diu .'^ ' l. >«<B—< IttU 1/ ,Ü,'lN' !,1 !^,' UNd <kr AmMatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. IN L !«» Sonntag den 15. December. Bekanntmachung, die Eisbahnen betreffend. i8«r. Der Obermeister der hiesigen Fischer-Innung ist von uns angewiesen worden, die Flüsse und Teiche, soweit dieselben zum Schlitt- schühfahren benutzt werden, auf die Dauer des Winters sorgfältig zu überwachen. Inhaber von Eisbahnen haben deshalb den An ordnungen des Fischer-Obermeisters pünctlich nachzukommen, insonderheit haben sie das Betreten des Eises wie das Schlittschuhfahren nicht eher zu gestatten, als dies von jenem für unbedenklich erklärt worden ist, bei eintretendem Thauwetter aber, auf dessen Anord nung, jeden Zutritt sofort zu verbieten. Etwaige eisfreie Stellen endlich sind von den Eisbahn-Inhabern in sicherstellender Weise gehörig abzusperren. - Eontraventionen gegen diese Vorschriften werden mit einer Geldstrafe von 5 Thalern oder entsprechender Gefängnißstrafe unnach- stchMch geahndet werden. — Leipzig, am 11. December 1867. - - - Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Ritscher, Nf. Bekanntmachung. Die nächste Leipziger Reujahrmeffe beginnt am 2. Januar 1868 und endet mit dem IS. Januar 1868. Der Meßzahltag ist der 13. Januar. Eine sogenannte Vorwoche, d. h. eine der Messe vorausaehende Frist zum Auspacken der Maaren und Eröffnung der Meßlocale hat die Neujahrmesse nicht.;Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 14. November 1867. vr. E. Stephani. Schlerßner. Bekanntmachung. Es ist in neuerer Zeit wiederholt versucht worden, beim Leihhaus Kleidungsstücke und Bettzeuge zum Versatz zu bringen, welche von der hiesigen Armenanstalt herrühren. Wir sehen uns daher veranlaßt, an die Bestimmung in §. 132 der Armenordnung zu erinnern, wornach Jeder, der wissent lich von öffentlichen Armen Kleidungsstücke, Drod, Feuerungsnraterial und andere Gegenstände, welche drnselben von der Armenbehörde zur Unterstützung gegeben worden sind, kauft oder darauf Geld leiht, nicht nur das Gekaufte oder Verpfändete unentgeltlich an die Armenanstalt zurückzugeben hat, sondern noch überdies in eine Geldstrafe von 1 bis 3 Thaler oder verhältnißmäßige Gefängnisstrafe verfällt. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß die aus der Armenanstalt herrührenden Bekleidungsgegenstände und Bettbezüge an dem aufgedrückten^Farbestempel kenntlich sind. ? Der Rath der (Stadt Leipzig. r 1 Leipzig, den 9. December 1867. ! vr. E. Stephani. Ritscher, Rf. Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch in Erinnerung, daß bei fünf Thaler Strafe für jeden Contraventionsfall Schnee und Vis aus den Grundstücken auf die Straßen oder öffentlichen Platze nicht gebracht werden darf, vielmehr sind zur Ablagerung von Schnee und Eis nur folgende Orte bestimmt: 1) das Parthenufer vom Gerberthore an bis zur Pfaffendorfer Brücke, 2) das an der Kreuzung der Warsenhausstraße und der Verbindungsbahn südlich gelegene Feldstück, 3) ein Theil der Ranstadter Viehweide unmittelbar hinter dem Frankfurter Thore, 4) die Herrn Steinmetzmeister Einsiedel gehörige, außerhalb des Tauchaer Thores am Wege nach dem Händel'schen Bade gelegene Wiese. - Gleichzeitig werden die'Grundstücksbesitzer beziehentlich deren Stellvertreter auf ihre Verpflichtung: > bei Schneefatt und Frost längs der Straßenfronte ihrer Grundstücke den Fußweg und die Tage rinnen von Schnee und Vis zu reinigen und bei Glätte durch Streuen von Saud, Asche oder zig, am 7. December 1867. Der Rath der Stadt vr. Koch. itscher, Rf. ^ l.'ll Bekanntmachung. Die Marken für Hunde auf das künftige Jahr sind gegen Erlegung von 3 Thalern für die Marke, als dem jährlichen Betrage 1>?k"SWeiI bis Ende diese- MonatS zu entnehmen , mms wir hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung bringen, baß vom 2. Januar k. I. an der Eavillar täglich die Straßen begehen und. Hunde ohne Marken einfangen wird. - . Leipzig, am 7. December 1867, Der Rath -er Stadt Leipzig..,/.,' -s r 5» >.» ^ i1 . vr. Koch. Lampncht. u 1s «>r , ru - u .j .L - 7 i l.K Der in hiesiaer Gasanstalt producirts Eoaks wird,wie bt-her, ans dem Hofe der Anstalt und durch diese selbst biS aus Ä-eitereS ' IU< ftzlackldm Prüfen abgegeben: ^ r, .. r^ > <1. f n n, j Bei Abnahme 4 i h»-.. - - . «N-M-Wk Wr. SM.'. , Kipzig, deii ELI . !' ^ N t