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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186804274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-04
- Tag1868-04-27
- Monat1868-04
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1868
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3S50 Bei mangelhafter Fraukirung werden wenigsten- die verwen deten Freimarken angerechnet (wie bisher). Recommandiren kann man nicht bloS Briefe (um die 2 Ngr. - Gebühr), sondern auch Kreuzbänder und Warenproben. Man kann nur franco recommandiren. RecepisseS kosten 3 Ngr. ertra. Postanweisungen bi- zum Betrage von 30 Thlrn. wer den noch 49 bedeutenderen norwegischen Postorten angenommen und kosten ohne Unterschied deS Betrags 4 Ngr. (12 Skilling Normer,.). Sie gehen via Kiel. Oesterreich und die Trans-Mainstaaten nehmen am Vertrage Theil unter denselben Bedingungen und Portosätzen; ebenso fremde Länder, fall- sie den Transit durchs norddeutsche Post gebier vorziehen. Zum norddeutschen Porto kommt nur das fremde Porto zwischen dem fremden Staate und der norddeutschen Grenze hinzu. Die Grundsätze über Portofreiheit und Nachschicken von die Adressaten verfehlenden Sendungen sind im Ganzen dieselben, wie im norddeutschen internen Verkehr. Schiffsbriefe nach und von Norwegen werden nur auf Verlangen der Absender expedirt. (Schiffsbriefe sind solche Briefe, welche mittels nicht regelmäßiger Privatschiffe und nach wilder Laxe befördert werden. Name de- Schiffes und de- Hafen- muß auf der Adresse angegeben werden. Die Post berechnet nur daS Por o bi- zum Hafen. Dazu kommt das willkürliche Seeporto.) Directe ZeitungSabonnements werden wechselseitig erst später eingerichtet werden, vorläufig werden solche noch durch die dänische Post vermittelt. Postvorschüsse werden nur auf Briefe, nicht auf Fahr- pvsisrchen geleistet, Vorschußsendungen zahlen aber daS Fahrpost- pono (?»/, Ngr. für den einfachen Brief). Als Einlöseftist find 14 Tage bestimmt. Man kann nur bis 30 Thlr. erheben. Größere Päckereien (Fahrpostsachen) nach Norwegen, Leclarirt oder nicht, dürfen nur bis 160 Pfund schwer und nach Christiania, Dröbak, Horten, Laurvig, Moß und Vallö gerichtet sein. Kleinere Packele mit oder ohne declarirten Werth bis 25 Pfunv und 1 Cubikfuß Umfang werden nach allen übrigen norwegischen Orten angenommen, ebenso Geldbriefe überallhin. Die- gilt nur für die Zeit der freien Schiffahrt. Im Wmter (November-März) werden nur kleinere Packele von obigem Gewichtmaximum und Umfang nach einer begrenzten An zahl von Orten Norwegens expedirt; Geldbriefe aber ohne Unterst ied nach allen Orten. Packele haben außer der Adresse eine Declaration über In halt und Werth bei sich zu führen. Packete mit Büchern und andern Drucksachen zahlen die Hälfte de- fälligen Gewichtporto's für Päckerei- srndirvgen ohne Werth. Tagesgkschichttiche lleberficht. Am heutigen Montage wird daS erste deutsche Zollparla- ment eröffnet. Zum ersten Male werden in der norddeutschen Metropole auch Abgeordnete aus Süddeutschland tagen, welche, gleich den Abgeordneten des Reichstages aus allgemeinen gleichen Wahlen hervorgeaangen, mit jenen gemeinschaftlich über oie ge meinsamen winhschaftlichen Angelegenheiten beschließen werden. So ist (srgt die Nordd. Allg. Ztg.) die Saat, welche Preußen vor Iahien durch die Bildung des Zollvereins gestreut hat, gedeihlich auf^eqangen; die Zusammenfassung der wirtschaftlichen Interessen im Zollverein, wie sie jahrelang das einzige Merkmal der natio nalen Zusammengehörigkeit gewesen, hat auch jetzt wieder die Bildung dteseS parlamentarischen Körpers hervorgerufen, in welchem Vertreter auS ganz Deutschland sich zusammenfinden. Von nun an wird da- deutsche Volt auf die hochwichtigen Gegenstände, welche der Competenz deS Zollvereins unterstellt -find, welche Lebensfragen sind für die wlrthschaftliche Wohlfahrt, jenen ge bührenden Einfluß auSüben, der nach der bisherigen Verfassung des Zollvereins dem Volke thatsächlich entzogen war. Und wenn v e Bedeutung deS Zollparlameuts lediglich auf diesen Punct sich b schränken würde: in Anbetracht der unbestreitbaren Wichtigkeit dteseS PuncieS würde auch ber etwaiger Beschrän kung auf denselben dennoch das Zollparlament als eine Inst tuiion von größter Bedeutung anerkannt werden müssen. Aber da- Zollparlameut kann neben seiner Bedeutung für die 'Gegenwart auch einer Zukunft gewiß sein. Wir wollen nicht ein- gehen auf die Differenz der Meinungen über eine Erweiterung ober eine Nichterweiterung der Competenz des Zollparlamentes; es mag genügen, wenn nur darauf aufmerksam machen, daß der nationale Gedanke unter allen Umständen durch den Zu sammentritt düse- nationalen Parlamentes eine wesentliche Kräf tig ung erfahren muß und daß, welche Formen eS auch sein mögen, in denen jener Gedanke dereinst einen bestimmteren Aus druck finden wird, von diesem Zollparlamente auS die Anstöße erfolgen und jene treibenden Kräfte m Bewegung gesetzt werden, wtzlch« darauf gerichtet find, dem berechtigte« Gedanken der Nation die berechtigte Fvrm z« gebe«. Die Vebminddrung de- HceresbeftckndeS im nord deutschen Bundesheere scheint doch nicht bloßer Humbug zu sein, wie die Kreuzzeitung glauben machen will. Im Militarr-Eiat ist ohne Zweifel ein Deficit vorhanden, und da Graf Bismarck, um den Reichstag bei guter Laune zu erhallen, sich entschieden weigert, nachträgliche Forderungen an denselben zu stellen, so wird Nicht- weiter übrig bleiben, als — den Präsenzstand deS LeereS zu ver mindern, was um so weniger schwierig ist, als die Lage der Dinge lediglich Frieden athmet. Das Berliner Militair-Wochenblatt enthält folgenden, bereit- in kurzem Auszuge erwähnten, Artikel: „lieber den dem Reichstage in seiner diesjährigen Session vorzulegenden Militair- Etat sind seit mehreren Monaten unbegründete, nicht selten mit Angriffen gegen die Militair - Verwaltung verbundene Nachrichten in einem Theile der Presse verbreitet worden. ES wurden nament lich häufig beträchtliche Summen für zu erwartende Nachtrags- Forderungen genannt. Die einzige Grundlage dieser Angaben bildet offenbar die richtige Erkenntniß der Schwierigkeiten, mit welchen die Militair-Verwaltung zu kämpfen hat, um mit dem derselben zur Verfügung gestellten Pauschquantum allen an sie herantretenden Bedürfnissen gerecht zu werden. Die außergewöhn liche Steigerung der Getreidepreise, der Fortfall der von den Officieren und Beamten zu zahlenden Beiträge zum PensionS- fond, das ungünstige Resultat der Volkszählung von 3. De- cember v. I., welches hinter den auf die Erfahrung gestützten Erwartungen zurückblieb — daS Alles sind Momente, welche die wirthschaftliche Aufgabe der Militair-Verwaltung ohne Zweifel sehr wesentlich erschweren. Um so mehr werden aber die Urheber und Verbreiter jener Combinationen eS anzuerkennen wissen, wenn die Militair-Verwaltung', wie dem Vernehmen nach zu erwarten steht, weder mit Mehrforderungen für das Ordinarium deS Etat-, noch mit der Forderung eines Extraordinariums her vortritt, vielmehr auch unter den obwaltenden ungünstigen Ver hältnissen mit dem ihr verfassungsmäßig bewilligten Betrage von 2^4 Thlr. pro Kopf der Bevölkerung auszukommen gedenkt. Wir hören, daß im Zusammenhänge hiermit am 1. Mar d. I. einige Reductionen in ber Friedensstärke der Armee eintreten werden, welche, wenn sie auch nicht tiefgreifender Natur sind, immerhin Zeugniß davon ablegen dürften, daß die politische Situation in den maßgebenden Kreisen als durchaus friedlich betrachtet wird." Die Reichstags-Commission zur Vorberathung deS Gesetz-Ent- wurfeS, betreffend die Quartrerleiftung für die bewaffnete Macht im Frieden, hat als Grundsatz folgende Bestimmung an der Spitze des Gesetzes angenommen: „Die Fürsorge der Eiv- quartierungSlast ist eine Last des Bundes, für welche derselbe, abgesehen von den im Gesetze enthaltenen Ausnahmen, Entschädi gung zu gewähren hat." Mit dieser Bestimmung erklärten sich die anwesenden Vertreter der Regierung einverstanden. Zur be waffneten Macht im Sinne dieses Gesetzes sind zu rechnen: die Truppen des Norddeutschen Bundes und die mit denselben zu Kriegszwecken verbündeten Armeen und das Heergefolge. Bei Can- tonmrungen von unbestimmter Dauer sollen, sobald dieselben sechs Monate übersteigen, die Bestimmungen für die in Garnison be findlichen Truppen eintreten. Der Proceß Ebergenyi wurde am 25. April in Wien zu Ende geführt. Die Angeklagte ist zu zwanzigjährigem schweren Kerker, wobei jährlich eine Woche Einzelhaft, sowie zum Verlust des Adels verurcheilt worden. In Paris sind die Ernennungen von Co ns ul n des Nord deutschen Bundes für das Gebiet des französischen Kaiserreichs eingetroffen.— Baron Budberg, der russische Gesandte, hat seine Amtsenthebung aus Petersburg erhalten. Sein Nachfolger ist noch nicht bekannt. DaS Haupt des neuen spanischen Ministeriums, GonzaleS Bravo, gab eine Erklärung ab, welche folgendermaßen schloß: „Das Ministerium wird die Politik deS Marschalls Narvaez weiter führen. Der Geist deS Herzogs von Valencia wird sein Rath geber bleiben. Mit den Waffen werden wir die Revolution nieder werfen, wenn sie bewaffnet ihr Haupt erhebt, mit den Gesetzen, wenn sie ohne Waffen uns gegenübertritt." — Durch königliche- Decret wird die Erlaubniß, Getreide und andere Halmfrüchte zoll frei in Spanien einzuführen, bis zum 31. December d. I. verlängert. Eine aus Sidney in Australien eingegangene Depesche meldet, daß am 12. v. M. ein Fenier, mit Namen O'Farell, von rück wärts auf den Prinzen Alfred von Großbritannien geschossen und denselben im Rücken verwundet hat. Der Thäter, welcher nach seinem eigenen Geständniß der fenischen Verbindung angehört, ist verhaftet worden. Der Zustand des Prinzen ist nicht gefährlich; die Kugel, welche sofort entfernt wurde, hat keine edleren Theile verletzt. Der Prinz ist bereit- fähig wieder an Bord seine- Schiffe- zu gehen und hofft in Bälde sein Commando wieder übernehme» zu können. Die Kugel wurde am 14. März durch den Arzt Challenger von der „ Galatea " aus der Wunde entfernt. O'Farell feuerte zum zweiten Male im Moment seiner Verhaftung und verwundete einen Nebenstehenden erheblich am Fuße; die Kugel wurde herau-gezogeu.
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