W 314. Sonntag dm 10. November. 18K7. Liffnitlicht S!twW dn StadtdnoMtln Mittwoch da 13.«. Freitag dk» 15. I>»j. Abends Uhr inr Saale der 1. Bürgerschule. Tagesordnung: 1) Gutachten des Finanzausschusies über: a) Rückantwort des Raths zum Budget 1867, d) Lombardbetrieb der Sparcafse, 2) Gutachten s) Löbschützer Brückenreparatur, b) Budget pr. 1868, Conti 10, 11 6, 12 O, N, 13, 16, 18, 19; 3) Gutachten des Verfassungsausschusses über: a) Gehaltserhöhung des Stadtschreibers und der Rathsactuare, d) Zustimmungsrecht bei Verpachtungen, e) Abänderung der Bürgerliste s. w. d. a., ä) Wegfall der Büraerrechtsgelderzuschläge, e) Gehaltserhöhung des Baudirectors, 4) Gutachten des Schul- und Stiftungsausschuf a) Gehaüserhöhung der Gymnasiallehrer, d) - . - Volksschullehrer, e) Anstellung von Turnlehrern an den Volksschulen, ä) Nebenbezüge dreier Waisenhausbeamten, e) Rechnungen der Thomasschule und Alumnencaffe pr. 1864 und 1865; 5) Gutachten deS Ausschusses zur Gasanstalt über: Gasröhrenlegung am Lmnemann'schen Grundstück und Bildung einer gemischten Gasdeputation; 6) Gutachten 1 des Ausschusses zum Löschwesen über: Lohnerhöhung der Feuerwehrleute; 7) Gutachten des Ausschusses zum Lagerhose über: Lagerhoftarif - Aenderungen. Bekanntmachung. März und 7. Mai, Gruben und Aborte „estellt werden, da ein unbedingt zwingender Grund zu deren Fortführung nach dem Gutachten der von uns befragten ärztlichen Sachverständigen vom wissen schaftlichen Standpuncte aus und insbesondere im Hinblick auf die Cholera zur Zeit nicht vorliegt. Dabei bleibt indeß die Anordnung besonderer Ausnahmen nach bezirksärztlichem Ermessen ebenso wi siftirten allgemeinen Maaßreaeln ausdrücklich Vorbehalten. Leipzig, den 7. November 1867. wie die Wiederaufnahme der von Sach- Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Thon. Bekanntmachung. Der am I. November d. I. fällige vierte Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 24. Decbr« .vor. Jahres erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage und deren Nachträgen vom 15. resp. 21. Mai d. I. mit Zwei Pfennigen ordentlicher Steuer und Einen Pfennig Zuschlag, überhaupt also drei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hier durch aufgefordert, ihre Steuerbeitrage von diesem Tage ab und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, .da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen ein- ^ Rath der Stadt Leipzig. " ' Tai treten müssen. — Leipzig, den 29. October 1867. vr. Koch. rube. Bekanntmachung, c. Herren Ärmeupflegern zu Die Bestimmung darüber, welche der beiden hiesigen Schulen jede- der aufzunehmenden Kinder zu besuchen haben werde, bleibt Leipzig, den 28. October 1867. Das Armen-Direktorium»