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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.05.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-05-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186805155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680515
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680515
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-05
- Tag1868-05-15
- Monat1868-05
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.05.1868
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irn 90; 50, mv. t.r :auS Wr Zair >rna ise», 7'/.. , K. ft. >lb«. MM- nell. do. chia. rächt aus SV.4, )ctbr. 0 64, gtbr.- . loco l0V., Hahr 0 und Anzeiger. Amtsblatt dli Kmtzt. BeziMaichtS md dkS MP der Stadt 8chM. W 13«. Freitag den 15. Mai. 1868. Bekanntmachung. Der am 1. Mai d. I. fällige zweite Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 18. Decbr. vorigen IahreS erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 19. Decbr. desselben IahreS mit Zwei Pfennigen von der Steuer-Einheit zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Gefällen an 1,375 Pf. von der Steuer-Einheit von diesem Tage ab bis spätestens 14 Tage nach dem selben an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist müssen die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten. Leipzig, den 30. April 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. Julius Francke. Taube. Bekanntmachung. Die diesjährige Ostermeffe endet mit dem 1«. Mai. An diesem Tage sind die Buden und Stände in den Straßen und auf den öffentlichen Plätzen der inneren Stadt bis Nachmittags 4 Uhr gänzlich zu räumen und spätestens bis Tagesanbruch deS 17. Mai zu entfernen. Auf dem AugustuSplatze sind die Buden und Stände am 16. Mai bis Abends 8 Uhr vollständig zu räumen, deren Wegschaffung ist am 18. Morgens zu beginnen und bis zum Abende desselben Tages zu beendigen. Die Schau- und Schänkbuden dürfen noch am 17. Mai geöffnet werden und sind bis längstens zum 22. d. M. von den ihnen angewiesenen Plätzen vollständig zu beseitigen. Zuwiderhandlungen gAen obige Vorschriften werden unnachsichtlich mit Strafe belegt werden. Leipzig, am 13. Mai 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Bekanntmachung., Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen Beischleusten - Canon an die Stadicasse zu zahlen haben und damit pr. Termin Ostern 1868 im Rückstände geblieben find, werden zu dessen sofortiger Berichtigung aufgefordert. Leipzig, den 9. Mai 1868. Des Raths Finanz-Deputation. Aachfische Eisenbahnen. I. Im Allgemeinen. Der Bericht der 2. Deputation der Ersten Kammer über daS königliche Eisenbahndecret (Referent Herr.v. ErdmannS- dorf) sagt im allgemeinen Theile ungefähr Folgendes: Die ge summte Eisenbahnangelegenheil ist in ein wesentlich verändertes Stadium getreten, seitdem die Finanzdeputatiön der Zweiten Kammer die Ansicht gewann, daß es nothwendig sein werde, gegenwärtig mit einem Male eine größere Summe für Staats eisenbahnbauten zu verwenden. Me Staatsregierung hat dem Andrängen der jenseitigen Deputation sich nicht princrpiell wider- setzt, sondern sich Herbeigelaffen, ein Verzeichniß derjenigen Linien mitzutheilen, welche für den Fall, daß die Kammern einen der artigen Beschluß fasten sollten, hierbei zunächst inS Auge zu fasten sein würden. Die Deputation muß daS Bekenntniß ablegen, daß sie einige der namhaft gemachten Projecte für nicht so dringlich hält, um sie schon in nächster Zeit in Angriff zu nehmen, und vor Allem ein Erlheilen der Priorität nicht befür worten kann. Namentlich erscheint es bedenklich, einzelne Linien schon im Voraus als solche zu bezeichnen, welche für den StaatS- bau übernommen werden sollen. Nach Ansicht der jenseitigen Deputation und Kammer könnte der Bau dieser Linien erst nach Verlauf von 6—8 Jahren in Angriff genommen werden. Im Verlaufe dieser Zeit kann sich aber gar Manches ereignen, waS eine aänzlich veränderte Entschließung über die Frage bedingt, ob frü so doch im höchsten Grave gliche und ohne alle Frage um )e schwierig einer gewissen Härte für die betroffenen Linien verbunden. Nach Ansicht der Deputation können sämmtliche Projecte über haupt nur in zwei Kategorien getheilt werden, nämlich in solche, welche jetzt zur Berücksichtigung gelangen, sei e- für den StaatS- oder Privatbau, und in solche, wo dies noch nicht möglich oder zweckmäßig ist. Auch insofern wird die Deputation von dem jenseitigen Verfahren abweichen, als sie die Beraihung über daS Eisenbahndecret nicht für den richtigen Zeitpunkt hält, um die BewilligunaSfrage auf die für die verschiedenen Bahnen erforder lichen Geldsummen zu stellen. Dies dürfte vielmehr der Beschluß fassung über ein noch zu erwartendes Decret wegen der nunmehr nöchig werdenden Finanzmaßregeln vorzubehalten sein. Die Deputation wird daher bei jedem einzelnen für den Staatsbau empfohlenen Bahnprojecte zwar die Summe angeben, welche dasselbe erfordern wird, nicht aber einen Antrag auf Bewilligung derselben stellen. lieber die Frage: ob Staats- oder Privatbau, faßt sich die Deputation kurz. Der Hauptsache nach verlangt sie, daß der Eisenbahnbau der Privat-Industrie überlasten bleibe, der Staat nur da eintrete, wo eS sich um Verbindung schon vorhan dener Staatsbahnen oder um Erbauung solcher Strecken handelt, für welche sich keine Privatgesellschaft findet. Ganz anders gestalte sich dieser Grundsatz, sobald es sich darum handele, ob eS geboten und gerechtfertigt erscheint, gegenwärtig eine größere Summe, als sonst auf StaatSbahnen zu verwenden. Die Deputation habe neulich erst den Grundsatz ausgesprochen: „je schwerer der Druck der Zeit aus dem Volke lastet, desto eifriger muß daS Bestreben sein, die Erwerbsfähigkeit desselben zu vermehren." Das geschehe am Sichersten und Nachhaltigsten, freilich aber auch am Langsam sten, durch Hebung deS allgemeinen Wissens- und Bildungsstandes, schneller und drastischer aber durch Vermehrung der Verkehrsmittel. Nachdem in Baden, Württemberg, Hessen, Bayern und Preußen zusammen 138,728,000 Thlr. für Staatsbahnen bewilligt und durch Privatbaue diese Summe in den nächsten 2 bis 3 Jahren auf 219,728,000 Thlr. erhöht werden dürfte, sei Sachsen der ein zige Mittelstaat, welcher in dieser Liste fehle. Und doch steht uns gerade auf industriellem Gebiete ein großer Kampf unvermeidlich bevor. Um denselben siegreich bestehen und unsere Stellung be haupten zu können, bedarf Sachsen eines durchgreifenden Vorgehens in der Vervollständigung und Erweiterung ferne- Eisenbahnnetze-. In Summa: von welchem Gesichtspunkte aus man diese Frage auch beleuchten mag, immer kommt man wieder zu demselben Resultate, daß in kernem Staate Deutschland- eine schleunige Ver-
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