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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.07.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-07-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186807228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680722
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680722
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-07
- Tag1868-07-22
- Monat1868-07
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.07.1868
- Autor
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Anzeiger. AnMatt d« KM. Bqirki-eiich« md dir NiW der Stadl SchM- W LV4. Mittwoch dm 22. Juli. Bekanntmachung. 1868. In Gemäßheit der Kirchenvorstands- und Synodalordnung vom 30. März dieses IahreS, so wie der Verordnung vom gleichen Datum soll demnächst die Wahl der beiden Kirchenvorstände für die evangelisch-lutherischen Pfarrgemeinden hiesiger Stadt, St. Thomä und St. Nicolai (welche vorerst je auf 16 nichtgeistliche Mitglieder festgefiellt sind), stattfinden. Zu dieser Wayl sind stimmberechtigt alle selbstständigen Männer, welche daS 25. Lebensjahr erfüllt haben, verheiratet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung deS Wortes GotteS oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobene- Aergerniß gegeben haben, oder deS Stimmrechtes bei Wahlen der politischen Gemeinde verlustig geworden sind. Wer von seinem Stimmrecht Gebrauch machen will, hat, laut der genannten Ordnung, hierzu vorerst sich anzumelden. Solche Anmeldungen, schriftlich und mündlich, werden vom 13. bis 28. diese- Monats angenommen und zwar: 1) für dw Parochie der ThornaSkirche sowohl von dem Unterzeichneten Superintendenten und Pastor vr. Lechler, täglich von 9 bis 11 Uhr in der Sacristei der ThomaSkirche, als an Rathöstelle „Richterstube" täglich 9 bis 12 und 3 bis 6 Uhr; 2) für die Parochie der -Neolaikirche sowohl von dem Unterzeichneten Pastor vr. Ahlfeld, täglich von 9 bis 11 Uhr in der Sacristei der Nieolaikirche, als an RathSstelle „Richterstube" 9 bis 12 Uhr und 3 bis 6 Uhr. Bei schriftlichen Anmeldungen, die während derselben 14 Tage zu jeder Stunde von unS angenommen werden, ist genaue Angabe 1) deS Bor- und Zunamen-, 2) der Stellung, de- Gewerbe- u. s. w., 3) de- GeburtStageS und IahreS, 4) der Wohnung nothwendig. Hierbei bemerken wir, daß der bestehenden Einteilung gemäß die Osthälfte der Stadt mit Vorstädten zur Nicolaikirche, die nördlich davon liegt, zur Nicolaikirche zählt. Wir fordern hiermit die Mitglieder der evangelisch-lutherischen Gemeinde auf, sich innerhalb der angegebenen Frist bis spätesten- zum 28. diese- MouatS anmelden zu wollen, und bitten um recht zahlreiche Ausübung dieses für die Selbstverwaltung der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden hochwichtigen Rechte-. Leipzig, 13. Juli 1868. v. Gotthard Lechler, Sup. u. Pastor zu St. Thomä. v. Fr. -Ahlfeld, Pastor zu St. Nicolai. . Bekanntmachung. DaS Königliche Ministerium der Finanzen beabsichtigt im gegenwärtigen Monate mit den technischen Vorarbeiten für die Leipzig- Chemnitzer StaatSeisenbahn vorzuaehen, welche sich auch auf die Flur Leipzig erstrecken werden. Erhaltener Anweisung zu Folge bringen wir die- hiermit zur öffentlichen Kenntniß und geben zugleich den Besitzern der von gedachten Vorarbeiten betroffenen Grundstücke hierdurch auf, dem mit diesen Vorarbeiten beauftragten und dazu legiümirten Personal bei Aufsuchung der Bahnlinie keine Hindernisse in den Weg zu legen, vielmehr den freien Zutritt zu ihren Grundstücken zu verstauen, auch der Beschädigung, Wegnahme oder Versetzung der die abgesteckten Linien bezeichnenden Ialons und Pfähle sich zu enthalten, wogegen ihnen die Zusicherung erlhellt wird, daß etwa entstehende wirkliche Schäden nach deren legaler Ermittelung werden vergütet werden. Der Math der Stadt Leipzig. Leipzig, am 18. Juli 1868. — vr. E. Stephani. Schlechner. Bekanntmachung. Wir finden unS veranlaßt, unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 1. und 9. October und 25. November 1857 wiederholt darauf zu verweisen, daß Hunde nur dann frei herumlaufen dürfen, wenn ihnen vorschriftsmäßige Maulkörbe angelegt find; entgegengesetzten Fall- werden dieselben vom Caviller eingefangen, resp. getödlet werden. Im Uebrigen haben die Besitzer von Lunden, welche ohne vorschriftsmäßige Maulkörbe frei herumlausend vetroffen werden, Geldstrafe bis zu 5 Thlr. oder verbältnißmäßige Gefängnißstrafe zu gewärtigen. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 20. Juli 1868. vr. E. Stephani. I^ Bekanntmachung. Die unentgeltliche Impfung der Schutzpocken wird allen unbemittelten, in hiesiger Stadt wohnhaften Personen jeden Alt-:rS, namentlich auch schon früh hiermit augeboten und soll dieselbe von Mittwoch de« 22. Juli d. I. RachmittagS 3 Uhr an AS auf Weitere- jede Mittwoch von 3 Uhr Rachmittags an im städtischen Saale alte Waage, Katharinen- ßraße Nr. 2» stattfinden. In Berücksichtigung der zur Zeit noch immer vorkommenden Fälle von Erkrankungen an Pocken fordern wir da- betheiligte ptblicum auf, von vorstehendem Anerbieten recht fleißig Gebrauch zu machen. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 7. Mai 1868. vr. Koch. I. üher geimpften Erwachsenen zur Revaccination Bekanntmackuna.
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