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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.12.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-12-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186712017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-12
- Tag1867-12-01
- Monat1867-12
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.12.1867
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und Anzeiger. AmIMatt dik Könizl. BkM«W md dkS RaW dn Stadt LchM. W zzs. Sonntag den 1. December. 1867. An die Mannschaften des Beurlanbtenstandes der Königs. Sächsischen Armee. Nachdem eS sich herausgestellt, daß noch immer einzelne Mannschaften des Beurlaubtenstandes der activen Armee, Reserve und Landwehr sich über die ihnen obliegende Wicht der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bei dem zuständigen Bezirksfeldwebel in Unkenntniß befinden, so ergeht hierdurch an alle mit dieser Meldung noch in Rückstand Befindlichen die Aufforderung, ungesäumt und bei Vermeidung der Strafe nach Strenge der Gesetze, ihrer Pflicht zu genügen. Die Ortsbehörden wollen dem Ersuchen entsprechen, für geeignete Verbreitung gegenwärtigen Erlasses thunlichst Sorge zu tragen. Vorstehende Verordnung ist von allen Amtsblättern des Landes in eine der nächsten beiden Nummern aufzunehmen. Dresden, am 27. November 1867. . Königlich Sächsisches Armee-Corps-Cornmando. Albert, Herzog zu Sachsen, General der Infanterie. Bekanntmachung. Nach bereits im Jahre 1863 beschlossener Einstellung des Geschäftsbetriebes der .Hamburg-Bremer Feuerversicherungs- Gesellschaft innerhalb des Königreichs Sachsen ist neuerdings bei der Brandversicherungs-Commission zur Anzeige gelangt, daß mit dem 1. November 1867 alle Pölicen dieser Privat-Feuerversicherungs-Geftllschaft über hierländische Versicherungen abgelaufen seien. Gemäß den Bestimmungen in H. 30 der zum VI. Abschnitte des Immobiliar-Brandversicherunas-Gesetzes gehörigen Ausführungs- Verordnung vom 20. October 1862 wird dies vor Zurücknahme der enheilten Concession mit der Aufforderung öffentlich bekannt ge macht. die etwa noch ungelöst gebliebenen Versicherungsverträge und Entschädigungsansprüche binnen sechs Wochen anzumclden, unter der Verwarnung, daß außerdem dergleichen Ansprüche im Verwaltungswege mcht werden berücksichtigt werden. Dresden, den 25. November 1867. Königliche Brandversicherungs - Commission. - Oberländer. Rudolph. Oeffentliche Sitzung det Stadtverordneten Mittwoch den 4. December Abends 1/2? Uhr im Saale der 1 Bürgerschule. Tagesordnung: 1) Gutachten des BauausschufseS über a. Kauf einer Ufermauer von Herrn vr. Heine, b. Brücke am Rosenthalwege, e. daS Verfahren bez. der V.erwilligung von Reparaturaufwand bei Pfaffendorf. 2) Budgetberathung über Conto 18, 128, 6, N, 15, 20, 26, (Wehre) 43, 45. 3) Gutachten des Lagerhofsausschusses über Tarifveränderungen. 4) Gutachten des Gasausschuffes über Bildung einer gemischten Gasdeputation. Bekanntmachung. Für das hiesige Stockhaus sind ein gußeiserner Cylinder, als Privetgrube, sowie dergl. Rohre zu beschaffen und soll diese Lieferung in Concurrenz vergeben werden. Diejenigen, welche sich hierbei betheiligen wollen, werden hierdurch aufgefordert, die Zeich nungen und Bedingungen hierüber im Raths-Bauamte einzusehen und ihre Preisforderungen bis Donnerstag den 12. Decem ber d. Z. Abends 0 Uhr daselbst versiegelt einzureichen. Leipzig, den 28. November 1867. Des Raths Bau-Deputation. Bekanntmachung. Im Rathsgute zu Pfaffendorf soll Dienstag den 3. December d. I. von früh 10 Uhr an eine Anzahl alte Bau hölzer, Breter, Latten bezieh. Brennholz in kleineren Partien unter den an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen gegen Barzahlung an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 30. November 1867. Des Raths Bau-Deputation. Deffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten am 13. November 1867. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Der Herr Vorsteher vr. Joseph eröffnete die Sitzung mit dem Vorträge folgender Rathszuschrift: „Auf Ihre Anfrage über die Modalitäten der Aufnahme der Iohannishospitaliten in Betreff der Erbfolge unterlassen wir nicht, zu erwiedern, daß mit jedem Hospitaliten vor seinem Eintritt iin Wege der gerichtlichen Recognition ein förmlicher Vertrag abge schlossen wird, wodurch derselbe unter Anderem ,,das Iohanms- hosvital in Kraft eines Erbvertrags zum Erben semes gesummten künftigen Nachlasses bestimmt, dergestalt-, Haß. die etwaigen Noth erben davon nur den Pflichttheff erhalten, alles Uebrige aber be sagtes Hospital auf Grund gegenwärtigen Erbvertrags m Anspruch zu nehmen.befugt sein,, soll." ' ergriff Herr Lorenz das Wort und bezeichnte die Sache als nicht so einfach als es scheine. Ueberdies wundere er sich über die Dring lichkeit, welche der Rath behauptet, da die Localitäten schon länger verpachtet seien und so entweder der Rath oder die Pächter an der Verzögerung die Schuld trügen. Auch fehle der Kostenanschlag und die Frage, ob dre Kosten aus dem Stammvermögen entnom men werden könnten, sei eine sehr zweifelhafte. Er beantrage Verweisung an den Bauausschuß, was Herr Krause und Herr Zschoch unterstützten, unter Ver wunderung darüber, daß nicht gleich Anfangs Wasserleitung in die Localitäten gelegt worden sei. Einstimmig wurde hierauf Einforderung der Anschläge vom Rath und Verweisung die ser Angelegenheit an den Bauausschutz beschlossen. -Zu der RathSzuschrift die Abordnung einiger Stadtverordneten zur Ausloosung von 4400 Thlr. Capital der Theateranleihe, ersucht der Vorsteher Joseph den Herrn vr. Geor^i, die be treffende Anzahl. MitgliedLr zu wählen. ' ^ tziner Zuschrift des .Ratl)S> in welcher dieser ablehnt, jetzt ^LMvahl.-sHytzMellextheß- aÄßgeschi ebenes HrrriduStadtrath ers > Förtsch vorzunehmen und sein Ejnverständniß in dieser Beziehung
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