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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.11.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-11-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186711080
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-11
- Tag1867-11-08
- Monat1867-11
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.11.1867
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und Anzeiger. Amtsblatt des Kvnigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 312» Freitag dm 8. November. 1867» Bekanntmachung der Königlichen Brand-Versicherungs-Commission, vorn 1. November 1867. Nach erhaltener Anweisung des Königlichen Ministeriums des Innern wird in Gemäßheit der Vorschrift in § 29 der zum VI. Ab schnitte des das Brandversicherungswesen betreffenden Gesetzes gehörenden Ausführungsverordnung vom ?0. October 1862 das betheiligte Publicum davon in Kenntniß gesetzt, daß die seit dem Jahre 1837 im Königreiche Sachsen mit Concession versehene K K privi- legirte erste Oesterreichiscye Bersicherungs - Gesellschaft in Wien den Betrieb des Feuerversicherungsgeschäfts eingestellt hat und nach einem der Brandversicherungs - Commission vorgelegten Vertrage die Verpflichtungen wegen der in Sachsen laufenden Versicherungen von der ebenfalls concessionirten Magdeburger Feuversicherungs-Gesellschaft übernommen worden sind. Dabei wird aber auf die Bestimmung in § 30 der obgedachten Verordnung verwiesen, daß, so wie die laufenden Versicherungen wider Willen der Versicherten weder einseitig aufgehoben, noch einer andern Privatversicherungs - Anstalt überwiesen werden dürfen, es eben so wenig den Versicherten erlaubt ist, vor ordnungsmäßig erfolgter Aufhebung des Vertragsverhältniffes zu einer andern Ver sicherungsanstalt überzutretcn. Die erste Oesterreichische Versicherungs-Gesellschaft in Wien bleibt wegen aller nicht im gegenseitigen Einverständnisse gelösten Ver bindlichkeiten bis zu deren Erlöschen verhaftet, und ihre vollständige Liberation tritt den Verwaltungsbehörden gegenüber erst mit der Zurücknahme der Concession nach beigebrachtem Nachweise der Erledigung aller hierländischen Verpflichtungen ein. Im Uebrigen ist nach Rücktritt des bisherigen hienändischen Bevollmächtigten der K. K. privilegMen ersten Oesterreichischen Ver sicherung - Gesellschaft, des Herrn Otto Colditz in Leipzig, während und zum Behuf der Abwickelung des hierländischen Versicherungs- aeschäftes Herr Friedrich Gottfried in Leipzig zum Bevollmächtigten ernannt und in dieser Eigenschaft oei der Brandversicherungs- Commission legttimirt worden. Dresden, den 1. November 1867. Königliche Brandversicherungs - Commission. Oberländer. Rudolph. Verordnung- Maaßregeln wegen der Rinderpest betreffend.. Nach eingegangenen officiellen Nachrichten ist in der Königlich Preußischen Provinz Schlesien die Rinderpest ausgebrochen und hat sich in den Kreisen Pleß, Leobschütz, Kosel, Ryvnick und Ratibor, bis jetzt zusammen in 24 Ortschaften, verbreitet.' Indem dies hierdurch zur öffentlichen Kennmiß gebracht wird, findet sich das Ministerium des Innern, ungeachtet der von Seiten der Königlich Preußischen Regierung zur Unterdrückung und zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Seuche getroffenen umfassenden Maaßregeln, doch zu oem Zwecke, um einer möglichen Einschleppung der Seuche nach Sachsen thunlichst vorzubeugen, veranlaßt, hier durch das Einbringen von Rindvieh, Schaafen und Ziegen, welche mittelst Eisenbahn direct aus oder durch Schlesien oder aus der preußischen Oberlausitz kommen, und ebenso die Einfuhr aller von dergleichen Tyieren stammenden und mittelst Eisenbahn von dorther kommenden Rohproducte im frischen Zustande, hiermit zu verbieten. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote treten die in tz 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 angedrohten Strafen em. Gegenwärtige Verordnung ist in den Amtsblättern unverzüglich zum Abdruck zu bringen. Dresden, am 2. November 1867. Ministerium des Innern. —— v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Quittung und Dank. Indem die Unterzeichnete Kreis - Direktion über die nachverzeichneten, bei ihr fernerweit eingegangenen Liebesgaben für die Abge brannten in Iohannaeorgenftadt hierdurch dankend quittirt, erklärt sie sich zur Annahme weiterer Beiträge fortwährend gern gereit. Leipzig, am 6. November 1867. Königliche Kreis - Direktion. v. Burgsdorff. 2 ^ durch die Expeditton des Leipziger Tageblattes von E. W., 25 aL H., 22 ^ Erlös für eine veraucttonirte leere Cigarren kiste durch Schriftsetzer Arnold, 1 Pack Betten und Kleidungsstücke Heinr. Behrens, 8 ^ Betrag für 1000 Stück Mauerziegel zum Schulhausbau in Iohannaeorgenftadt von Heinr. Pöland in Haynichen, 1 Paar Stiefel R. T., 15 H. K. L Co., 1 ^ T. R., 10 ^ Schlosser-Innung zu Leipzig für die Schlosser-Innung zu Iohanngeorgenpadt, 1 Packet T. K., 1 Packet Kldgsst. H. L., 1 Packet W., 5 ^ L. V. in S. für das Denkmal eines Verstorbenen bei den Lebenden, 1 Packet T. L W., 62 4^ 3 'N? 2 Ertrag einer Sammlung im Amtsber. Brandis und zwar (4 ^ 28 5 von der Gem. Zweenfurth, 1^7^ von Borsdorf, 4 ^ 16 »Nf 5 von Wolfshain, 7 ^ 27 von Beucha, 2 16 ^ von Albrechtshain, 3«-? 1V -A von Polenz, 8^5^ von Gerichshain, 11 ^ 12 von Fuchßhain, 4 8 2 von Ammelshain, 8 ^ 7 »Us 5 ^ von SeifertShain, 4^ 10 ^ von Kleinpösna, 1 ^ 10 nachträglich von Brandis), 43 ^ 9 ^ 5 Ertrag einer Sammlung im Amtsbezirk Hartha, 1 Packet Kldgsst. Pfarrer Rothe in Großpötzschau, 1 Packet M. S. in Leipzig, 10 ^ von dem Verein ehrenvoll verabschiedeter Militairs in Leipzig für denselben in Iohanngeorgenstadt, l ^ H. B., 2 ^ von der Gesellschaft Lans-nouei. — Summa 185 4 7 -«Z. und 8 Packele ; lt. früheren Quittungen 508 ^ 7 ^ 9 und 38 Packete, im Ganzen 663 Thlr. 12 Ngr. 6 Pf. und 46 Packete. Bekanntmachung. Die Lieferung der zur Dampfkeffelheizung in der Leipziger Stadtwafferkunst aus die Zeit vom 15. Januar — 31. December 1868 benöthigten ca. 18666 Centner Steinkohlen soll von uns an den Mindestfordernden vergeben werden. Die Preisforderungen sind für die zur Hebung von 1000 Cubikfuß Wasser erforderliche Quantität Kohlen (nach den bisherigen Erfahrungen einschließlich des AnheizenS der Kessel ca. 23 K.) zu stellen und bis zum 7. December d. I. schriftlich und versiegelt im Bureau unserer Stadtwafferkunst, Rathhaus 2. Etage, einzureichen. Ebendaselbst liegen die Lieferungsbedingungen zur Einsichtnahme -US und werden dort auch Abschriften davon gegen die Copialgebühr ertheilt werden. Leipzig, den 4. November 1867. Der Math der Stadt Leipzig. vr. E. Stephain. Emttti.
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