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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.06.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-06-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186806181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680618
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680618
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-06
- Tag1868-06-18
- Monat1868-06
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.06.1868
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z> Anzeiger. Amtsblatt dcS König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. P 17«. Donnerstag den 18. Juni. IM. Merlin über ol lkswillen ittal-Verordnung an sämmtliche Kirchemnspectionen, die Errichtung von Kirchenvorständen betr., vorn 13. Juni 1868. Nach einer dem Unterzeichneten Ministerium zugegangenen Mktheilung sollen einzelne Kircheninspectionen beabsichtigen, die nach z unter 2 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung vom 30. März 1868 von ihnen im Einverständniß mit den Vertretern der tischen Gemeinde provisorisch festzuftellende Zahl der in den Kirchenvorstand eintretenden weltlichen Mitglieder der Kirchen- inde im Wege von Localverhandlungen mit den Vertretern der zu jeder Parochie gehörigen politischen Gemeinden zu de nen. Ein solches umständliches, mit Kosten und Zeitaufwand verbundenes Verfahren liegt durchaus nicht in der Absicht des «halben die Vermeidung von Weiterungen anstrebenden Gesetzes und findet ebensowenig in den Vorschriften unter Punct I. der rdnnng, die Einsetzung der Kirchenvorstände rc. betr., vom 30. März 1868 seine Rechtfertigung. Die Kircheninspectionen werden c, wie man voraussetzt und eventuell hiermit verordnet, den Vertretern der zu jeder Parochie gehörigen politischen Gemeinden den vom politischen Gemeindeverbande eximirten Grundstücksbesitzern wegen des Zahlenverhältnisses ihrer Vertretung im Kirchen tage zunächst schriftlich Vorschläge zu machen und deren Erklärung hierüber zu erfordern haben. Nur in ven sicherlich »en Fällen würde die Abhaltung einer Verhandlung mit den Gemeindevertretern und den eximirten Grundstücksbesitzern nicht zu en sein, wenn diese über die gemachten Vorschläge sich nicht zu einigen vermöchten, oder ihres Orts die Abhaltung eines Local- Seiten der Kircheninspection ausdrücklich beantragen sollten. Uebrigens versteht es sich von selbst, daß die Kircheninspectionen in Rede stehenden provisorischen Festsetzung den Wünschen der politischen Gemeindevertreter möglichst entsprechen werden. der Dresden am 13. Juni 1868. n ruhi i) em ier w'irl'I Rede lande W en A Z»§. mmt, beani iralleil hafts- .'eil-n 0N1MN.- tgesetz. Zt, eben Juden, ich Schl ,Hertha» Leipzig, den 15. Juni 1868. nk bi- Ministerium des CultuS und öffentlichen Unterrichts. v. Falkenstern. Hausmann. Bekanntmachung. Das 17. Stück deS Bundes-Gesetz-Blattes des Norddeutschen Bundes ist bei uns eingegangen und wird bis zum 3. Juli I. auf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: Skr. 106) Handels- und Zollvertrag zwischen dem Zollvereine einerseits und Oesterreich andererseits. Vom 9. März 1868. - 107) Gesetz, betreffend den Vereins-Zolltarif vom 1. Juli 1865. Vom 25. Mai 1868. - 108) Anzeige der Ernennung der Preußischen Consuln Viktor Zahn zu Calamata, Theodor Carl Ludwig Hamburger zu Patras, LeonidaS Varoucha zu Piraeus, Carl Julius Alexander Kloebe zu Syra, Martin Fels zu Corfu, sowie deS Hamburg-Bremisch-LÜbeckischen ConsulS Friedrich Fels zu Zante zu Consuln des Norddeutschen Bundes und des Preußischen, sowie Bremischen unlr LÜbeckischen ViceconfulS Ernst August Toole zu Cephalonia zum Viceconsul des Norddeutschen Bundes. - 109) Anzeige der an den bisherigen Kaiserlick Französischen Viceconsul Alfred Isidor de ValoiS zu Kiel Namens des Nord deutschen Bundes erfolgten Ertheilung deS Exequatur als Kaiserlich Französischer Consul. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Der am IS. Juni d. I. fällige erste Termin der Gewerbe- und Personalsteuer ist nach der zum Gesetze 26. Mai d. I. erlassenen Ausführungsverordnung von demselben Tage nach einem halben JahreSbetrage, sowie einem Fünftheile deS ganzen JahreSbetrags der ordentlichen Steuer als Anschlag IsMa, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge uebft den städtischen IS Rgr. auf den Steuerthaler von den Bürgern und 7 Rgr. S Pf. desgleichen von den Schutzverwaudten bt>ue« 14 Tagen an die Stadt - Steuereinnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen jk Säumigen eintreten müssen. Gleichzeitig wird jeder Contribuent, dessen Steuerzettel von dem Hausbesitzer, resp. dessen Stellvertreter, wegen Wegzugs deS worden, und somit nicht zur Aushändigung gelangen konnte, zur Kenntnisnahme seines eines auderweiten SteuerauSweifeS an obgedachte Hebestelle (Rath- Gefällen an NulietherS nicht Steuersatzes und Empfangnahme eines and h<uS 2. Etage, Zimmer Rr. 13) verwiesen. Leipzig, den 8. Juni 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. des Fü dem tt immer : proviso rungSers« rung hat reten erl ,UI8.> ormittagi Alten« Oeffeutliche Verhandlungen der Stadtverordneten am 3. April e. (Lus Grund deS Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) ( Fortsetzung.) Referent Adv. Schilling: Der Rath hat nicht nurdieNoth- I vwdigkeit deS Neubaues der Thomasschule alS anerkannt vorauS- ^ gesetzt, sondern beabsichtigt auch für die Nicolaischule deS Raum- nmgelS halber einen Neubau. Wenn wir demnach beide Schulen m erbauen sollen, so hatte sich der Ausschuß zunächst zu fragen, vir diese Frage bereits im Jahre 1866 dem Rache zur Erwägung Heben wurde, ob nicht eine Bereinigung beider Gymnasien thun- lich sei. So sehr der Rath früher diese Frage im bejahenden Sinne zu beantworten geneigt erschien, hat er sie doch jetzt ver neint; der Ausschuß glaubte sie jedoch deshalb noch nicht als er ledigt betrachten zu sollen, sondern hat sie einer nochmaligen sorg fältigen Prüfung unterzogen und sich schließlich für die Vereinigung erklärt. ES giebt in dieser Frage einen doppelten Gesichtspunct, den pädagogischen und dm finanziellen. Was zuerst den vädagogi- eine stimmt entschieden für die Vereinigung, der andere ebenso be stimmt dagegen. Von den Gegnern der Verschmelzung werden mehrere Bedenken hervoraehoben, welche indeß wohl kaum eine besondere Beachtung verdienen' dürften, denn entweder sind sie ziemlich untergeordneter Natur, wie z. B. die 'Betonung der Be quemlichkeit der Schüler, in Rücksicht auf welche man verschieden?
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