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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186804274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-04
- Tag1868-04-27
- Monat1868-04
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1868
- Autor
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f. >urg. H-f. wan. 15. hl 32. 18.70. 55.-. 'angS- 18.85; >8.75; orität. ft ua- luleip iedchv S 1.17. eise r/s Ballen rkt.) >g s» » IS. lo-/«- » 12°/» ,rkt.) Stim- ^rleank »ach 11, pernam lvoPfd. 92. - - Hafer 33. - , April- 000 Q, -L?> Viptor.. do. 19; »o. 20i/,; die durch des Land- Präsident ' Schuld- e bettefst osten der verdeu. und Amtsblatt -es MM. Bezirksgerichts und des Rat-S der Stadt LeiUig. M 118. Morrtag den '27. April. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme haben beidrucken lasten ohne Verzug an die in In die angedrohte Strafe des dreifachen Betrags der Steuer versa Steuer abgeführt haben. ; Leipzig, den 30. März 1868. ' vr. Koch Verordnung, die Besteuerung der Nachtigallen lletr., vom 1 De«mber 1884. Der -.er ,Stadt Leipzig, vr. Koch. Lamprtcht. Auf Antrag der Standeversammlung wird hierdurch Folgende- verordnet: Wer eine Nachtigall gefangen hält, hat dafür vom 1. Mai 1868 an eine jährliche, *e von vier Thaler und zwar in der Regel am 1. Mai jeden Jahres zu entrichten. - - - . ^ luische " ' ' " der Armeneaffe seines Wohnort- zufließende Die Sprosser, d. h. die großen, sogenannten ungarischen oder polnischen Nachtigallen (Nachtschlager) sind jedoch dieser Abgabe nicht unterworfen. Ueber die erfolgte Abentrichtung der gedachten IahreSsteuer ist in den Städten eine von dem Stadtrathe auszufertigende, auf dem platten Lande eine von dem Armencaffen-Einnehmer de- beirrenden OrteS unter Beidrücknng de- Gemeindesiegels auSzustellende Quittung zu.ertheilen, die in jedem Falle auf den Namen des Steuererlegers zu lauten hat. Geht innerhalb deS vom 1. Mai bis zum nächsten >30. April laufenden SteuerjahreS eine auf daS letztere bereits versteuerte Nachtigall in den bleibenden Besitz einer anderen Person über, so kann sich die Letztere von der außerdem selbst für die betreffende Nachtigall zu leistenden Entrichtung der Steuer auf das biS zum nächsten 30. April noch laufende Steuerjahr nur durch den Vorweis der auf das letztere lautenden, von dem betreffenden Stadtnahe-, beziehentlich den Armencaffen-Einnehmern, auf ihren Namen über tragenen Quittung über die Seiten des vorigen Besitzers der Nachtigall auf daS laufende Steuerjahr bereit- bewirkte Zahlung der Steuer befreien. Die volle Steuer ist auch von Denjenigen zu entrichten, welcher eine erst wahrend de- laufenden Steuerjahres eingefangene Nachtigall hält. Hinterziehungen Seiten der ' deren Bestrafung handelt, allenthalben kostenfrei zu Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Insonderheit haben die Stadträthe, sowie die Gerichtsämter und Gemnndevorftände dafür, daß dem Vorstehenden genau nachgegangen werde, gehörige Sorgezu tragen. ^ " Ministerium deS Innern. Frhr. v. Beust. Lehmann. Bekanntmachung. Dresden, den 1. December 1864. Da- von MarcuS Sculteti au- Großglogau, gestiftete, von v. Caspar Deichsel um 1560 vermel vstern d. werden können. Leipzig, am 23. April 1868. Postwesen -es Norddeutschen Lundes. Die neuen bereits in Kraft getretenen Post-Verträge «it Norwegen und Nord-Amerika. Post-Vertrag mit Norwegen eüS 17. Febr. L8L8. Fortschritt des der Krone Emzecheiten zweiiprachtg amtlich veröffentlicht worden." Am 15. d. M. trat derselbe bereits in Kraft. Zuerst erschienen die Bestim mungen über die Briefpost, ganz neuerdings auch die über die Fahrpost.— Die bisherige ausschließliche Beförderung über Dänemark via Lübeck hat ein Ende gefunden. Die Briefe haben je nach der Jahreszeit einen verschiedene« Beförderungsweg. 1) Während der Zeit der freien Schifffahrt, also von Anfarm April bis Ende October, gehen sie über Krel, Hamburg und Lübeck. Via Kiel geschieht me Beförderung mittel- directer norwegi scher Post-Dampfer, welche die Linie Kiel-Christiania befahren, oder über Korsör-Kvpevhaaen, an welche« letzter« Owe sie den directen norwegischen Post-Dampfern zwischen der dünffchen Haupt stadt und Christian« übergeben werden. Der Mai berücksichtigt -er Stadt Leipzig, vr. Koch. Schlerßner. die Dampfschiffen nach Kopenhagen und von da mit norwegischen Post-Dampfern weiter nach Christian«. 2) Während de- Winter- wird.die Correspondenz entweder über Kiel-Korsör-Kopenhagen-Malmoe oder -Kopeuhagen- HelstneSr-Hchingbora im Transit durch Schweden geleitet, oder über Woher»- (Schleswig) nach der Insel Fünen, von da nach der Insel Seeland und von dieser auf den eben erwähnten Wegen über den Sund nach Schweden zum Transit nach Norwegen. Die Fahrpostsachen nach Norwegen nehmen ihren Weg ausschließlich über Kiel, indem sie entweder direct gen Christian« geführt (bei freier Schifffahrt) oder einzeln an Dänemark auSge- Nvfert werden. DaS Briefporto ist weit wohlfeiler geworden. Statt 6 Nar. kostet der einfache bis cm volle- Loch schwere Brief 3*/, Ngr. (t0 Gkttling Norweg.), unfrankirt 5 Ngr. (14 Skilling Norweg.) Hasst 7»/, Nar.!). Schwerere Briefe zahlen für jede- w«ke»e Loch ebenso vielmals die einfache Taxe. Oroukbbnder und Waareuproben kosten für je L»/, Loch Ml. 1 «gr. (g-S«. Narweg.) (sochi 1»/. .Agr-),' " aber frankirt werden, sonst werden sie wir rrnfrankwte t
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