^1,11 5 und ,6n? «Mi, 1lor>nn^f2v> sK'firootL , NIU^A irrnns. .7) V 7? ^.'ki /i«' .'!!(>«- 11''8 -r:^'(' L '!l's' :.'.! sin, j>i ,i'' ^'.ö'^ k.-««ä gk ^ .'.' nuli^' - ^ i, ———-—— !, 5 ^ l. 7^ m ^ s'-«( l, II jl/ AmMM des M»gl. BezitEgeiW md des MM der Stadt Schzig. , W 343. . leNl'tfts,/- !I'!.'^ ,l--1!^ -t.'Nl'jri-E ^ .7-.^7-.-.:^7 2« l : '- 1 1 Montag den 9. December. . ' j z !tt sj7' l. Gitllchuntz zm Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs. Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs laden die Unterzeichneten alle Mitglieder und F Universttät zu einem am 12. December um 2 Uhr im Schützenhause zu veranstaltenden Festmahle ergebenst ein. dazu werden von Sonnabend den 7. bis Mittwoch den 11. December rm Schützenhause und auf der Universitätscanzlei Freunde der. Anmeldungen,, auf der Universitätscanzlei angenommen.?» dazu werden von Sonnabend den 7. bis Mittwoch Leipzig, am 4. December ^4867. vr. Handel, vr. Lnthardt, - vr. Osterloh, vr. Credö, vr. Klotz, d. Z. Rector. Prodecan der theologischen Decan der juristischen Decan der medicinischen Decan der philosophischen - Kaeultät. - > Facultät. ' Facultät. Facultät. UtL' >!I»V a >7. c, s.'lll^?77 I: -1) Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch in Erinnerung, daß bei fünf Thaler Strafe für jeden Comraventionsfall Schnee und Gis-? ans de« Grundstücken auf die Straßen oder öffentlichen Platze nicht gebracht werden darf, vielmehr sind « zur Ablagerung von Schnee und Eis nur folgende Orte bestimmt: 1) ^ das Parthenufer vom Gerberthore an bis zur Pfaffendvrfer Brücke, . , 2) das an der Kreuzung der WaffenhauSstraße und der Verbindungsbahn südlich gelegene Feldstück, 3) ein Theil der Ranstadter Viehweide unmittelbar hinter dem Frankfurter Thore,- 4) die Herrn Steinmetzmeister Einsiedel gehörige, außerhalb des Tauchaer Thores am Wege nach dem Händel'scheu Bade gelegene Wiese. Gleichzeittg werden die Grundstücksbesitzer beziehentlich deren Stellvertreter auf ibre Verpflichtung: bei Schneefall uno Frost längs der Straßenfronte ihrer Grundstücke oen Fußweg und die Tage rinnen von Schnee und Gis zu reinigen und bei Glätte durch Streuen von Sand, Asche odetz Sägefpähaeu für Herstellung und Erhaltung eines sicher gangbaren Fußweges zu sorgen, mit der Bedeutung aufmerksam gemacht, daß wegen jeder Vernachlässigung dieser im öffentlichen Interesse dringend gebotenen Vor schriften Her Schuldige Fünf bis Zwanzig Thaler Geldstrafe oder nach Befinden verhältnißrnMge Grsängmßftrafe zu erwarten hat. - Leipzig, am 7. December 1867. i,>, <. Der Rath der Stadt Leipzig. - vr. Koch. Mschcr, Nf. .7k sss" /. '-ckn7 , ? i k-«l -> Bekanntmachung. Leipzig, am 7. December 1867. rr/. Bekanntmachung. Thalern für die Marte, als dem jährlichen Betrage mit dem Bemerken in Erinnerung bringen, daß vom Marken einfangen wird. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Lamprecht.!. . <- Die am gestrigen Abend zum Besten des Theater - Penstons-Fonds stattgefundene Vorstellung bat eine Einnahme r i7 Thlr » Rgr. ergeben und sagen wir hierdurch dem gechrten Publicum für die Teilnahme, deren sich diese Vorstellung ^ ... Der Perwkltnrrgs-Ausschuß des Theater-Penstons-Fonds. 407 erfreuen gehabt hat 7 unfern aufrichtigen Dank. Leipzig den 7. December 1867. -'7^.-^-^^!L'!^BurMachricht. 5 „„ Dm!Einlösung der den 31. December 1867, resp. 2. Januar 186-8 fälligen Capitalfcheine und ^insconpous bon Konigl. Sckchf. Staatsanleihen, ingleichen der König!. Sächf. Landesenttnrrentenbank erfolgt au Unterzeichneter Casstz bereit- Caffe vom L«. dieses Monats ab in den Vormittagsstunden «e- v -^14 Uyr. .7 , r Q ..., ^ j 2 - Leipzig, am 5. December 1867. s Königliche Lotterie-DarlehnS-Gaffe, ..s 5 ? l .Ä .1 Schlage übrigen 8 die Poftvrrträze -es -lord-evtschen Lundes Altt Bayern, WUrtewberg und Buden, mit Oesterreich und «it Lufemhvrg vom 23. November -867. II ^.Leipzig, 8. December. *Itt diesen Verträgen handelt eS sich nur uin den Fahrpostverkehr mit den erstgenannten Staaten lbLäirdtrn? ' unvLändttn."-^rtMVuim^S Sta««mwnm ermvm nm auf den FaMdstbetriib stoch nicht. Zur Aushilfe ist für dieses kleine Postgebiet in den Schlußprotokollen zu diesen Verträgen die Ver günstigung nttchgeschön worden, Väß mMr von und Nach Lrchem- burch portopflichtige Briöft bis zum Gewichte vost 4iMn Pfund einschließlich schicken kaM. Portofreie Sendungen sollen'M'zum Gewlcht von vier Pfund einschließlich zugelassen werden. 1 ''