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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.07.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-07-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186807163
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680716
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680716
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-07
- Tag1868-07-16
- Monat1868-07
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.07.1868
- Autor
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und Lgeblalt Anzeiger. AniMM t«S KiMl. BmMrrichtS md dkS MP da Stadt Leidig. W 1S8. Donnerstag den 16. Juli. 1868. Bekanntmachung. DaS 22. Stück deS Bundes-Gesetz-BlatteS deS Norddeutschen Bundes ist bei unS eingegangen und wird bis zum 31. d. M. auf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich auSHLngen. Dasselbe enthält: Nr. 128. Gesetz wegen Besteuerung deS Braumalzes in verschiedenen zum Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und Gebietstheilen. Vom 4. Juli 1868. , - 129. Gesetz, betreffend die Besteuerung des Branntwein- in verschiedenen zum Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und GebietStheilen. Vom 8. Juli 1868. Leipzig, den 13. Juli 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. DaS 14. und 15. Stück deS diesjährigen Gesetz- und Verordnungs-Blattes sind bei unS eingegangen und werden bis zum 31. dieses Monats auf dem Rathhaussaale zur Einsichtnahme öffentlich auSHLngen. Dieselben enthalten: Nr. 96. Verordnung, die Erlassung eine- Allgemeinen Berggesetzes betreffend; vom 16/Juni 1868. - 97. Decret wegen Bestätigung der Statuten für die allgemeine Begräbnißcafse zu Buchholz; vom 18. Juni 1868. - 98. Bekanntmachung, die Ernennung des Commiffars für den Bau der Chemnitz-Leipziger Staatseisenbahn nebst Zweigbahnen betreffend; vom 27. Juni 1868. Gesetz, die Ausgabe neuer 4procentiger StaatSschuldencaffenscheine im Bettage von 20 Millionen Thalern betreffend; vom 26. Juni 1868. Bekanntmachung, die Erweiterung des freien Verkehrs mit Branntwein betreffend; vom 27. Juni 1868. Bekanntmachung, das Regulativ über dte zollamtliche Behandlung der mit den Posten eingehenden, ausgehenden oder durchgehenden Gegenstände betreffend; vom 30. Juni 1868. Gesetz, eine Beschränkung der Wirksamkeit der von Ehegatten vorgenommenen Veräußerungen, daS Verfahren auf Einsprüche Dritter bei der HülfSvollstreckung und einige Bestimmungen über die Zwangsversteigerung betreffend; vom 30. Juni 1868. - 103. Verordnung, die Expropriation von Eigenthum für Erweiterung deS Bahnhofs der Leipzig-Dresdner Eisenbahn zu Wurzen betreffend; vom 26. Mai 18S8. - 104. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Zschopau betreffend; vom 24. Juni 1868. - 105. Verordnung, die Abänderung deS Tarifs (-) für Erhebung der Schlachtsteuer zum Gesetze, die Schlachtsteuer rc. .... _ . >. Ir ' - 99. - 100. - 101. - 102. Leipzig, den 15. Juli 1868. betreffend, vom 15. Mai 1867; vom 29. Juni 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger MichaeliSmeffe beginnt am 28. September und endet mit dem 17. Oktober. 2) Während dieser drei Wochen können alle in- und ausländische Handelsleute, Fabrikanten und Gen erbtreibende öffentlich hier feilhalten. 3) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten. 4) Jedoch ist daS Aus packen der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern und den in Buden ausstehenden Fabrikanten und Grossisten in der Woche vor der Böttcherwoche gestattet, während zum Einpacken die Eröffnung der Meßlocale in der sofortigen Schließung desselben, - jalern geahndet werden. 6) Den Detailhändlern, welche auf Straßen und Plätzen feilhallen, ist daS AuSpacken daselbst vor dem Donnerstage in der Vorwoche, also vor dem 24. September, bei einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern verboten. 7) DaS Hausiren jeder Art bleibt auf die Meßwoche beschränkt. 8) Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtllchen Lösung des WaarenverschluffeS an bis mit Ende der Woche nach der Zahlwoche daS Speditionsgeschäft hier gestattet. Der Rath der Stadt wpzig, a am 13. Juli 1868. vr. E. Stephani k-'N leißner. Bekanntmachung und Dank. Der am 8. Juni d. 9. zu Dresden verstorbene früher hier wohnhaft gewesene Kaufmann Herr LouiS Albert Derend hat in Uebereinstimmung mit seinem einige Zeit vorher am 7. April a. e. verstorbenen Bruder Friedrich Jacoby Berend dem hiesigen Jacobshospitale Zweihundert Thaler letztwillig auSgesetzt, außerdem auch noch andere hiesige Anstalten, darunter die Armenanstalt, den TheaterpensionSfond, die Heilanstalt für arme Augenkranke und die Pestalozzistiftung mit Vermächtnissen von gleichem Betrage bedacht. Indem wir dieS hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen, rufen wir dem Verewigten im Namen unserer Stadt unsern auf richtigsten Dank nach. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 11. Juli 1868. vr. E. Stephani. Schle,ßner. Bekanntmachung. Etwaige Unternehmer für den Neubau deS KopfwehreS, welcher an den Mindestfordernden vergeben werden soll, werden hiermit aufgefordert, sich deshalb auf dem Bauamte, wo die Submissionsbedingungen, sowie Zeichnung und Kostenanschlag einzusehen sind, zu melden und die ihnen auszuhändigertden Anschlagsformulare nach deren Ausfüllung und Versiegelung bis zum 31. d. MtS. daselbst abzugeben. — Leipzig, am 11. Juli 1868. DeS Raths Oekonomie - Deputation.
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