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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.07.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-07-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186807292
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680729
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680729
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-07
- Tag1868-07-29
- Monat1868-07
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.07.1868
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 211. Mittwoch den 29. Juli. 1868. Bekanntmachung. Das 26. Stück deS Bundes-Gesetz-BlatteS deS Norddeutschen Bundes ist Lei unS eingegangen und wird bis zum 13. August d. I. auf dem Rathhaussaale zur Einsichtnahme öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: Nr. 139. Gesetz, betreffend die Feststellung vcS HauShalts-EtatS deS Norddeutschen Bundes für das Jahr 1869. Vom 29. Juni 1868. - 140. Verordnung, betreffend die Feststellung des Etats der Militärverwaltung deS Norddeutschen Bundes für daS Jahr 1869. Vom 29. Juni 1868. - 141. Bekanntmachung, betreffend den unterm 24. Juni 1868 zu Madrid Unterzeichneten Zusatzact zu dem HandelS- und Schifffahrt-- Vertrage vom 30. März 1868 zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Staaten deS Deutschen Zollvereins einerseits und Spanien andererseits (Bundesgesetzbl. S. 322). Vom 16. Juli 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 25. Juli 1868. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. Nach allgemeinen Landesgesetzen ist bei namhafter Strafe verboten, in die Flüsse und Mühlgräben Kehricht, Kohlen, Ruß und überhaupt zur Verschlämmung derselben gereichende Gegenstände zu schütten. Da nun durch Zuwtderhandlurgen gegen dieses Verbot zumal bei dem jetzigen niedrigen Wasserstande und der herrschenden großen Hitze Nachtheile für die Gesundheit zu besorgen sind, so bringen wir dasselbe hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung, daß Zuwiderhandlungen unnachsichtlich mit Geld-, beziehentlich Gefängnißstrafe werden geahndet werden. — Leipzig, am 24. Juli 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. — vr. E. Stephani. I. Bekanntmachung. Da die fiScalische Salzniederlage zu Leipzig zum 1. October 1868 aufgehoben wird, so dauert bei derselben der bisherige Salzverkauf nur noch so lange, als Vorräthe vorhanden sind und wird bis dahin verkauft der Centner Kochsalz für 2 Thlr. 16 Ngr. - Viehsalz - - - 10 - - - Gewerbefalz - — - 10 - und * - - Seesalz - 3 - 10 - Königliche Salzverwalterei Leipzig. Geffeutttche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 26. Juni 1868. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) Herr Vicevorsteher Adv. An schütz eröffnte in Abwesenheit des Herrn Vorsteher vr. Joseph die Sitzung mit dem Vorträge aus der Registrande. Zu dem Rathsbeschluffe, die DrainirungSarbeiten auf dem neuen Friedhofe von der V. auf die IV. Abtheilung mit einem zu Lasten des Johannishospitals zu verwendenden Kvstenaufwande von 500 Thlr. sortzusühren, ertheilte daS Collegium einhellig Zu stimmung. Die Mittheilung deS RathS über die bisherige Thätigkeit deS städtischen statistischen Bureau's wurde zur Kenntniß des Collegiums gebracht. Zu dem Beschlüsse deS RathS, die Feststellung der Zahl der nach der neuen Kirchenvorstands- und Synodalordnung zu wählen den Kirchenvorsteher betreffend, bemerkte Herr Krause, daß Ver weisung an den Ausschuß bei der Wichtigkeit am Zweckmäßigsten wäre. Hiergegen führt Herr Land mann an, daß, da eS sich hier nur um die Zahl handele, und die beiden hiesigen Parochien die größten de- Königreiche- seien, sofort Zustimmung zum RathS- veschluffe zu ertheilen unbedenklich sei. Herr Krause machte darauf aufmerksam, daß eS sich frage, ob in Leipzig nicht vier Parochien einzurichten wären, wogegen Herr Wehn er nach den bestehenden Verhältnissen dem Herrn Landmann beipflichtete. Um die Frage gründlich zu erörtern, namentlich, da man nicht wissen könne, welche GesichtSpuncte bei der Berathung noch Be achtung finden würden, empfiehlt Herr Näser den Krause'schen Antrag, welcher sodann gegen 7 Stimmen Annahme fand. Zu dem Beschlüsse dvß Rathes, betreffend die Errichtung von 7 ueuen Wasserstandern an Stelle von Röhrtrögen, bemerkt Herr Krause, daß der Rath selbst gesagt habe, er wolle von Ans tellung neuer Ständer nach bisheriger Construction absehen, um diese erst zu erproben. Da nun drese Ständer sich nicht erprobt hätten, müsse er sich gegen den RathSbeschluß erklären. Herr Näser beantragt Verweisung an den Bau-Ausschuß, da eS sich frage, ob nicht einige der Ständer in Wegfall kommen könnten, worauf einstimmig dieser Antrag angenommen wurde. Der Beschluß deS Raths, die Räume der jetzt disponiblen Cantorwohnung in der Thomasschule provisorisch als Claffen- zimmer zu benutzen und demgemäß dem neuanzustellenden Cantor keine Amtswohnung, sondern statt deren eine Entschädigung von jährlich 250 Thlr. zu gewähren, wurde (gegen eine Stimme) ge nehmigt. Der sich hieran knüpfende weitere Beschluß deS RatheS, im Thomasschulgebäude verschiedene bauliche Veränderungen und Reparaturen mit einem Kvstenaufwande von 642 Thlr. Herstellen zu lasten, veranlaßt Herrn Näser zu der Bemerkung, daß daS Logis in der Thomasschule beim Rectorwechsel hergeskllt worden wäre und es ihm unmöglich erscheine, so bedeutende Kosten jetzt hierfür zu verwenden. ES fei ein Uebelstand, daß die Amtswoh nungen der Stadt so viel Geld kosteten. Andere Miethsbewohner hätten für derartige Reparaturen selbst zu sorgen. Nach ertheilter Auskunft deS Herrn Vorsitzenden, daß von den verlangten 642 Thlr. auf die Rectorwohnung nur 65 Thlr. kämen, wurde einstimmig beschlosten, den Rathsbeschlüsten, in Be treff der Rectorwohnung, gegen 1 Stimme beizutreten. Hierauf berichtet für den Bauausschuß Herr Näser über den Beschluß des Raths, den Fleischerplatz mit einem Kvstenaufwande von 9678 Thlr. 27 Ngr. pflastern zu lasten und diese Summe auS dem Betriebe zu entnehmen. Der Ausschuß hatte dem Col legium vorgeschlagen, der RathSvorlage zuzustimmen, unter der Bedingung, daß nkit der Pflasterung eine Fahrstraße von der Lessingbrücke nach der Rosenthalbrücke, an den Häusern auf dem Flei cherplatz entlang, hergestellt würde, sowie dem Rathe anru- empsehlen, derselbe wolle dte Frage wegen Erhöhung de- Töpfer-
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