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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.07.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-07-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186807098
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680709
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680709
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-07
- Tag1868-07-09
- Monat1868-07
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.07.1868
- Autor
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Anzeiger. AmMatt dki Mijl. BmMierichE Wd KS RW da Stadt 8eWz. W INI. Donnerstag dm 9. Juli. 18K8. WM— Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist bis auf Weiteres -es Sonntags nur Vormittags bis ' sS Uhr geöffnet. Es muffen daher alle für die Moutagsnummer bestimmten Anzeigen am Sonnabend bis spätestens z7 Uhr Abends bei uns abgegeben werden, weil es unmöglich ist, bezüglich der am Sonntug bis zum Gefchäftsschluß «och eingehenden Inserate eine Gewahr für deren Abdruck in nächster Nummer zu übernehmen. Eben deshalb kann auch die Ausgabe der Sonntags-Nummer nicht mehr während des ganzen Vormittags, sondern nur noch von früh ' z7—IrS Uhr stattfinden. Ikxpeckltloi» ckes IivlpLiKer VsKelblttltes. Bekanntmachung. In Gemäßheit tz. 4 der, die Baugewerkenprüfungen betreffenden Verordnung vom 14. Januar 1842 und mit Hinweis auf die in §. 25 der Ausführungs-Verordnung zum Gewerbegesetz vom 15. October 1861 enthaltenen Abänderungen der erstgedachten Ver ordnung werden Diejenigen, welche im Laufe des nächsten Winters der Prüfung vor der hiesigen Prüfungs-Commission für Bauhand werker sich zu unterziehen beabsichtigen, hiermit aufgefordert, ihre Anmeldung dazu, mit genauer Wohnortsangabe, längstens bis zum 30. September dieses Jahres bei dem Vorsitzenden der gedachten PrüfungScommission, Herrn Stadtrath Julius Francke Hierselbst, mündlich oder schriftlich zu bewirken, auch über ihre Vorbildung und zeitherige praktische Thätigkeit glaubhafte Zeugnisse beizufügen. Leipzig, am 3. Juli 1868. König!. Kreis-Direktion. v. BurgSdorsf. Bekanntmachung. Der Verkauf der Stempelmarken findet im Geschäftslocale der Unterzeichneten Behörde, im Schlosse Pleißenburg, ThurmhauS 2. Etage, in den Stunden von 8—12 Uhr Vormittags und 2 bis 5 Uhr Nachmittags statt. Leipzig, den 8. Juli 1868. Königliche Bezirks-Steuer-Einnahme. Sitzung der Stadtverordneten vom 20. Mai in der Frage wegen des Rechts des RathS zur Forterhebung des Wassergeldtarifs sowohl al- wegen der Räthlichkeit der Freigabe deS Wassers. (Fortsetzung.) Herr vr. Heine: Meine Herren! Ob ich in meiner Ver- theidigung der Grundsätze, die ich in dieser Frage habe, kurz oder lang bin, iss mir in diesem Falle sehr gleichgültig ; ich halte eS für eine heilige Pflicht, für Dasjenige einzutreten, waS ich seit langer Zeit vertreten habe, für die Freigebung des WafferS. ES fällt mir nicht ein, Eulen nach Athen tragen zu wollen, wer aber m der letzten Sitzung, wo wir die Sache behandelten, in un männlicher Weise meinen Vortrag nicht länger ertragen zu können meinte, den bitte ich, diesmal auszuhaltea, damit ich aussprechen kann. ES scheint, als ob in dieser Angelegenheit eine Aenderung der Ansichten nicht zu erlangen wäre und als ob eS sich weniger um Ermittelung der reinen Wahrheit handle, sondern die Frage vielmehr gewissermaßen zu einem Parteistandpuncte geworden wäre. Und daS ist sehr bedauerlich, umsomehr als keine große Differenz vorliegt und eS ssch eigentlich um eine finanzielle Frage bandelt, nämlich, kurz gesagt, um die Frage, ob man daS bisherige Be steuerungssystem für die Zwecke der Mntlichen Wohlfahrt auf geben wolle oder nicht. Daß viele Dinge ohne Gegenleistung geboten werden, ist schon erwähnt worden, und daß wir in solchen Fragen die österreichischen Zustände nicht als Muster zu nehmen haben, liegt wohl auf der Hand. Durch den WafserzinS, daS heißt also durch eine indirecte Steuer würde in bedauerlicher Weise gerade derjenige Theil der Bevölkerung belastet, der am wenigsten fähig ist, Steuern zu tragen. Die Calamität in Oesterreich liegt ganz wo anders, darin z. B., daß dort die Schulen nicht frei sind und man daS Geld von Leuten erhob, die keinS zu geben hatten. Wir dagegen dürfen, wenn wir nach Aufklärung streben und kräftige, gesunde Arbeiter haben wollen, hier nicht nach einer Gegenleistung fragen. Wenn ein Theil deS Raths und viele Mitglieder deS Collegiums an ihren Ansichten festhaltend, sich für den Wasserzins aussprechen, so gestehe ich, daß mir dieS von meinem, vielleicht irrigen Standpunkte auS einigermaßen unbe greiflich ist. Nach dem, was in der RathSmittheimug steht, kann rch kaum annehmen, daß volles Verftändniß der Frage vorhanden ist. Ich will deshalb mich nicht weiter darüber äußern, daß man in Privatgesprächen gesagt hat, die von mir angeführten Thatsachen seien nichts als Lügen. Wenn solche Anschauungen vielleicht Ver anlassung dazu gegeben haben, daß einige Vertreter der gegen- theiligen Ansicht sich für berechtigt gehalten haben, in der betreffen den Sitzung meine Worte durch wenige humane Töne zu beant worten, so finde ich auch hierin nur die Wirkung fehlenden Verständnisses. In der Beantwortung deS RathSschreibenS vom 6. December 1867 war nämlich gesagt: „Wer den fraglichen Verbesserungen ent gegentrete, der übernehme die Verantwortlichkeit für eine größere Sterblichkeit, mit anderen Worten heiße daS so viel alS: die Gegner dieser Verbesserungen wirkten indirect mit zur Aufrechthaltung von Verhältnissen, durch welche in Leipzig jährlich zwei- bis vier hundert Menschen mehr sterben und durch welche eine wieder-
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