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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-12-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186712307
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671230
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671230
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-12
- Tag1867-12-30
- Monat1867-12
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1867
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i Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 384. Montag den 30. December. M7. I . ^ Bekanntmachung. DaS 28. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 149. Verordnung zu Ausführung der MilitairftrafgerichtSordnung; vom 30. November 1867. - 150. Verordnung zu Ausführung der Allerhöchsten Verordnung, den Gerichtsstand der Militairpersonen in bürger lichen Rechtssachen und einige auf die bürgerlichen Rechtsverhältnisse dieser Personen bezügliche Bestimmungen betreffend; vom 4. December 1867. - 151. Bekanntmachung, das Gesetz vom 13. Februar 1867 über Anwendung der Bestimmungen der Gesetze vom 7. December 1837, 11. September 1843 und 21. September 1864 auf die zur Zeit in Sachsen stehenden Königlich Preußischen Truppen betreffend; vom 19. December 1867. - 152. Verordnung, die Ein- und Ausfuhr von Spielkarten betreffend; vom 16. December 1867. - 153. Verordnung, die Verpflichtung evangelischer Lehrer, welche keinen Religionsunterricht zu geben haben, be treffend; vom 5. December 1867. - 154. Gesetz, die Aufhebung der sogenannten Meßferien betreffend; vom 18. December 1867. - 155. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Spar - und Vorschußvereins zu Falkenstein; vom 20. November 1867. - 156. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs auf der Zittau-Großschönauer Staatseisenbahn betreffend; vom 9. December 1867. - 157. Bekanntmachung, die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Pfandbriefen durch die Allgemeine Deutsche Creditanstalt zu Leipzig betreffend; vom 28. November 1867. - 158. Verordnung, die Gewerbe- und Personalsteuer-Catastration auf das Jahr 1868 und die Frist zu Einreichung von Rentendeclarationen betreffend; vom 19. December 1867. - 159. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Kranken- und Unterstützungscaffenvereins der Damastfabrik Prökß Len. seel. Söhne zu Großschönau; vom 27. November 1867. - 160. Gesetz, die provisorische Forterhebung der Grund-, Gewerbe-, Personal-, Schlacht- und Stempelsteuer rc. im Jahre 1868 betreffend; vom 18. December 1867. - 161. Verordnung, die provisorische Forterhebunß der Steuern und Abgaben im Jahr» 1868 betreffend; vom- 19. December 1867. - 162. Gesetz, die Aufhebung der nach Vorschrift des BereinSzolltarifS zeither erhobenen Gebühren für Begleit scheine und Bleie betreffend; vom 20. December 1867. ist bei unS eingegangen und wird bis zürn 14 Januar 1868 auf dem Rathhaussaale zur Kennmißnahme öffentlich aushängen. Leipzig, den 28. December 1867. . Der Rath der Stadt Leipzig. — — Dr. Koch. Eerutti. Bekanntmachung. Wiederholt machen wir darauf aufmerksam, daß die Polizeidiener und Nachtwächter von uns angewiesen worden sind, gegen Ruhe störungen auf den Straßen in der Sylvesternacht in derselben Weise einzuschreiten, wie zu andern Zeiten. Leipzig, den 29. December 1867. Das Polizeiamt der Stadt Leipzig. vr Rüder. . Quittung. Für das Unterlassen der Zusendung von Neujahrskarten zahlten seit der 3. Veröffentlichung, in welcher anstatt „von Herrn" durchweg „Herr" und anstatt „von dem Handlungshause" „die Herren" zu lesen ist, fernerweit zur Armencaffe: 2 Thlr. Herr Banquier Franz Schlick, >! 2 Thlr. Herr Consul Küstner. 2 - - Banquier Max Meyer. 2 - - Generalkonsul Göhring. Unter Zusicherung zweckdienlicher Verwendung der Gaben für würdige Arme bleiben wir zur Empfangnahme weiterer gefälliger Zahlungen ans «nserm Bureau, UniverfitatsstraHe S (Gewandhaus), 1 Treppe hoch, bereit Leipzig, den 29. December 1867. Das Armen - Direktorium. »'s. Zur Äirchenordnungs-Frage. * Leipzig, 29. December. Unter dem 8. December d. I. hat die Stadtgerftlichkeit Leipzigs fast einstimmig die nach folgende Adresse an das königl. sächsische Ministerium des CultuS und öffentlichen Unterrichts in der Kirchenordnungsfrage gerichtet: „Mit hingebender Aufmerksamkeit sind die ehrerbietigst Unter- nach allen Seiten berühren. Wir können es uns nicht verhehlen, daß, wie wir glauben, von jedem Standpunkte aus, vornehmlich vier Puncte der bis herigen Verhandlungen und Beschlüsse geeignet sind, mit Besorgniß zu erfüllen. ES ist zuerst der Beschluß der II. Kammer, da, wo mehr Geist liche an einer Gemeinde sind, höchstens zweien derselben den Zu tritt in den Kirchenvorstand zu gewähren. Da mehr als zwei Geistliche immer nur an sehr großen Ge meinden vorhanden sein werden, mithin an solchen, bei welchen die gesetzlich höchste Zahl der Kirchenvorstandsmitglieder einru setzen sein wird, so kann ein Ueberwiegen der Geistlichen im Kirchen- vorstande nicht mit Fug befürchtet werden, wohl aber, daß durch diese Bestimmung das Verhältniß der einzelnen Geistlichen zu der Gemeinde, gegen den Geist der evangelisch-lutherischen Kirche selbst ein ungleichartiges werde. Sowohl den Geistlichen wie dem Kirchen-. Vorstande wird dadurch eine wichtige Gelegenheit der Mitwirkung und Orientirung in den wichtigsten Fragen der Gemeinde ent zogen, und sicher ist dieses der Grund, daß eine Beschränkung wie die von der II. Kammer beschlossene, so viel uns bekannt, in keiner einzigen der bis dahin bestehenden Kirchenversaffungen an zutreffen, sondern kirchenrechtlich , ein vollkommenes Novum ist. Ebenso liegt es unseres Erachtens namentlich auf dem Lande so sehr in der Natur der Sache, daß der Geistliche der Vorsitzende des Kirchenvorstandes ist, daß selbst die österreichische Kirchenverfas sung den Vorsitz des Geistlichen wenigstens „als Regel" wahrt. Alle übrigen Kirchenversaffungen fordern unseres Wissens den Vorsitz des Geistlichen sogar ausnahmslos. Bedenklicher noch ist unseres Erachtens die Bestimmung, welch» -r>
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