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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.06.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-06-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186806066
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680606
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680606
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-06
- Tag1868-06-06
- Monat1868-06
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.06.1868
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 158« Sonnabend dm 6. Juni. 1868» Bekanntmachung. Der diesjährige Wollmarkt in Leipzig wird am LS. und 16. Juni gehalten. Die Wollen können schon am 14. Juni nach beendigtem Vormittagsgottesdienst auSgelegt werden. Leipzig, am 23. Mm 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die Verdingung von Maurer- und Aimrner-Arbeiten betreffend. Die Maurer- und Zimmerarbeiten für die bei Panitzsch neu zu erbauende Brücke über den zu regulirenden Parthefluß sollen an den Mindestfordernden, jedoch mit Auswahl unter den Bewerbern, vergeben werden. Auf diese Arbeiten reflectirende Unternehmer werden hiermit aufgefordert, die Zeichnungen und Bedingungen an Ort und Stelle in Panitzsch, woselbst auch der Ingenieur-Assistent Grabner alle weiteren Auskünfte ertheilen wird, einzusehen und ihre Forderungen schriftlich und versiegelt bis zum 2V. Juni 1868 bei dem Unterzeichneten in Leipzig, Ritterstraße Nr. 43 abzugeben. Leipzig, den 6. Juni 1868. Georgi, Königl. Wasserbau-Jnspector. Geffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 1. April 1868. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Vorsteher vr. Joseph eröffnete die Sitzung mit der Mit theilung emeS RathSschreibenS, die Berufung des Hrn. vr. Francke als ersten Gymnasial-Oberlehrer an die Thomasschule betreffend, trug hierauf die Rückantwort deS RathS auf die Anfrage des Collegiums, „die Nichtvermiethung der leerstehenden Fleischbänke" betreffend, vor. Dieselbe lautet: „Auf Ihre Anfrage, warum wir ein Anerbieten, sür die leer stehenden Fleischbänke in der Georgenhalle einen Mtethzins von 3000 Thlr. zu zahlen, abgelehnt hätten, haben wir Ihnen Folgen des mitzutheuen. ES ist richtig, daß i nS von zwei Seiten Mreth- anerbietungen gemacht und hierbei von dem einen Bewerber 1800 Thlr., von dem anderen zuerst 1000 Thlr. und dann 1200 Thlr. offerirt worden sind, so daß schließlich eine Gesammt- summe von 3000 Thlr. herauskam. Es ist aber nicht richtig, daß diese Gebote sich auf die leerstehenden Fleischbänke oder überhaupt nur auf Hallen bezogen hätten, die sich im Erdgeschosse des Ge bäudes befinden. Die Sache verhält sich vielmehr folgendermaßen. Der Weinhändler Herr AugustSchnerder au-Wien, welcher einen Theil der Kellerräume der Georgenhalle zunächst auf ein Jahr er- miethet hat, wünschte die sämmtlichen übrigen Kellerräume und die in dem südlichen Theile des Gebäudes befindlichen, zur Zeit an Fleischer überlassenen Hallen zu ermiethen und bot für diese gelammten ober- und unterirdischen Räume 1800 Thlr. ZinS. Anderer seits wollte ein hiesiger Lederhändler Herr Wapler eine Anzahl rm nördlichen Dyeile de- Gebäude- gelegene Hallen, welche jetzt an Lederhändler vermiethet sind, übernehmen und zwar für 1000 Thlr. Zins, den er später auf 1200 Thlr. erhöhte. Bei einem Eingehen auf diese Anerbittungen wäre nur eine kleine An zahl von Hallen übrig geblieben, die zum Theil ungünstig gelegen sind und sich schwer oder gar nicht hätten verwerthen lasten. Schon finanziell erschienen die gethanen Gebote nicht vortheilhaft, denn beide bleiben hinter der durchschnittlichen Taxe der fraglichen Räume um zusammen mehr als 300 Thlr. zurück, ganz abgesehen davon, daß gewisse Herstellungen auf Kosten der Stadicaffe bean sprucht wurden. Außerdem waren wir aber auch, wa- das Schneiderstche Gesuch anlangt, durch Vertrag-Verhältnisse behindert, auf dasselbe, zur Zeit wenigsten-, einzugehen. Unter den von Herrn Schneider beanspruchten Hallen befinden sich alle diejenigen, welche an hiesige Fleischermeister vermiethet sind und die betreffen den Contracte, insoweit sie sich auf die altberechtigten Meister be ziehen, enthalten die Bestimmung, daß wir eine Kündigung r in dem Falle eintreten zu lassen befugt sind, wenn der gesammte Fleischverkehr au- dem Gebäude entfernt wird. Wir müßten daher, um auf die Wünsche Herrn Schneider'- eingehen zu können, so wohl rücksichtlich der hiesigen als auch in Betreff aller übrigen Fleischer von der Kündigung Gebrauch machen, mit einem Worte, die Entfernung jeden Fleischhandels aus der Georgenhalle be schließen. Eine solche allgemeine Maßregel erschien uns aber in mehrfacher Hinsicht bedenklich, in jedem Falle verfrüht. Unter den hiesigen Fleischern, welche die Hallen benutzen, befinden sich ver schiedene, welche in ihren eigenen Räumen den Fleischverkauf nicht betreiben können ; wohin sollten diese sich wenden? Ferner ist aozuwarren, uno wenn man ai noch 19 Abtheilungen der Geov mit Landfleischern besetzt " lichen Hallen noch dem Fleischverkaufe die- AlleS, dem Schneider'schen Erbieten Seorgenhalle mit hiesigen, ebenso viele o, also beinahe die Hälfte der sämmt- ischverkaufe dient, so wird sich durch _ „ . . P _ ein dürfte; was sollte auS diesen werden? Man wird doch jeden- älls die so vortheilhaste Concurrenz, welche die Landfleischer für >en Leipziger Fleischmarkt herbeiführen, nicht beseitigen oder auch nur wesentlich beschränken wollen. Von selbst bot sich hier der Gedanke dar, ob eS nicht rathsam sei, eine zweite Landfleischerhalle in der Weise der jetzigen zu errichten, und es ist in Frage ge kommen, daß eine solche zweite Halle mit dem jetzt versuchsweise eingerichteten Wochenmarne auf dem Johannisplatze in Verbindung gebracht werden könnte. Hierüber sind aber erst weitere Erfahrungen abzuwarten, und wenn man andererseits noch erwägt, daß jetzt ^ Georgenhalle ' ' md, also beinc gegenüber, unser Beschluf rechtfertigen, zur Zeit auf dasselbe nicht einzugehen, vielmehr erf die Erfahrung in der angedeuttten Beziehung sprechen zu lassen, ehe man den durchgreifenden Beschluß emer gänzlichen Entfernung deS Fleischverkaufes aus der Georgenhalle faßt. Wir sind hierbei keineSweges von einer principiellen Abneigung gegen die Schneider'schen Anträge geleitet worden, im Gegentheile glauben wir dem Schnei der'schen Etablissement nach Möglichkeit fördernd entgegenkommen zu sollen, wie wir denn auch in der letzteren Zeit mit dem Ge nannten in neue Verhandlungen getreten sind, um ihm, so weit thunlich, mehr Raum zu gewähren. Allein jene allgemeine Maß regel läßt sich dadurch nicht rechtfertigen. Auch dürfen wir nicht unberührt lassen, daß die Ansicht, da- ganze Parterre der Georgen halle im Interesse unserer Messe und de- LedergeschäfteS lediglich für den Lederverkehr zu bestimmen und daher jede andere Ver wendung, in der Hauptsache wenigsten-, zurückzuweisen, von vielen Seiten geltend gemacht wird und in der That wohl auch nicht ohne eine gewisse innere Berechtigung ist. Unter solchen Umständen und da unserer Ansicht nach der Zeitpunct für eine durchgreifende Umgestaltung noch nicht ge kommen ist, konnten wir auch aus da- Wapler'sche Gesuch, selbst
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