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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.11.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-11-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186711230
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-11
- Tag1867-11-23
- Monat1867-11
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.11.1867
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. ' ' ^ , W 327. Sonnabend dm 23. November. ><>,««> d bleiben die Geschäfte beim Leihhause und bei geschloffen. Leipzig, 21. November 1867. Wegen Reinigung der Locale ei der Sparcaffe am Dl iensiiag den 2«. d. MtS. Die Deputation des Rathes zürn Leihhaufe und zur Sparcaffe. Verhandlungen der Stadtverordneten am 6. November 1867. (Auf Grund deS Protokolls bearbeitet und veröffentlicht ) Die heutige Sitzung eröffnete der Herr Bicevorsteher Advocat Anschütz mit dem Bortrage aus der Registrande. Dem Gesuche des Redacteurs der „Deutschen Gemeindezeitunq", Herrn Vr. Stolp zu Berlin, Um Übersendung der Drucksachen des Collegiums, wurde ftattzugeben beschlossen, jedoch die Auswahl ganz in das Ermessen des Herrn Vorstehers gestellt. Hierbei machte der Herr Bicevorsteher die Mittheilung, daß ein Exemplar der „Deutschen Gemeindezeitung" auf dem Bureau für die Mitglieder ausliege. Eine Eingabe der Herren Philipp Nagel und Gen. den Lagerschuppen für feuergefährliche Gegenstände bett. wurde von Herrn Scharf ru der seinigen gemacht und dem Aus schüsse zum Lagerhofe überwiesen. Bei einem Rathsschreiben über den Stand der 1864er Anleihe ließ man eS bewenden. Da- Dankschreiben des RathS zu Iohannaeorgenstadt für die gewährte Unterstützung wurde zur Krnntnißnahme der Mitglieder gebracht. Die vom Rathe ertheilte Auskunft über die Neuwahl der Rathsttntglieder nach den ergangenen Ministrrialverordnunaen gab Herrn Lorenz Veranlassung zu beantragen, dem Rathe zu erklären, daß er aus dem nächstbesten Dritte theile noch einen Stadtrath auSruloofen habe, daS Collegium aber die Wahl eines Stadtraths in nächster Sitzung vorzu- mhmen hätte. Herr Wehn er ist anderer Ansicht, weil daS Verfahren des RathS vom praktischen Standpunkte aus gerechtfertigt sei, überdies Herr Förtsch später ausgeschieden wäre, als er auSgvloost sei. DeM Herrn Geh. Rath v. Wächter scheint die Sache noch nicht aufgeklärt zu sein. Jedenfalls erscheine ihm das praktische Resultat einer Neuwahl gering. Herr Adv. Helfer ist aus praktischen Gründen gleichfalls nicht für Bornahnte der Wahl. Herr Lorenz giebt die nvthige Aufklärung über div Mnkstitrikl- vetordmnig. Nach Zweckmäßigkeitsgründen dürft nicht gefragt lbrrden, sondern es set den gesetzlichen Bestimmungen nachzugehen. Für Herrn Förtsch ftl kerne Neuwahl vorgenommen, deshalb müßte Ar Mr eine* Neuwahl eintreten und ein Mitglied im Rathe zckckt Neujahr ausscheiden. Durch diese Aufklärungen beruhigt sich Herr Adv. Helfer UNd beantragt nun, die Neuwahl in einer der nächsten Sitzungen vorzu nehmen. Einstimmig trat das Collegium den Anträgen der Herren Lorenz Und Helfer bei. Mm Gefache deS Photographen Riedel zu Zürich, ihM'-für seine Familie" einen HÄmaihSvvrbeyaltSsthein aus w»rd? eikhelli§ stauzngeben beschlossen. Namens des Bauausschuffes referirte sodann Herr Adv. Helfer über folgende Rachszuschrist: „Die von Herrn Professor Freae, Frau Naumann und Frau Messerschmidt an uns gerichtete Anfrage, unter welchen Bedin gungen ihnen gestattet werden würde, durch ihr Grundstück die Gustav-Adolph-Straße sowie die Quaistraße fortzuführen, ver anlaßt«: uns, zunächst einen Bebauungsplan für die betr. Gegend der Stadt festzustellen, wovon wir Ihnen Copie zusenden und bemerken: Zn welcher Weife die Gustav-Adolphstraße bis zur Roscnthal- gasse zu verlängern sein wird, kann nach den gegebenen Verhält nissen wohl kein Zweifel obwalten. Anlangend die zwischen der Gustav-Adolphstraße und den an stoßenden Straßen einerseits und dem Ranstädter Steinwege andererseits herzustellende Verbindung haben wir beschlossen, - dre Quaistraße in der Weise zu verlängern, daß sie auf dem freien Platze neben dem Grundstücke zur „Sonne" ausmündet. Abgesehen davon, daß die Verlängerung einer bereits bestehenden Straße an sich schon zu Vermittelung des Verkehrs am meisten sich empfiehlt, schien uns die Fonführung der Quaistraße auch um deswillen den Vorzug vor Anlegung der in Vorschlag gekommenen Straße k'. (von der Predigerwohnung am HoSpitalgüng aus, das Naumannsche und Mefferschmidtsche Grundstück durchschneidend bez. berührend, nach der verlängerten Gustav-Adolphstraße führend), welche recht- winkelig aus die Gustav-Adolphstratze stoßen würde, zu verdienen, weil bei ersterer, abgesehen von einem kleinen Thein deS Nau- rmannschen Grundstückes und dem Grundstücke der Tuchmacher- Innung lediglich Communareal in Frage kommt, und somit der Realisirung des ausgestellten Planes im Vergleich zu der nur .Privatgrundftücke durchschneidenden Straße kV weit weniger Schwierig keiten entgegenstehen. Da bei der fraglichen Straße, soweit sie bereits hergeftelk worden, eine Breite von 20 Ellen angenommen worden rst — eine Breite, die für eine nur auf einer Seite mit Häusern besetzte Straße wohl als völlig ausreichend anzusehen sein dürste, — so war natürlich für die zu verlängernde Straße dieselbe Breite bet zubehalten. Sobald von Ihnen zu dem entworfenen Plane die Zustimmung, um welche wir Sie ersuchen, ertheilt sein wird, werden wir nicht verfehlen, mit den Adjacenten darüber zu verhandeln, nach welchem Verhältnisse sie zu Herstellung der Straßen und insbesondere zu Erbauung einer vor dem IacooshoSpitale über die Pleiße führenden Brücke berzutrageN haben werden." Der AüSschuß empfahl, die pvojecttrie Forschung der Gustav-Adohrhstraße ru be willigen unter deckt Wunsche, daß dre Unternehmer vie Kosten Theile trügen und ebenso die - L» welche man, frühere Straße zu genehmigen. Herr vr Herne erklärt, daß er gegen te Bedingung der Übernahme deS größere kosteü sei. Dies verstoße gegen das Rtg n vie stellte len die vom Ausschuß ge rn TheileS der Brücken- Kgulativ, weil die gesetzliche Bestimmung entscheide, wer die Brücke zu bauen habe und eS sich hier bloS um Feststellung der Straße handle. Dem schließt sich Herr Geheimer Rath von Wächter an. Auch der Referent erkennt die Principien, wie sie Herr Vr. Heine entwickelt, M richtig an, vercheidigt aber den ÄuSschußantrag im zum Brückenbaue beizunagen habe.
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