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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.04.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-04-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186804206
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680420
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-04
- Tag1868-04-20
- Monat1868-04
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.04.1868
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Anzeiger. AuMlalt teS Kiiizl. BqWgmchlS imd i»S Raths der SIM LchM. M 111. Montag dm 20. April. 1868. Nach stehende Inschrift des Raths mt beiliegender Verordnung des königl. Staatsministeriums des Amern, die beabsichtigte Anleihe betr., bringe ich zur Kenntniß der Stadtverordneten. Joseph, Vorst. „In der Zuschrift vom 27. Februar d. I. haben Sie die Bedingungen ausgesprochen, unter denen Sie zu der neuen Stadt- Snleihe von 1,000,000 Thlrn. Ihre Zustimmung ertheilen. Ob wohl nicht allenthalben mit diesen Bedingungen einverstanden, find wir doch, um die Angelegenheit thumichst zu fördern, auf dieselben eingegangen und haben demgemäß an die königliche Re gierungsbehörde Bericht erstattet. ES ist uns hierauf die abschrift lich beifolgende Verordnung deS königlichen Ministeriums deS Amern zugegangen, welche zwar im Allgemeinen die fragliche Kinanzmaßregel genehmigt, in zwei Puncten jedoch andere Be stimmungen vorschreibt, nämlich 1) in Betreff des Beginnens der Tilgung, welche schon vom Jahre 1870 ab ihren Anfang nehmen soll, sowie 2) rücksichtlich des Umfanges dieser Tilgung, indem dieselbe nicht blos mit r/r Procent jährlich zu bewirken, sondern so einzurichten ist, daß längstens binnen 50 Jahren vom Be ginn der Amortisation und spätestens bis zum Jahre 1920 die gesammte Anleihe getilgt sei. Wir müssen daS Gewicht der für diese Anordnung geltend ge wachten Gründe anerkennen; deshalb und weil eine Aenderung der Ministerialverordnung in der fraglichen Beziehung nicht zu hoffen ist, haben wir beschlossen, den vorgeschriebenen Bedingungen miS zu fügen und demgemäß die Tilgung mit 1X unter Zuschlag der ersparten Zinsen bereits vom Jahre 1870 ab beginnen zu lassen, dergestalt, daß in diesem Jahre oder in der ersten Hälfte deS Jahres 1871 die erste AuSloosung, mit Ende 1871 aber die erste Rückzahlung Statt findet und in derselben Weise von Jahr zu Jahr fortgefahren wird. Hiernach wird die Tilgung schon längere Zeit vor dem bestimmten Zeitpunkt, dem Jahre 1920 be endet sein. Wir ersuchen Sie um baldigste Zustimmung - zu diesem unserem Beschlüsse". Die Ministerialverordnung lautet: „Das Ministerium deS Innern ist zwar, nach vorgängiger Vernehmung mit dem Finanzministerium, gemeint, zu gestatten, daß von Seiten der Stadtgemeinde zu Leipzig zu Herstellung mehrerer baulicher Unternehmungen eine fernerweite Anleihe im Betrage von Einer Million Thaler auf den Credit der dor tigen Stadtgemeinde durch Emission von 4i/,-procentigen, auf den Inhaber lautenden Schuldscheinen in AppointS von 500 Thlr. Md 100 Thlr. contrahirt werde, unter der Bedingung, daß bei dieser Anleihe der taxmäßige Schuldverschreibungsstempel entweder zu den einzelnen Obligationen oder mit 833 Tchlr. 10 Ngr. im Gesammtbetrage verwendet wird. Dagegen vermag man mit der von der Stadtgemeinde ausgesprochenen Ansicht, vie Rückzahlung der Anleihe allererst nach Ablauf von 10 Jahren beginnen und auch dann nur nach Höhe von X jährlich unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen oewirken zu wollen, sich nicht einverstanden zu erklären. Vielmehr wird im Hinblick darauf, daß eine solche Schuldenlast den späteren Generationen in einem so ausgedehnten Um fange nicht zuaewresen werden darf und daß die fraglichen Unterneh mungen, abgesehen von dem auS der Veräußerung oder auS der sonstigen Verwendung einer künftig zu anderweiter Disposition gelangender Gebäude zu erwartenden Gewinn, voraussichtlich zum Theil schon in den nächsten Jahren nicht unbedeutende jährliche Einnahmen aewähren werden, die Genehmigung der Anleihe hiermit von der Bedingung abhängig gemacht, daß vom Jahre 1870 ab längstens binnen 50 Jahren vie Anleihe vollständig getilgt werde. Es ist daher zu diesem Behufs zunächst ein Plan, nach welchem die Zu rückzahlung bis zum Jahre 1920 zu erfolgen hat, zur Prüfung und Genehmigung anher einzureichen. Was die eingereichten Ent würfe zu den Schuldscheinen; ZinSleisten und Zin-scheinen, in- rleichen zu der Bekanntmachung, welche der Stadtrath zu erlaßen beabsichtigt, anlangt, so würden die in der letzter« bezüglich der Tilgung der Anleihe enthaltenen Bestimmungen mit Rücksicht auf obige Erinnerung annoch abzuändern sein. Demnächst kann aber auch die in der Bekanntmachung rüin. 4 beziehentlich des Mortificationsverfahrens enthaltene Bestimmung mit Rücksicht auf §. 1043 deS bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbin dung mit §.14 der Verordnung, die Ein- und Ausführung deS bürgerlichen Gesetzbuches betreffend, vom 9. Januar 1865 weg gelaffen werden, so wie es denn auch, nach der von dem Justiz ministerium wiederholt ausgesprochenen Ansicht, genügt, daß dre Bemerkung der Verjährung unerhobener Zinsen, wie geschehen dem Schema über die Zinsscheine eingedruckt wird. Wenn hiernach besondere Rechtsvergünftrgungen nicht weiter in Frage sind, so wird es auch in den Schuldscheinen und beziehentlich in der Bekannt machung einer Bezugnahme auf die Genehmigung deS Justiz- mimstermms nicht bedürfen. Vorstehendem gemäß hat die Kreisdirection zu Leipzig, wie die selbe auf den Vortrag vom 11. dieses Monats und bei Zurück sendung der Unterlagen desselben hiermit veranlaßt wird, wegen behufiger Bescheidung des StadtrathS das Weitere zu verfügen und künftig die Obigem entsprechend abgeänderten Entwürfe nebst dem Tilgungsplan, unter gleichzeitiger Beifügung der die Zustim mung der Stadtverordneten enthaltenden Acten, anher einzureichen. Dresden, am 28. März 1868. Ministerium des Innern, v. Nostitz-Wallwitz." Die Sehenswürdigkeiten dieser Ostermesse. Wie immer, geben wir auch diesmal einen vorläufigen Bericht über die MeßsehenSwürdigkeiten, die bis jetzt angemeldet sind. Eine Kunstreitergesellschaft wird unS diesmal nicht besuchen, da wohl diesmal jede die gefährliche Concurrenz mit unserem neuen Theater fürchtet, daS in dieser Messe unstreitig einen ungeheueren Zuspruch finden wird, da ganz ohne Zweifel viele Tausende von Fremden werden das prachtvolle Innere unseres neuen Kunsttempels sehen wollen. Ebenso werden auch große Menagerien fehlen, die über haupt seit Gründung der zoologischen Gärten sich größtentheilS ganz aufgelöst haben. Dagegen werden zwei für uns noch ganz neue große Gesellschaften gymnastischer Künstler uns besuchen, denen ein sehr guter Ruf vorauSgeht. Die eine, unter Directum deS Herrn Director Alexander Olschatzky, wird glänzende Vorstel lungen ü la Rappo geben, ausgeführt von ganz vorzüglichen Künst lern und Künstlerinnen, und Aehnliches, namentlich auch Tanz- divertiffementS und Pantomimen, wird die andere, unter Direk tion deS Herrn Henry Manley auf einer mit prachtvollen Dekorationen ausgestatteten Bühne geben. Ferner wird sich ein unS ebenfalls noch neuer Zaubersalon eröffnen, nämlich der des Herrn Rudolph Becker, Sohn deS gewiß noch hier insehr gutem Andenken stehenden EscamoteurS Pros. Becker. Herr Rudolph Becker soll seinen berühmten Vater in manchen Stücken noch übertreffen, und dazu hat er auch noch für eine größere und glänzender ausgestattete Bühne gesorgt, und die hier unmer so beifällig aufgenommenen Geistererscheinungen wird er uns, außer mehreren ganz neuen Producnonen ebenfalls vorführen. Ferner wird Herr Straßburger, der wegen seiner bewunderten Leistungen als EScamoteur in voriger Messe großen Zuspruch fand, m seinem kürzlich erst hier gebauten, meisterhaft aus geführten Reisesalon seine Zauberkünste produciren, zwischen den selben wird aber auch sein Schwager uns seine vortrefflich dressir- ten Kunstpferdchen, die bei unserem letzten CarnevalSruge mit paradirten, so wie meisterhaft abgerichtete Hunde und Affen vor führen. Herr Herm. Rahe und A. Scholz werden ferner ein neue- Hippodrom, im Style deS CircuS Renz gebaut und nach Pcmser Art eingerichtet, eröffnen, daS glänzend decorirt und beleuchtet werden soll, und in welchem zwanzig gutzugerittene
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