Anzeiger. LMM kr Mijl. Bqiikkznichir Md kr AM kr Stadl LtWg W 2«v Sonnabend den 18. Juli. 1868. XL- Zm gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist bis ans Weiteres -es Sonntags nur Vormittags bis IsS Uhr geöffnet. Es müssen daher alle für die Moutagsnnmmer bestimmten Anzeigen am Sonnabend bis spätestens '-7 Uhr Abends bei uns abgegeben werden, weil es unmöglich ist, bezüglich der am Sonntag dis zum Geschäftsschluß noch eingehenden Inserate eine Gewähr für deren Abdruck in nächster Nummer zu übernehmen. Eben deshalb kann auch die Ausgabe der Sonntags-Nummer nicht mehr während des ganzen Vormittags, sondern nur «och von früh ' r7—Uhr stattfinden. LxpeNIIIoi» Nv8 LvIpLlxer r«xel»l«tte8. Bekanntmachung. DaS 23. Stück deS BundeS-Gefetz-BlatteS des Norddeutschen Bundes ist bei uns eingegangen und wird bis zum 3. August dieses JahreS auf dem Rathhaussaale zur Einsichtnahme öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: Nr. 130. Gesetz, betreffend die subsidiarische Haftung deS Brauerei-Unternehmers für Zuwiderhandlungen gegen die Brau malzsteuergesetze durch Verwalter, GewerbSgehülfen und Hausgenossen. Vom 8. Juli 1868. - 131. Gesetz, betreffend die subsidiarische Haftung deS Brennerei-UnternehmerS für Zuwiderhandlungen gegen die Brannt weinsteuer-Gesetze durch Verwalter, GewerbSgehülfen und Hausgenossen. Vom 8. Juli 1868. - 132. Gesetz, betreffend den Betrieb der stehenden Gewerbe. Vom 8. Juli 1868. - 133. Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Zollverein einerseits und dem Kirchenstaate andererseits. Vom 8. Mai 1868. Leipzig, den 16. Juli 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. E. Stephani. Cerutti. Seiten deS Unterzeichneten DtrectoriumS wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 1) vom 20. d. M. an die ReeognitionShandlungen in dem dazu bestimmten Zimmer Nr. 20 (1. Etage, Eingang II) werden expedirt werden, waS jedoch nicht ausschließt, daß auch andere Referendare der gerichtsamtlichen Abthnlungen, als diejenigen, welche in dem gedachten Zimmer ihren Platz haben, auf Verlangen und soweit ihre übrigen Geschäfte eS erlauben, die Recognition besorgen werden, ingleichen daß 2) vom 1. August d. I. an als Geschäftszeit deS Bezirksgerichtes und dessen aerichtSamtlicher Abtheilungen die Stunden von Vormittag- 8 bis Mittags 1 Uhr und dann wieder von Nachmittags 3 viS Abends 6 Uhr festgesetzt worden sind. Leipzig, den 17. Juli 1868. DaS Direktorium des Königliche« Bezirksgerichtes. vr. LuciuS. Bekanntmachung. Der Kaufmann Herr Adolf Glaser hier beabsichtigt i» seinem an der Sesflngstraße unter Nr. 14320 «btheilmig 8 de» Brandcataster« der Stadt Leipzig z« errichtenden Gebäude eine Tischdeckenfabril anzulegen und zu betreiben. Zn Gemäßheit von Z. 22 flg. de« Gcwerbe'gesetzeS fordern wir hierdurch Jedermann auf, etwaige -nicht auf PrivalrechlStiteln beruhende Einsprüche dagegen bei deren Verlust binnen 4 Wochen, von Insertion dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei unS an- „bringen. Der Rath der Stadt Leipzig. „i. Ritsch Leipzig, am 16. Juli 1868. vr. E. Stephani. scher, Ref. Herr Friedrich August Kretfchmann hier hat der ihm unter dem 30. Juni l. I. ertheilten Concesston zur gewerbs mäßigen Beförderung von Auswanderern nach überseeischen Häfen und Abfchließung von Schiffscontracten im Austrage deS Hand- lungShauses in Bremen wieder entsagt, waS hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird Leipzig, am 15. Juli 1868. Der Rath dir Stadt Leipzig. — — vr. E. Stephani. Bekanntmachung. sür den Nmba» de« Kopfwehre«, welcher an den Mindestfordernden vergeben werben'soll, werden hiermit ^>uam«e, wo die SubmiisionSbedingungen, sowie Zeichnung und Kostenanschlag ein,«sehen sind, «"d di- «hnm a-Sjnhandtzenden «nschlagSformulare »ach deren «„fiwung und Versiegelung dt« zum »I. d. Mt«. d»selbst »b,»geben. - Sechzig, am 11. ZM 1888. De« Rath« «elonoWie-Deputatioa.