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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.11.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-11-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186711076
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671107
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-11
- Tag1867-11-07
- Monat1867-11
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.11.1867
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 3II. Donnerstag den 7. November. 1867. Bekanntmachung in Betreff der für dieses Jahr vorn 4. bis spätestens den S. November d. I. einzureichenden Hausbewohnerlisten. Aus den Behufs der Revision des Leipziger Gewerbe- und Personalsteuer-Katasters zeither alljährlich eingereichten HauSbewohner- listen ist wahrzunehmen gewesen, daß die in der jedem Hausbesitzer resp. dessen Stellvertreter behändsten Bekanntmachung enthaltenen Vorschriften nur sehr unvollkommen beobachtet, insbesondere die betreffenden Hauslisten nebst der Bekanntmachung den Miethinhabern nicht allenthalben vorgelegt werden, und hierdurch nicht nur sehr unvollständige, sondern auch unrichtige Angaben veranlaßt worden sind. Ebenso haben Kausleute, Gewerbetreibende und sonstige Principale die namentliche Auszeichnung ihrer sämmtlichen HanvlungS- und Gewerbegehülfen re. wie Dienstboten uuterlaffen, und erst aus besondere Aufforderung nachgetragen, wodurch das binnen einer bestimmten, sehr beengten Frist auszuführende Revisions-Geschäft ungemein erschwert wird. Die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter werden daher aufgefordert, die in der von uns unter dem 15. d. M. erlassenen, den Hauslisten beigegebenen Bekanntmachung enthaltenen Vorschriften nicht nur selbst genau zu beobachten, sondern auch ihre Abmiether unter Mittheilung gedachter Bekanntmachung hierzu anzuhalten, da außerdem die darin tz. 8. tt. unv IO. angedrohten Nachtheile für die Betheiligten eintreten müssen. Leipzig, den 21. October 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. - Bekanntmachung. Die Lieferung der zur Dampskeffelheizung in der Leipziger Stadtwafferkunst auf die Zeit vom 15. Januar —- 31. December 1868 benöthigten ca. 18OOO Centner Steinkokle» soll von uns an den Mindestsordernden vergeben werden. Die Preisforderungen sind für die zur Hebung von 1000 Cubikfuß Wasser erforderliche Quantität Kohlen (nach den bisherigen Erfahrungen einschließlich des Anheizens der Kessel ca. 23 K.) zu stellen und bis rum 7. December d. I. schriftlich und versiegelt im Bureau unserer Stadtwasserkunst, RathhauS 2. Etage, einzureichen. Ebendaselbst liegen die Lieferungsbedingungen zur Einsichtnahme aus und werden dort auch Abschriften davon gegen die Coptalgebühr ertheilt werden. Leipzig, den 4. November 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. .DonnerStag den 7. November r». o. Vormittags 9 Uhr sollen an der Promenade bei der Schützenstraße mehrere Klafter Holz und Reisighaufen an den Meistbietenden gegen sofortige Zahlung und Abfuhre öffentlich versteigert werden. Leipzig, den 2. November 1867.Die Deputation deS Raths zu den Anlagen. Bekanntmachung. Der Inhaber deS abhanden gekommenen SparcaffenquittungSbuches Nr. 25982 wird hierdurch ausgefordert, sich damit binnen 3 Monaten und längstens am 6. Februar 1868 bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um sein Recht daran zu beweisen, oder das Buch gegen Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls den Statuten der Sparcasse gemäß dem Anzeiger der Betrag desselben ausgezahlt werden wird. Für das am 26. August aufgerufene Sparcaffenquittungsbuch läuft diese Frist am 30. d. M. ab. Leipzig, 6. November 1867. Die Sparkasse zu Leipzig. Veffeutliche Verhandlungen der Stadtverordneten am 16. October 1867. (Auf Grund de» Protokoll» bearbeitet und ver-ffentllcht.) lSchlnß) Folgende Rathszuschrift: „In dem westlichen Pavillon deS neuen TheaterS sind in der oberen Etage bez. Halbgeschossen die DirectioNs- und Erpeditions- räume, die Probezimmer, so wie die Wohnung des Inspektors untergebracht. Herr Theaterdirector von Witte hat nun in neuester Zeit mit dem Bemerken, daß es ihm trotz aller Bemühungen un- nöglich sei, in der Nahe des neuen TheaterS eine Wohnung zu inden, im Interesse deS TheaterbetriebeS aber es dringend geboten ei, daß er unmittelbar beim Theater wohne, gebeten, ihm zu ge- tatten, daß er auf seine Kosten sich in den gedachten Räumen der gestalt, daß er die Directionsräume gleichzeitig Mit als WohnungS- räume benutze, eine Wohnung Herstellen lasse, und dabei zugleich sich verpflichtet: 1) den Thcaterinspector wegen seiner Dienstwohnung unter Ge nehmigung deS Raths zu entschädigen, 2) dem TheaterpenflonSfondS während der Dauer seiner ContractS- reit alljährlich die Summe von 200 Thlr. zum Capitalfonds desselben zu zahlen, und 3) alles in diese Räume Hineingewendete bei Beendigung seines Contracts ohne Entschädigung rurückzulassen, oder aber nach Ermessen des RathS Alles wieder m den vorigen Stand zu setzen. In Erwägung nun, daß über besagte Räume in einer für die Stadtcasse gewinnbringenden Weise nicht verfügt werden kann, auch wenn dem Herrn von Witte, welchem die räumliche Unter bringung seiner Geschäftslocalitäten füglich überlasten werden darf, das angebrachte Gesuch abgeschlagen werden sollte, und in weiterer Erwägung, daß, im Falle der Genehmigung des Gesuchs, nicht nur dem im Interesse des Theaters sehr wichtigen und daher mit aller Fürsorge zu pflegenden Institute des Pensionsfonds ein wesentlicher, ihm ohnedies entgehender Vortheil gewonnen wird, sondern außerdem auch die in die wohnliche Einrichtung zu verwendenden Kosten dem Gebäude selbst Zuwachsen, haben wir, zumal daS Interesse des Theaters eS nicht erfordert, daß der In spector darin wohne, vielmehr die darin etwa zu erblickende Sicher heit noch besser dadurch gewahrt wird, wenn der Direktor, der im Interesse seines im Theater befindlichen, sehr werthvollen Eigen- thumS ohnehin schon zu sorgsamer Ueberwachung angewiesen ist, das Theateraebäude selbst bewohnt, beschlossen, dem Wunsche deS Herrn von Witte unter Acceptaüon obiger Zusicherungen desselben -
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