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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.07.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-07-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186807064
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680706
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680706
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-07
- Tag1868-07-06
- Monat1868-07
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.07.1868
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Amtsblatt -eS König!. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig. W 188. Montag dm 6. Juli. 1868. Sitzung -er Stadtverordnete« vom 20. Mai in der Frage wegen des Rechts des Raths zur ' Wi ^ ' -- -- -> des affergeldtarifS sowohl als wegen der Rathlichkeit der Freigabe drS WafferS. Der Rath ist auf seiner Ansicht, wornach er bis auf weitere Vereinbarung den Wafferzins fortzuerheben sich berechtigt hält und erhebt, sowie zur Revision des Tarifs auffordert, stehen ge blieben. Bekanntlich hatte der Rath unter dem 9. December v. I. vor geschlagen, 1) den Ständerianf von 2 Drittel auf die Halste deS Tarifs Abtheilung I, 2) sür alle Wohnungen von nur vier oder weniger dem Waffergeldtarife Abtheilung I unterliegenden Räumen einschließlich der Küche den Tarifsatz auf 12 Ngr. für jeden be wohnbaren Raum und Küche herabzusetzen, 3) den Tarif selbst aber nach anderweit zweijährigem Betriebe wiederum einer Revi sion zu unterwerfen. Für diese Revision nun beantragte der Rath die Bildung einer gemischten Deputation. Die Ausschüsse der Stadtverordneten zum Verfassungs- und Bauwesen halten in der Majorität beschlossen vorzuschlagen, dem Rathsbeschlusse bei zutreten, jedoch nur unter folgender Modification, daß diese gemischte Deputation aus je gleicher Zahl von RathSmitgliedern und Stadtverordneten gebildet werde. Die Minorität hatte sich für Beharren bei dem früheren Be schlüsse (Wafferfreigabe) und ein Theil dieser Minorität hinwiederum für Beschwerdeführung bei der königl. KreiSdirection ausgesprochen. In der am 20. Mai hierüber eröffneten Berathung im Plenum sprachen folgende Stadtverordneten: Herr Director Näser: Meine Herren! ich will Sie nicht mit Wiederholungen aller Gründe aufhalten, welche für und wider vorgebracht worden sind, eS ist auch selbstverständlich, daß wir durch oftgehörte Gründe einander weder zu dem einen noch zu dem andern Theile ziehen. Man sollte also das Won eigentlich nur ergreifen, wenn man etwas wirklich Neue- anführen könnte. Wer schon erfahren hat, daß der Finanzstand unserer Stadt so äußerst günstig ist, daß wir in diesem Jahre schwerlich einen Sieuerzuschlag zu zahlen haben werden, wird dabei auch der Ueberzeugung sem, daß die Steuern nur zu guten und nützlichen Zwecken verwendet werden dürfen. So hat eS unsere Stadt bisher immer gehalten, Sie haben daS leibliche und geistige Wohl der Einwohner gefördert, wo eS irgend galt, und gewiß ist daS Wasser nicht daS letzte Mittel, welches beide- mit befördern Hilst. Die Frage der Freigebung deS WafferS ist gerade durch diese Bezeich nung eine ganz verkehrte worden, so daß man bei dem Worte Freigebung sofort an Verschenken, an Mißbrauch, Wegwerfen, ja sogar an CommuniSmuS gedacht hat. ES dürste daher besser sein, die Frage so zu stellen: welcher Besteuerungsweg ist der beste, um die Kosten für Wafferzuführung aufzubringen- In dieser Hinsicht find nun die Mitglieder unseres Collegium-, mit denen ich stimme, der Meinung, daß die directe Steuer der einzig richtige Weg für die Beschaffung der Kosten sei. Freilich laufen bei jedem Steuerwege irgendwelche Ungleichheiten mit unter und eS werden die Wohlhabenden etwas mehr getrosten; so auch in diesem Falle, weil sie jetzt bei Erhebung der indirecten Wassersteuer nur für ihre eignen Räume zahlen, bei der directen aber für daS ganze Quantum mit aufkommen müssen. Allein, haben wir denn diesen GesichtSpunct jemals geltend gemacht, wo eS sich um größere städtische Unternehmungen handelte, z. B. beim Theater oder beim Lagerhofe? Dabei hat niemand gesagt: warum sollen denn die mitzahlen, die von der Sache keinen dnecten Nutzen haben? Man hat vielmehr erwogen, daß die Unternehmungen zweckmäßig sind, oder wenn man betreffs deS Theater- die- bestreiten könnte, so waren eS wenigstens gewünschte Sachen. Auch beim Lager hofe hat man nicht gesagt: mögen e- die zahlen, die es an geht, waS kümmert Andere der Handel. Also geben Sie auch da- Wasser Men die e- brauchen und tragen Sie genreinschastüch zn den Kosten bei. Wenn Sie von hier auS auf die IohanniSgaffe blicken könnten, so würden Sie eine sehr schöne Illustration sehen, welche beweist, daß daS Wasser frei ist. Dort schauen Sie aus dem Zimmer eine- hoch- und gutgestellten Mannes einen Schlauch heraushängen, vermittelst dessen er seinen großen Garten besprengt und das ist jedenfalls nicht schlimmer, als wenn er eS mit der Gießkanne thäte. Der Herr ist eben gescheidt und fängt es ge scheht an. Wenn dagegen ein armer Mann so gescheidt wäre, sich einen Schlauch anzulegen, um sein Wasser nicht vier Treppen hinauf tragen zu müssen, so müßte er für diese Bequemlichkeit be zahlen, während man weit entfernt ist, dem reichen Manne über feinen Schlauch einen Vorwurf zu machen, da er nun einmal Wasserleitung in feinem Hause hat. Je mehr man aber wünschen muß, daß daS Wasser weit verbreitet und in ausgedehntem Maße verwendet werde, desto mehr muß man auch dafür stimmen, daß der Wasserverbrauch auf dem Wege gedeckt wird, wie alle andern wohlfahrt-polizeilichen Sachen, also durch directe Steuern. Ich bitte Sie daher kurz nochmals zu erklären, daß wir diesen Weg der directen Steuer für den passendsten halten. (Bravo.) Herr Wehner: Meine Herren! Darin stimme ich mit Herrn Näser überein, daß die Freigebung deS Wassers nicht ein Strich ist, den wir durch die Sache machen und durch welchen alle Kosten ' winden, sondern in der Hauptsache würden die Kosten der An- age und des Betriebs nur auf einem andern Wege als zeither aufgebracht werden; es handelt sich also in Summa darum: ent weder Wasserrins oder eine directe Steuer zu erheben. Bezüglich dieser Grundsätze theilt sich nun daS Collegium nahezu in zwei Heerlager. Die Einen vertheidigen die Umwandlung des Wasser- inseS in eine directe Steuer; unter Berufung auf humane und ich lac schießt man hierbei über daS Ziel hinaus. Ich möchte Ihnen in dieser Beziehung ein Beispiel vorlegen. Vor etwa 30 Jahren tauchte im Armendirectorium der Gedanke aus: freier Schulunterricht ist daS beste und nützlichste, waS man den Kinder.! der Armen gewähren kann. Man gründete in der Tbat eine Schule und nahm oie Kinder unentgeldlich auf. Als spater die Stadt in der Lage war, ihre Schulorganisatton zu verändern und sie der Bevölkerung an gemessen herzustellen, trat von Seiten deS RathS an die Armen anstalt die Frage nahe: wollt ihr nicht als letztes Glied neben den Gymnasien, der Realschule, den Bürger- und DistrictSschulen unser Schulwesen ergänzen? DaS Direktorium, auS humanen Männern tragen, von 65, deshalb, um den Eltern zu zeigen, daß doch etwas "für das Kind zu thun sei. Bald nachher baute man die zweite Armenschule. Endlich aber kam man zu der Ueberzeugung, daß die Schulen dem Armendirectorium über den Kopf wüchsen, da sie, bei 60 bis 70,000 Thlr. Gesammt-Einnahme der Anstalt, 37,000 Thlr. Kosten verursachten. So mußte man schließlich den Rath bitten, die nicht mehr zu ertragende Last dem Armendirectorium auf jeden Fall abzunehmen, es koste waS eS wolle. Der letzte Spruch in dieser Angelegenheit ist noch nicht gesprochen, Sie sehen aber, wie weit unter Umständen die Humanttät führen kann. Betreffs deS WafferzinseS können wir nach einer kurzen Erfahrung von nur 2*/, Jahren noch nicht beurtheilen, welche Theilnahme die Anlage finden wird, welche Abnutzung sie erleiden wird, wie viel ihre Er weiterung kosten wird rc. Man darf nicht vergessen, daß die Steuer kraft kein unerschöpflicher Brunnen ist; wer oaS nicht glaubt, blicke nur nach Oesterreich, nach Italien und andern CalamitätSstaaten, wo er bei erschöpfter Steuerkraft auch Arrmyh und zurückgehende Bildung findet. Wollen Sie daS unserer Stadt aufbürden? So steht die Frage (Widerspruch auS der Versammlung). Lassen Sie »n- erst weitere Erfahrungen sammeln und jetzt den Streit durch die gemischte Deputatton au-gleichen. Durch eine solche Deputation
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