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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-07-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186807155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680715
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680715
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-07
- Tag1868-07-15
- Monat1868-07
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1868
- Autor
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Postwesen -es Norddeutschen Lundes. Der neue Postvertrag über den VriefpostverVehr mit Belgien vom 29. Mai d. I. Leipzig, 11. Juli. Vorgestern kam der authentische Wortlaut des neuen Postvertrags mit Belgien durch das Bundesgesetzblatt zur Veröffentlichung. Wir beschränken uns darauf, nur das aller- wesentlichste daraus mitzutheilen. Welch ein Fortschritt gegen den belgisch-preußischen Vertrag vom 17. Januar 1852! 1) Briefe. — Der einfache (15 Gramme wiegende) Brief wird nunmehr statt 3 Ngr. (und wie bis vor wenigen Jahren noch 5 Ngr.) nur noch 2 Ngr. oder 20 Centime- im Francofalle kosten. Ein einfacher unfrankirter Brief wird, wie bisher, mit 4 Ngr. austaxirt (40 Centimes) werden. Ein Rayon von 30 Kilometern an der belgisch-norddeutschen Grenze genießt die Vergünstigung einer Portoermäßigung um die Hälfte des Betrages. Recommandirte Briefe kosten 2 Ngr., 20 Centimes, mehr als gewöhnliche: Porto und Gebühr müssen vorausbezahlt werden. Die Entschädigung im Verlustfalle des Briefes ist wie im internen norddeutschen Postverkehr (14 Thlr. --- 50 Francs) beziffert. Es ist nicht ersichtlich, ob die bisherige Bestimmung, daß derlei Sen dungen unter einem mit zwei Siegeln (mindestens) verschlossenen sogenannsen Kreuzcouvert gehen müssen, Geltung behält. Das zu gewärtigende AuSführungö-Reglement wird dieS regeln. 2) Zeitungen und Drucksachen zahlen pro 40 Gramme Ngr. ----- 5 Centimes Porto, wie bisher. 3) Waarenproben und Muster werden eben so wie Druck sachen taxirt. Bisher waren ^ Ngr. pr. jede 2^/, Loth zu entrichten. Alle nationalen internen Erleichterungen und Zugeständnisse in Bezug auf diese Arten von Sendungen unter Kreuzband (Druck sachen und Muster) gelten auch für den internationalen Verkehr. 4) Expreß-Sendungen brauchen nicht mehr recommandtrt jzu werden. Die norddeutsche Expreßbestellgebühr beträgt 2»/, Ngr., > die belgische 30 Centime-. Sie kann auch vom Absender im Voraus > entrichtet werden. Natürlich gilt diese Taxe nur für die Bestellung am Orte der Bestimmungsanstalt, nicht für die Bestellung außer halb deS Orte-, deren Gebühr besonders festzufetzen und vom Empfänger zu zahlen ist. 5) Briefe mit declarirtem Werth können noch nicht nach Belgien versendet werden, doch sieht der Vertrag vor, daß diese Einrichtung in Belgien eingeführt werde und dann auch für den Verkehr mu Deutschland Anwendung erfahre. 6) Auch Post-Anweisungen in T fachen und Proben zu zahlen. Zu letzterer Bestimmung betreffs 'Italiens ist noch die einzuholende Genehmigung der süddeutschen Staaten und Oesterreichs rückständig. Es giebt auch Fälle, wo weder der Bund noch Belgien eine Transitgebühr zu erheben berechtigt ist. Dieser P oftvertrag -tritt erst den I. September rn Kraft. Bis dahin werden die Lücken desselben im Wege gegenseitiger Verständigung be glichen sein. Stadttheater. Das amüsante Sardou'fche Lustspiel: „Der letzte Brief", welches schon oeim vorjährigen Gastspiel des Herrn Sonnenthal ^außerordentlich freundliche Aufnahme gefunden hatte, sollte auch diesmal nicht im Repertoire de- Künstler- fehlen ; eS kam am 13. Juli ru erneuter Aufführung und errang sich durchaus den früheren Succeß. Der geehrte Gast ist aber auch ein in jeder Hinsicht glänzender Vertreter der männlichen Hauptrolle Prosper vonBloc; er beherrscht dieselbe vollkommen und in so souveräner Weise, daß er damit auch über die ganze Umgebung, das ganze Stück dominirt. Der Eindruck ist ebenso gewinnend als bedeutend; ein liebenswürdiger Sonderling, ein Original voller Launen und Schrullen, doch nicht minder reichbegabt mit Geist und Herz — so schuf diesen Charakter der Dichter des Lustspiels und so zeichnete ihn der Darsteller aufs Getreueste nach, wobei aber geltend zu machen, daß seine Nachzeichnung die auSgeführtere, schärfer um- riffene und vollendetere. Schade, daß wir keine Susanna von Brie besitzen, die deS ProSper von Bloc würdig und ebenbürtig. Im vorigen Jahre gab die Wiener Collegin des Herrn Sonnenthal, Fräulein Bognar, die Partie auf unübertreffliche Art. Fräulein Ziegler wäre ihr jetzt vielleicht näher gekommen als Fräulein Götz, die für solche Gestalten nicht distinguirt und überlegen genug ist, so nett sie eselben in ihrer Manier giebt. Recht hübsch spielt Herr Herz- , ^ ld seinen eifersüchtigen Holländer und ebenso Herr Deutschinger 8>en in seine Wissenschaft versenkten Naturforscher. Frau Günther- Bachmann, Fräulein Klemm, Fräulein Buse und Herr Link tragen das Ihre zur Abrundung deS Ensemble bei. vr. Emil Kneschke. j Tagesgeschichtliche Ueberficht. ^ Die neueste Nummer deS Bundes - Gesetzblattes deS Nord- ideutschen Bundes publicirt u. A.: 1) daS sogenannte Noth- - An weis ungen in Maximalbeträgen von igew erbe ge setz, daS Gesetz also, betreffend den Betrieb der 50 Thlr. oder 200 Franken, wofür 4 bis 8 Ngr., 50 Centimes-stehenden Gewerbe, vom 8. Juli 1868; 2) den Handels- und bis 1 Franc Gebühr zu entrichten sind, je nachdem die Anweisungen »Schifffahrts-Vertrag vom 8. Mai 1868, zwischen dem unter oder über 25 Thlr. oder 100 Fr. lauten, sollen eingeführt IZollverein und dem Norddeutschen Bunde einerseits und dem werden. -Kirchenstaat andererseits. 7)—9) Ueber Schiffsbriefe, Retourbriefe rc., Porto-- Die Köln. Ztg. schreibt: Aus Nordhausen wird berichtet, daß Freiheiten gelten die Bestimmungen des Norddeutschen Post--der Landtagsabgeordnete Bassenge dort zum besoldeten Stadtrache Wesens. -gewählt, ihm aber von der Negierung zu Erfurt die Bestätigung 1V) ZeitungSabonnementS finden ebenfalls nach den im-versagt worden sei. So also dauert, trotz der gegenteiligen Zu- nlande geltenden Porto- und Provisionssätzen statt, und sollen die-sagen des Ministers Grafen zu Eulenburg, im Departement des treffenden AbrechnungS-Postanstalten gemeinsam festgestellt und-Innern die traurige Bevormundungspolitik noch immer zeichnet werden. -fort. Und daneben ist es noch immer ganz still von der im 11) Da- Transitporto für Sendungen durch Belgien nach-März d. I. vom Minister mit so vielen Betheuerungen in Aus- ngla nd und Amerika wird auf 15 Centimes für je 30 Gramme-sicht gestellten Berufung von Vertrauensmännern aus allen Pro- etwgewicht festgeftellt, und soll auf 12'/, Centime-, dann auf-vinzen behuf-Vorberathung einer neuen Organisations-Gesetzgebung !10 Centimes ermäßigt werden, wenn der Verkehr ein entsprechend-zur Erweiterung der für daS vergrößerte Preußen nicht länger zu ^wachsender, also lucrativerer sein wird. Zeitungen, Drucksachen,-entbehrenden Verwaltung--Decentralisation. Die Entwürfe zur Vaarenproben zahlen 2 Centime- per 40 Gramme. — Die Tran--Krei-orvnung und zur Provinzialordnung, oder wenigstens eines iltgebühr für Briefe via Belgien nach Frankreich und Holland-von beiden, sollten noch dem diesjährigen ordentlichen Landtage ägt 12A Centime- für je 30 Gramme Briefe und 1 Centime-vorgelegt werden und die entsprechende Reform der Gemeinde te 40 Gramme Drucksachen rc. -ordnungen rc. unmittelbar Nachfolgen. Damals wurde vom Belgien dagegen hat für den Transit durch Norddeutschland-Minister ausdrücklich anerkannt, daß vollends im vergrößerten lach Rußland, Scandinavien, Vereinigte Staaten-Preußen die Central-Verwaltung entlastet werden müsse von der Bremen-f * ' —^ ^^ » ^ * Centime-
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