentlich das reizende „Mein Gott, wenn er es sähe!" im ersten Act. Zusammen aber mit Herrn Rebling, Hrn. Hacker und Fräulein BörS sang sie dann auch im zweiten das werthvolle Quartett sehr gut. Vielleicht ist diese Nummer die musikalisch hervorragendste deS ganzen Opus und unsere vier AuSführenden standen darin durchaus auf gleicher Höhe. Die Isabella deS Frl. BörS hat uns überhaupt wieder rechte Freude gemacht; ihr hübsches schmachtendes Rondeau: „Wie aus süßem Morgentraume", brachte sie mit frischer, sympathischer Sttmme musikalisch eben so geschmackvoll wie in der Auffassung ansprechend zu Gehör. Um derartige Mädchengestalten weiß die Erscheinung und das Wesen der jungen Sängerin stets etwas lungfräulich Züchtiges zu breiten, was seinen günstigen Eindruck Mcht verfehlen kann. Herr Klotz und Frau Günther Bach mann in den Episoden des Eunuchen und der in die „Gans von Kairo" versteckten Donna Baltrano befriedigten vollkommen. Die Ausstattung der Oper in decorativer Hinsicht war durchaus zweckentsprechend und anständig. vr. Emil Kneschke. Tazesgeschichttiche Ueberficht. Die Reichstagssitzung vom 16. April hat dem Norddeutschen Bunde ein schönes nachträgliches Ostergeschenk aus dem Schooße gehoben, — die Beseitigung der polizeilichen Ehe- oeschränkungen. Für die meisten norddeutschen Staaten werden wohl nur wenige der dadurch aufgehobenen Beschränkungen in Kraft gewesen sein; aber für Mecklenburg bringt das Gesetz den Anfang einer socialen Umgestaltung von nicht leicht zu über schätzender Tragweite, — auf die dasselbe ohne die Gründung des Norddeutschen Bundes wohl noch lange hätte warten müssen. Zu stände und Vorgänge, wie sie Fritz Reuters „Kein Hüsung" schil derte, sind auch dort fortan nicht inehr möglich. Die vortrefflichen Reden des vr. Wiggers und des Referenten Braun lassen es fühlen und einsehen, wie viel „Aechzen und Krächzen", wie viel volkswirthschaftlicher und moralischer Unsegen mit dem nun an genommenen Gesetze'wieder „abgethan" wird. Das vorgenannte Gesetz lautet nach den Beschlüssen des Reichs tages folgendermaßen: „ Bundesangehörige bedürfen zur Eingehung einer Ehe oder zu der damit verbundenen Gründung eines eigenen Haushalts weder des Besitzes, noch des Erwerbs emer Gemeinde angehörigkeit (Gemeindemitgliedschaft) oder des EinwohnerrechtS, noch der Genehmigung der Gemeinde (Gutsherrschaft) oder des Armenverbandes, noch einer obrigkeitlichen Erlaubniß. Insbeson dere darf die Befugniß zur Verehelichung nicht beschränkt werden wegen Mangels eines bestimmten, die Großjährigkeit übersteigenden Alters oder deS Nachwetfes einer Wohnung, emes hinreichenden Vermögens oder ErweroS, wegen erlittener Bestrafung, bösen RufeS, vorhandener oder zu befürchtender Verarmung, bezogener Unterstützung oder auS anderen polizeilichen Gründen. Auch darf von ver ortsfremden Braut ein Zuzugsgeld oder eine sonstige Abgabe nicht erhoben werden. — Die polizeilichen Beschränkungen der Befugniß zur Eheschließung, welche in Ansehung der Ehen zwischen Juden und für die Angehörigen einzelner bürger lichen Berufsstände bestehen, werden aufgehoben. Die Bestim mungen über die Genehmigung der Eheschließung von Militair- personen, Beamten, Geistlichen und Lehrer durch die Vorgesetzten werden hiervon nicht betroffen. — Die für Geistliche und Civil- standsbeamte bestehenden Verbote, bei der Schließung einer Ehe ohne vorherige Beibringung einer obrigkeitlichen Bescheinigung amtlich mitzuwirren, bleiben in Beziehung auf Bundesangehörige nur so weit in Kraft, als diese Bescheinigung das Vorhandensein der durch dieses Gesetz nicht berührten Voraussetzungen der Ehe schließung oder die Bestimmungen wegen der Militarpersonen rc. zum Gegenstände hat. Die Vorschriften der Landesgesetze über die Zulassung von Ausländern zur Eingehung einer Ehe finden auf Bundesangehörige keine Anwendung. — Die Bestimmungen des bürgerlichen EherechtS werden durch dieses Gesetz nicht berührt. — Dieses Gesetz tritt am 1. Juli dieses IahreS in Kraft. In BreSlau hat sich unlängst eine Anzahl Demokraten von der ferneren Gemeinschaft mit der preußischen Fortschrittspartei los gesagt, da die letztere zu unpatriottsch und in keiner Weise national
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