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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.07.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-07-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186807246
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680724
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680724
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-07
- Tag1868-07-24
- Monat1868-07
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.07.1868
- Autor
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bau». anl. ne. Stadt Sahnh. Hotel chwan. van. Stusfie. . Rom. ant. lliques tional- V8.90; 13.70; m-d'or 13.—. aliever . 1822 . 1865 2"/is; t 120: 53.37; Hn-Act. , un- r. alte io 43; Anleihe nebahn ö) 7.95 irkt.) :. Der nhmaß- peuüger he und ramm, mmurg Orleans ich-, /«, Na» Zmhrna ^ 2000 ing 16, »led 17, Ivvr do. 1. Um- Garne: sion 14, v 14»/,, Stoffe: t. Preise 100 Pfd, Li 1, Juli- , pr.d. er 16^, loco 56, >r. 48^/p pr. d. 1 48l/.; rbst S>/,. Svtriuis ist 9b/u. Anzeiger. LMlaü tri Kimgl. Bqlrkr-erichtt "d der AW i>cr Stadl LchM. W 208. den 24. JuL 1888. Zm gefälligen Beachtung. -LA Unsere Expedition ist bis auf Weiteres -es Sonntags nur Bormittags bis ' zS Uhr geöffnet. Es müssen daher alle für die Montagsnummer bestimmten Anzeigen am Sonnabend bis spätestens Z7 Uhr Abends bei uns abgegeben werden, weil es unmöglich ist, bezüglich der am Sonntag bis zum GesehäftSfchluß «och eingehenden Inserate eine Gewähr für deren Abdruck in nächster Nummer zu übernehmen. Eben deshalb kann auch die Ausgabe der Sonntags-Nummer nicht mehr während des ganzen Vormittags, sondern nur noch von früh ' «7—' zS Uhr stattfinden. LxpeNNI«!» N«8 L,etp«Ixer Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen Beischleusien-Eanon an die Stadtcaffe zu zahlen haben und damit pr. Termin Johanni- L8V8 im Rückstände geblieben sind, werden zu dessen sofortiger Berichtigung aufgefordert. Leipzig, den 18. Juli 1868. . DeS RathS Finanz-Deputation. Nachstehende Circular-Verfügung deS königlich preußischen Finanzministeriums, die Sicherheitsbestellung für creditirte Abgaben betreffend, vom 3. Februar 1868, dürste auch für die hiesige Geschäftswelt, namentlich wegen der darin mit erwähnten Salzabgaben, nicht ohne Interesse sein. Dieselbe lautet: Berlin, den 3. Februar 1868. Nach Eingang der über die Deposition von Papieren behufs der Sicherheilsbestellung für creditirte Abgaben erforderten Berichte wird zm Herstellung eines gleichmäßigen Verfahren- Folgendes bestimmt: 1) Am Sicherstellung creditirter Beträge an Zöllen und inneren mdirecten Steuern (also auch der Salzabaabe) können alle Papiere angenommen werden, welche die Königliche Haupt- bank beleiht. Ist von hier auS besonder- gestattet, daß einzelne, von der Beleihung durch die Königliche Hanptbank ausgeschlossene Papiere als Sicherheit angenommen werden dürfen, so hat eS dabei sein Bewenden. Auch kann die Zulassung anderer Papiere im Falle dringenden Bedürfnisses besonders in Antrag gebracht werden. 2) Bezüglich der Frage, zu welchem Werthe die Papiere (zu L) als Sicherheit anzunehmen seren, ist im Allgemeinen eben- all- nach den Grundsätzen der königlichen Bank zu ver- ähren. Jedoch können inländische Staat-papiere, d. h. sie n meinem Erlaß vom 23. Juni 1860 (Centralblatt Seite 196) nnter Nr. 1 aufgeführten, sowie die in Gemäß heit späterer Gesetze emittirten, und diejenigen Papiere, denen durch spätere Gesetze die Eigenschaft inländischer Staat-papiere beiaelegt worden ist, zmn vollen zur Zeit der Sicherheit-bestellung bestehenden Comse, jedoch nicht über den Nominalwerih als Sicherheit angenommen werden. 3) Nach einmal bestellter Sicherheit bedarf eS wegen ein- treteudeu unerheblichen Sinken- der Comse einer Verstärkung der Sicherheit nicht. 4) Die pr dm Derihpapieren gehörigen Zin-coupon-, Divi dendenscheine und Talon- müssen mit den Papieren nieder gelegt werden. 5) Ueber die zu 1 und 2 gedachten Grundsätze der Königlichen Bank ist, soweit solche nicht veröffentlicht werden, von Zeit zu Zeit bei der nächsten Bankcommandil^ Erkundigung ein zuziehen, und da- Ergebniß den Hauptämtern mitzutheilen. 6) An den Bestimmungen, nach welchen die Sicherheit-bestellung ausnahmsweise ganz erlassen oder durch Niederlegung von Wechseln, durch Hypothekbeftellung oder durch Verpfändung von beweglichen Sachen (z. B. Branntwein) erfolgen kann, wird durch die vorstehenden Anordnungen nicht- geändert. Der Finanz-Mintster. Ein Grandstister vor Gericht. * Osch atz, 18. Juli. Am Abend de- 17. Juni d. I. brach egen 7 Uhr in dem zum Rittergute Casabra bei Oschatz gehörigen Htall- und Schuppengebäude ein Schadenfeuer au-, wodurch diHe- Gebäude bis auf einen Theil der Umfassungsmauern total ein geäschert wurde. Das Wohn- oder Herrenhaus ist von dem ge dachten Gebäude nur acht Schritte entfernt, auf der entgegengesetzten Giebelseite trennt nur eine kurze Distanee die Scheune von dem abgebrannten Gebäude, während die zum Theil mit Stroh ge deckten Häuser deS MöbiuSschen NachbarguteS sich nur 12 Schritte von der Brandstelle auf dieser Seite befinden. Dank den schnell in Thätigkeit gesetzten Löschanstalten ist jedoch, obschon die ftatt- gehabte Windrichtung eine Weiterverbreituna deS FeuerS begünstigte, dieser Einhalt gethan und der Brand auf den Herd de- Feuer- beschränkt worden. Der dadurch entstandene Gesammtbrandschaden beläuft sich auf über 5000 Thlr. Da- gedachte Hau- in Brand gesteckt zu haben, ist nun der Handarbeiter Ernst Moritz Stelzner, geboren am 28. October 1847 in Krellenhain bei Mügeln, be schuldigt und wurde deshalb heute beim hresigen königlichen Be zirksgerichte die Hauptverbandlung abgehalten. Der Angeklagte hatte nämlich zugestanden, daß er am Nachmittage de- oberwähnte» Lage- nach 4 Uhr von Ostrau her nach Casabra gekommen sei
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