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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.12.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-12-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186712236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-12
- Tag1867-12-23
- Monat1867-12
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.12.1867
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S362 Nr. 8) Nr. S) über da- Paßwesen. Vom 12.' October 18-7.' Gl , betreffend die Natt attonalität der Kauffahrteischiffe und ihre Befugttiß zur Führung der BuüdeSflagge. Vom Nr. 10) Nr. 11) end 25. October 1867. Verordnung, betreffend die BundeSflagge für Kauffahrteffchiffe. Vom 25. October 1867. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum BundeSrathe des Norddeutschen Bunde-. Vom 4. September 1867. Nr. 12) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum BundeSrathe deS Norddeutschen Bundes. Vom 23. September 1867. Nr. 13) Gesetz, betreffend die Erhebung einer Abgabe von Salz. Vom 12. October 1867. Nr. 14) " ^ ^ ^ " " " * . - ^ - Nr. 15) Nr. 16) Nr. 17) Nr. 18) Nr. 19) Nr. 20) Nr. 21) Nr. 22) Nr. 23) Nr. 24) Nr. 25) Nr. 26) Nr. 27) werden bis Leipzig, lg veö Gesetzes vom 23. October d. A., betreffer ^ ... von Rindvieh und Hammeln auf der Grenzlinie von Burg auf Fehmarn bis Höxbro in Schleswig. Vom 2."Nov. 1867^ Gesetz über die Freizügigkeit. Vom 1. November 1867. Ge etz, betreffend den Bundeshaushalt für das Jahr 1867. Vom 4. November 1867. Gesetz über das Postwesen des Norddeutschen Bundes. Vom 2. November 1867. Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiete des Norddeutschen Bundes. Vom 4. November 1867. vprn Heffen, die Fortdauer deS Zoll- und „„ Bundesgebiete. Vom 7. November 1867. Gesetz, betteffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste. Vom 9. November 1867. Gesetz, betreffend die Organisation der Bundesconsulate, sowie die Amtsrechte und Pflichten der BundeSconsuln. Vom 8. November 1867. Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der BundeS- Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung. Vom 9. November 1867. Gesetz, betreffend die vertragsmäßigen Zinsen. Vom 14. November 1867. Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalt-Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868. Vom 30. Oct. 1867. Verordnung, betreffend die Feststellung des Etats der Militärverwaltung des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868. Vom 21. November 1867. zürn 1v. Januar 1868 aushängen. den 20. December 1867. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung der BerkaufSpreise bei der fiskalischen Salzniederlage zu Leipzig vom 1. Januar 1868 ab. Kochsalz 2 Thlr. 18 Ngr. — Pst für den Zollcentner, Viehsalz — -11-— --- - Gewerbesalz — - 11 - - - - - - - , Seesalz 3-10- — --- - Viehsalzleckfteine — -15-—--- - Der Verkauf von Seesalz und von Viehsalzlecksteineu dauert jedoch nur so lange, als die vorhandenen Bestände auSreichen. Königliche Salzverwalterei Leipzig. Postwesen des Norddeutschen Lundes. Dresden und Berlin als die beiden AuStauschorte im norddeutschen Fahrpostverkehr. — AuLnahmSstellung der Leipziger Postanstalt. ^v. Leipzig, 21. December. Dresden ist berufen, mit Berlin den AuStausw des östlichen und westlichen Complexes des Fahrpost- Expeditions-Geschäfts der Eisenbahn-Postanstalten zu vermitteln. In Ansehung deS eben bezeichneten Packetverkehrs wird näm lich daS ganze norddeutsche Bundes-Postgebiet in zwei Theile ge trennt, den östlichen und den westlichen. Dre Grenzlinie zwischen denselben bilden folgende Eisenbahn routen : Stralsund-Berlin (via Pasewalk und Angermünde), Berlin-Görlitz (Eröffnung als bevorstehend bezeichnet), Görlitz-Dresden, Dresden-Bodenbach. Die Eisenbahn-Postanstalten, welche zu den Eisenbahnromen dieser Grenzlinie sowohl, als auch zu den östlich davon belegenen Eisenbahnrouten gehören, und zwar nicht blos die wirklich an der Eisenbahn liegenden Poftanftalten, sondern auch die, welche in Fahrpostsachen zu den Eisenbahn-Postanstalten gerechnet werden, bilden den „östlichen Complexus." Den westlichen Complexus" dagegen formiren die Eisen bahn-Poftanftalten, welche zu den westlich von jener Grenzlmie belegenen Eisenbahnrouten gehören. Leipzig gehört mithin zu dem letzteren, dem westlichen Com plexus. Alle zu ein und demselben Complexus gehörenden Postanstalten treten unter einander nach Bedürfniß in unmittelbaren Fahrpoft- ^^ internen ver- ahr- postsachen in dem angedeuteten großen Bereiche direct schicken, j Den Austausch aber zwischen dem östlichen und westlichen Complex vermitteln, wie erwähnt, die Postanstalten in Berlin und Dresden. Diese beiden Postanstalten treten daher sowohl mit den Eisenbahn-Postanstalten deS westlichen wie des östlichen Eomplexes nach Bedürfniß in unmittelbaren Fahrpost-Kartenwechsel. In Dresden und Berlin bilden sich also vom 1. Januar ab jwenn die Neuerungen in der That, waS von Tage zu Tage unwahrscheinlicher wird, mit diesem so nahen Termine schon in'S Wen treten können) große Transit-ReservorrS von Fahrpostsachen, die von all' den Eisenbahn-Postanstalten des östlichen ComplexeS zusammenströmen, und nach irgend einer Eisenbahn-Postanstalt des westlichen Complexes bestimmt sind, und umgekehrt die vom norddeutschen Westen kommenden und nach dem norddeutschen Osten bestimmten Fahrpost-Sendungen der Eisenbahn-Postanstalten. Die große Wichtigkeit Dresdens leuchtet daher auf den ersten Blick ein. Man gründet auf diese Anordnung deS gesumm ten norddeutschen FahrpostverkehrS, soweit er durch Eisenbahn- Postanstalten besorgt wird, mit die Annahme, daß das Königreich Sachsen wohl über kurz oder lang in zwei Oberpostdirecttons- Bezirke getheilt werden dürfte. Die Ausnah ms st ellung Leipzigs anlangend, so finden w, daß Folgendes darüber bestimmt ist: „Die Postanstalt zu wrr ogucpen iLvmpiexes in oen riusrau^cy virecrer Myrpvsl - scarren- schlüffe, bildet im Uebrigen aber keinen SpeditionSpunct für den Verkehr zwischen dem östlichen und westlichen Complexus." Eben so genießen die Postanstalten zu Stettin und Pase- llicher Complex) einer Ausnahmsstellung. Sie können alk (östlicher Complex) einer A mit sämmtlichen Eisenbahn-Postanstalten in den Großherzogthümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz direct ihre Fahr- post-Kartenschlüffe austauschen. Stettin und Pasewalk können so gar von den Großherzogthümern als SpeditionSpunct nach dem östlichen Complex und umgekehrt von den Eisenbahn-Postanstalten dieses Complexes nach den Großherzogthümern dann benutzt wer den, sobald durch die Spedition auf Berlin oder Dresden Etwas versäumt wird. Endlich tauscht nach Bedürfniß mit den Großherzogthümern directe Fahrpost-Karten auch die Postanstalt zu Straßburg in der Uckermark. ** Verschiedenes. Leipzig, 22. December. Unsere heutige Wanderung durch den Bazar im Hotel de Pologne führt zunächst an einige der für daS kommende Fest gesuchten Artikel, oie von F. E. Doß ausgestellten Paraffin-Kerzen, Stearin-, Wachs- und alle Sorten Baumlichte, tmerien und Seifen, daneben die aus der Dampffabrik von . Schmidt hervorgegangenen HolzdrechSler-Galanteriewaarev, unter denen man eine sehr reiche Auswahl Garderobe-, Handtuch- und Schlüffelhalter, Borhangrosetten, Fußbänkchen und vielerlei andere Gegenstände vorfindet, weiter verdienen die nützlichen Zink- Kunstguß-Waaren von F. Teich in BolkmarSdorf (in Eovmnfsion
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