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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.11.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-11-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186711102
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-11
- Tag1867-11-10
- Monat1867-11
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.11.1867
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Bekanntmachung. Oeffeutliche Verhandlungen der Stadtverordneten Am 15. December d. I. kommt ein mit jährlich 600 Thlr. Gehalt dotirtes Nathsactuariat hier zur Erledigung , und wir fordern Diejenigen, welche sich darum bewerben wollen, hierdurch auf, ihre Gesuche unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse bis zum 23. November d. I. bei unS emzureichen. — Leipzig, den 8. November 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. K o ch. Schlerßner. Herr Geh. Rath v. Wächter führte an, daß Doubletten nicht zu vermeiden seien, und wäre es deshalb zu empfehlen, den Antrag auf „kostspieligere Werke" zu beschränken. In Betreff der Budget- Ueberschreitung ziehe er eS vor, daß man dieselbe nicht negiren solle, sondern es nur einfach gegen den Rath erwähne. Der Herr Referent hielt dies nicht für nöthig, da der Aus schuß die Iustification nicht habe verweigern wollen. Einstimmig trat das Collegium den Ausschußanträgen ad 1 und 2, dem all 3 gegen 1 Stimme bei; 3) über den Stand der Anleihe von 1864, in welcher Sache das Collegium die Ansicht des Ausschußes, welcher Bemerkungen hiergegen nicht zu machen hatte, theilte. In Betreff einer vom Rath beschlossenen Veräußerung eines Stücks Areal am Gerichtswege an Herrn Meyer, Besitzer des bibliographischen Instituts in Hildburghausen, theilt der Vorsteher mit, daß nochmalige Verweisung an den Bau- Ausschuß gewünscht werde, da der Antrag desselben, zu dem Ver kaufe zuzustimmen, aus Gründen, die der Prüfung noch bedürften, hinterher bestritten worden sei. Herr Adv. Schrey faßt die Kaufsangelcgenheit so auf, daß nur ein schmales Areal der Commun von Meyern angekauft werden sollte, daß also die Frage mit in Betracht zu ziehen sei, ob nicht Meyer ein Stück von dem von ihm bereits erworbenen Areal tauschweise her geben könne, um für die Stadt werthvolles Bauareal zu gewinnen? Einstimmig beschloß das Collegium Verweisung an den Bau- Ausschuß. Hierauf berichtete Herr Adv. Schilling Namens des Stiftungs- Ausschusses 1) über die Rechnungen des Iohannishospitals vom Jahre 1862 und 1864 nebst den Rechnungen der dazu gehörenden Nee^'schen Stiftung. am 23. October 1867. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) Die heutige Sitzung eröffnete der Vorsteher Joseph mit der Mittheilung, daß er die Herren Märtens, Hempel und Krause zur Landtagswahl deputirt habe und trug sodann eine Raths zuschrift vor, inhaltswelcher der Rath beschlossen hat, zur Errichtung eines Fettviehmarktes im Gute Pfafsendorf behufs Uebergabe der Baulichkeiten daselbst an die Fleischer innung verschiedene Reparaturen vornehmen zu laßen, unter denen die Reparatur des Kuhstalles dringend nothwendig erscheint: die auf Rechnung des Betriebes zu verausgabenden Kosten belaufen sich auf 996 Thlr. 24 Ngr., von denen 820 Thlr. 24 Ngr. auf den Kuhstall verwendet werden sollen. Das Gutachten des Ausschußes darüoer lautet: „Zwei Mitglieder des Ausschusses berichteten über die an Ort und Stelle vorgenommene Besichtigung. Bei dieser war gefunden worden, daß Träger, Sparren, Mauerlatten und Balken an der Mauerseite angefault seien, ebenso die Dielungen, ja, daß es ge fährlich sei, den Boden des Kuhstalles zu begehen. Da das Dach jedoch steiler, als nothwendig sei, aufgehe und nach den: Verhält nisse des Winkels von 3 zu 7 um drei Ellen niedriger gelegt werden könne, so könnten alle Sparren und Binder benutzt werden, wobei nur die Köpfe in Wegfall kommen. Von einer Sette wurde die Ansicht geltend gemacht, daß die Mauer drei Schichten erhöht werden möge, wenn einmal das Dach abgenommen wird; man ließ es jedoch bel dem Anschläge bewenden. Da dieser unklar, nichts darüber sagt, ob er auf neues Holz oder durchgehende Verwendung des alten Holzes in obiger Weise be rechnet sei, so nahm man das Letztere an, da es ganz offenbar sei, daß das alte Holz zur Verwendung kommen könne. Was jedoch den Deckenputz und die damit zusammenhängenden Arbeiten anlangt, so fand man dieselben für emen Kuhstall sehr unpraktisch. Das ganze Postulat wurde darauf, jedoch mit Ausschluß der Position für Schaalung und den damit verbundenen Arbeiten, genehmigt." lDieser Beschluß, welcher mittelst Circular dem Collegium zur Genehmigung empfohlen worden war und diese gefunden hatte, war unterm 5./8. October dem Rache mitgetheilt worden. Der Vorsteher schlug jedoch, da nach obiger Ablehnung abzu warten sei, daß der Rath neuen Anschlag zur Zustimmung ins Collegium bringe, die Sache aber dringlich werde, in heutiger Sitzung vor, daß an der Stelle des abgelehnten Deckenputzes Breterverschaalung empfohlen werde und hierzu im Voraus die Kosten verwilligt werden möchten, womit das Collegium ein stimmig einverstanden war. Herr vr. Georgi referirte hierauf Namens des Finanz ausschusses über die angeregte Frage: 1) ob für den städtischen Caßenbetrieb, wie der Rath behauptet, ein Bestand von 120.000 Thlrn. erforderlich sei, und hielt diese Angelegenheit nach dem Begleitschreiben zu dem Haushaltplane für 1868 für erledigt, welcher Ansicht das Collegium nach Vortrag der betreffenden Stelle des Begleitschreibens, Inhalts- welcher der Rath für das künftige Jahr nur einen Betriebsfonds von 50,000 Thlr. fordert, einhellig beistimmte; 2) über die Rechnung der Stadtbibliothek für 1866, zu welcher der Ausschuß beschlossen hatte, der Versammlung zu empfehlen, 1) die Iustification der Rechnung zwar auszusprechen, dem Rathe aber zu erklären, 2) daß wir es nicht für gerechtfertigt erachten können, daß das Budget dieser Rechnung überschritten worden sei, und den selben 3) zu ersuchen, dem Collegium den Plan mitzutheilen, nach welchem die Vermehrung der Stadtbibliothek erfolge, event. falls ein solcher nicht bestehe, einen bestimmten Plan durch die Bibliotheksverwaltuna aufstellen zu laßen und dabei ins besondere auch darauf Rücksicht zu nehmen, daß die Stadt- bioliothek mit der Universitätsbibliothek über die speciell an zubauenden Fächer nach Maßgabe der vorhandenen Mittel sich verständige, >»vbei besonders mit hervorgehoben wurde, daß nach Ausweis der Rechnung 140 Thlr. für die Mittheilungen der Londoner geographi schen Gesellschaft ausgegeben seien, welche die Universitätsbibliothek pyllständtg besitze." Vorbehältlich einer Zurückerstattung von 2 Thlr. 6 Ngr., al- in der Rechnung pr. 1862 zu viel berechnet, empfahl der Aus schuß, die Iustification der Rechnung pr. 1862 auszusprechen, was einstimmig geschah. Bezüglich derselben Rechnung pr. 1864 hatte sich auf Fol. 65 der Einnahme an Pachtgeldern die Bemerkung gefunden, daß über das vom Marstall benutzte Kartoffelfeld von Seiten des Herrn Inspector Steinerl weder eine Berechnung noch eine Geldabliefe rung erfolgt sei. Vorbehältlich dieses Monitum wurde auch die Rechnung pr. 1864 justificirt. 2) Zu der vom Rathe beschlossenen Verwendung der Überschüsse der Leichentuchcaße zur Unterstützung der Rathsofficianten- Witwencasse hatte der Ausschuß der Versammlung empfohlen, den Rathsbeschluß abzulehnen, und dagegen den Antrag gestellt, die Überschüsse der Leichentuchcaße sollten an verschämte Arme, welche von der Armenanstalt Unterstützung mcht er hielten, durch das Almosenamt vertheilt werden. Herr Wehn er ist mit dem Ausschußgutachten nicht einverstan den, da der größte Theil der Rathsossicianten nicht mehr wie 400 Thlr. Gehalt habe. Almosen könne aber ein Beamter nicht annehmen, und aus der Casse bekomme eine Witwe nicht mehr wie 30 oder 40 Thlr. Hierzu trete, daß viele Witwen hier nicht heimathsangehörig seien und deshalb ihnen eine anderweite Unter stützung nicht zu Theil werde. Er empfehle Beitritt zum Raths- beschluffe. Dem schließt sich Herr vr. Georgi an, da die Stadt die Verpflichtung habe, derartige Caffen, die sich freiwillig gebildet, wenigstens in etwas zu unterstützen. Dieselbe Ansicht vertrat Herr I. Müller, da mit Unter stützung von 30 oder 40 Thlr. einer Familie nicht geholfen wer den könnte. Herr Consul Spieß vermißt in dem Ausschußgutachten den Beweis, daß die Rathsossicianten-Witwencasse nicht bedürftig sei, und ist für die Rathsvorlage. Herr vr. Schulze vertheidigt das Ausschußgutachten, weil es eine Willkürlichkeit fei, das dem Almosenamt Gebührende irgend einer beliebigen anderen Casse zu überweisen. Dies sei das Motiv gewesen, die Rathsvorlage abzulehnen, weil das Recht des Al mosenamts gewahrt werden müsse. Herr vr. Georgi führt aus seiner Praxis der Armenverwal tung ^ ^ ^ ' '' . ^ um o gehandelt den Rechtspunct halten.
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