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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-12-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186712196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-12
- Tag1867-12-19
- Monat1867-12
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1867
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 353. Donnerstag dm 19. December. 18K7. Im Namen der städtischen Kollegien ist an den Herrn General v. Knobelsdorfs folgende Adresse gerichtet worden: Hochwohlgeborener Hochzuverehrender Herr Generalleutnant! Ew. Excellenz sind im Begriff, mit den unter Ihrem Kommando stehenden Königlich Preußischen Truppen unerwartet schnell Leipzig zu verlassen, das wie wir hoffen Ihnen und Ihren Truppen bereits zur neuen Heimath geworden war. Die städtischen Körper schaften widmen Ew. Excellenz und den sämmtlichen Herren Ofsicleren, Unterofsicieren und Mannschaften Ihrer Truppen hierdurch einen herzlichen Scheidegruß verbunden mit dem Ausdruck des anerkennendsten Dankes für die Humanität und das freundliche Entgegenkommen, dessen wir uns von Ew. Excellenz sowohl, als Stadtcommandanten, wie von den Herren Officieren und Mannschaften des Regiments jederzeit zu erfreuen hatten. Das gute Einvernehmen, das sich zwischen dem Königlich Preußischen Militär und unserer Einwohnerschaft gebildet hat, ist ebenso der trefflichen Mannszucht, der taktvollen und umsichtigen Führung seiten der Herren Officiere zu danken, wie dem Geiste echter Bildung, der die ganze Truppe auszeichnet. Mögen Ew. Excellenz beim Scheiden Sich überzeugt halten, daß Leipzig dem Militär Preußens, zu dem wir jetzt in so feste Beziehungen engster Gemeinschaft getreten sind, jederzeit eine ehrende und freundliche Gesinnung bewahren wlrd. Wir ersuchen Ew. Excellenz, der Dollmetsch dieser unserer Gesinnung bei den sämmtlichen Herren Officieren und Mannschaften der bisherigen Garnison zu sein. Unser Dank, unsere Anerkennung, unsere besten Wünsche begleiten die Scheidenden. Genehmigen Ew. Excellenz die Versicherung ausgezeichneter Verehrung, womit wir unterzeichnen Leipzig, den 14. December 1867. Der Nath und die Stadtverordneten. vr. E. Stephani. Hermann Joseph. ' Schleißner. Der Herr General empfing, umgeben von seinen StabSofficieren, diese von Herrn VicebürgLrmeister vr. Stephani und Herrn Vr. Joseph ihm überbrachte Adresse, wobei Ersterer eine Ansprache an ihn hielt, und dankte für die ihm und seinen Truppen zu erkennen gegebenen Gesinnungen auf das herzlichste; insbesondere zollte er der Mitwirkung des Raths zur Erhaltung eines guten Einvernehmens -wischen Militär und Einwohnerschaft seine Anerkennung. Auf obige Adresse ist folgende Antwort eingegangen: Leipzig, den 17. December 1867. An den Wohllöblichen Rath der Stadt Leipzig. Die Namens deS Hochverehrten Nathes und der Herren Stadtverordneten von Leipzig mir gestern in Anlaß des bevor stehenden Abmarsches der König!. Preußischen Truppen mündlich und schriftlich ausgedrückten Gesinnungen der Theilnahme und Bundesfreundlichkeit veranlassen zur Aussprache lebhaften und freudigen DankeS. Es ist der Inhalt jenes wohl wollenden Schreibens nickt allein zur Kenntniß des Officier-Corps und der Mannschaften gelangt) sondern ich habe dasselbe auch dem Herrn Kriegsminister v. Noon übersandt, damit Hohen und Allerhöchsten Ortes erkannt werde, welche ächt bundesfreundlichen Gesinnungen innerhalb der hiesigen Bürgerschaft vorwallen. Als Kommandant dieser durch Humanität, Intelligenz und Industrie gleichberühmten Stadt und als ältester Soldat der bisherigen Garnison gebührt es mir, den Gefühlen Worte zu geben, die uns beim Scheiden von Leipzig durchdringen. Die Preußischen Truppen haben länger als 18 Monate eine zweite Heimath bei Ihnen gefunden. Die Opfer, welche die Stadt zu Gunsten ihrer Garnison zu bringen hatte, waren nicht unbedeutend. Sie wurden bereitwillig übernommen, und Officiere und Mannschaften erfreuten sich unausgesetzt der wohlwollendsten Aufnahme, des herzlichen Entgegenkommens. In gerechter Anerkennung dieses wahrhaft bundesfreundlichen Verhaltens der Bürgerschaft Leipzigs spreche ick Ihnen, als den erwählten Vertretern derselben, den wärmsten Dank der scheidenden Garnison aus und ersuche Sie, denselben in weiteren Kreisen zur Kenntniß zu bringen. Möge Leipzig ferner blühen und gedeihen! Mit diesem Wunsche sagen wir Ihnen und Ihrer Vaterstadt ein ehrlich gemeintes Lebewohl! ' v. Knobelsdorfs, Königlich Preußischer General-Lieutenant. - ! .... Geffeatliche Verhandlungen der Stadtverordneten am 29. November 1867. (Auf Grund de- Protokoll- beardettrt und vervffenlichtt) (Fortsetzung und Schlutz.) Herr Adv. Schilling berichtete sodann Namens des Ver- fafsm^auÄs^usiÄ über folgende ^Zusck>rift deS Raths-: Mitgliedern nicht vo „ , sechs Monaten die Arbeit-..... ......... ^ höbter Maaße in Anspruch genommen worden, weil der Eine der selben schwer erkrankt und zur Zeit noch keine Aussicht auf dessen Wiedereintritt vorhanden ist. Dieser bedauerliche Umstand legte uns im Interesse des ordnungsmäßigen Fortganges der Geschäfte die Verpflichtung auf, nach emem aushülssweise zu verwendenden jungen -Fünften uns umzusehen. Leider aber sind nicht nur diese Bemühungen völlig vergebliche gewesen, sondern wir haben dabei zugleich auch die ueberzeugung gewonnen, daß wir unter den der- maligen Amtsverhältniffen der städtischen Actuarien kaum noch wirklich tüchtige Bewerber um diese Aemter finden werden. Dies erläutert sich von selbst, wenn man erwägt, daß diese Beamten keine Aussicht auf ein nennenswertbes, den berechtigten Eickoartungen eines wissenschaftlich vorgebildeten Mannes entsprechendes Vorwärts- kommen, sei e- in ihrer Stellung, sei es in ihrem Gehalte, haben, daß dagegen den in den Staatsdienst tretenden jüngeren Rechts gelehrten die Hoffnung auf allmäliges Äufrückeu bis in die höchsten Staatsämter unverschlossen ist und daß nach den neueren dies- faüsigen Bestimmungen dieselben noch vor Erledigung des Staats examens sehr bald nach bestandener erster Prüfung als Gerichts- referendarien mit einem keineswegs zu geringen Gehalte im Staatsdienste Anstellung finden, weil die Zahl der hierzu quali- ficirien Cavdidattn für diese Aemter kaum eine »»-reichende ist. Von diesem neueren Verhältnisse werden nicht nur wir und uns aleichstehende Verwaltungen, sondern auch der Sachwalterstand schwer betroffen, indem beschäftigte Advocaten gegenwärtig nicht mehr die ausreichende Zahl von Hülfsarbeitern finden, überdies aber die, welche sich ihnen zur Verfügung darbieten, mit so hohen W
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