Anzeiger. WMatt d« kinijl. BijirkAmchtk md des NHk dn Stadt LchM. W LSI. Sonnabend den 8. August. 18«8. Zm gefälligen Beachtung. Unsere Erpedttion ist bis auf Weiteres -es Sonntags nur Vormittags bis >rS Uhr geöffnet. . ES müssen daher alle für die Montagsnummer bestimmten Anzeigen am Sonnabend bis spätestens Uhr Abends bei uns abgegeben werden, weil es unmöglich ist, bezüglich der am Sonntag bis zum Geschäftsschluß noch eingehenden Inserate eine Gewähr für deren Abdruck in nächster Nummer zu übernehme«. Eben deshalb kann auch die Ausgabe der Sonntags-Nummer nicht mehr während des ganzen Vormittags, sondern nur noch von früh ' »7—Uhr stattfinden. Lxpeültl«,» Lvlpnlxvr Bekanntmachung. Für das hiesige Bezirksgericht und dessen gerichtsamtliche Abheilungen ist heute Herr Friedrich Jung, Kaufmann und Parfumeriefabrikant hier, alS Sachverständiger für Toilette-Seifen und Parfurnerieartikel in Pflicht genommen worden. Sechzig, am 5. August 1868. Das Direktorium des Königlichen Bezirks-Gerichts. vr. LuciuS. — Bekanntmachung. Nachdem die Listen der Stimmberechtigten und Wählbaren für die Kirchenvorftandswahlen in den beiden Parochien der ThomaS- und Nicolaikirche nach Maßgabe von § 8. der KirchenvorstandSordnung ausgestellt worden sind, sollen dieselben nunmehr am Sonnabend den 8. und Montag den 10. d. M. während der GeschaftSstunden an RathSstelle (Richterstube) zur Einsicht der Betheiligten ausliegen. Etwaige Anwendungen gegen die Listen sind unverweilt beim Unterzeichneten Stadtrath anzubringen. Leipzig, den 5. August 1868. naust Die Pfarrer der Thomas- und Rieolaikirche. v. Lechler! v. Fr. Ahlfeld. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlerßner. Bekanntmachung. Der am 1. August d. I. fällige dritte Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 26. Mai d. I. erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge von diefem Tage ab und "besten- binnen 14 Tagen nach demfelben an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 29. Juli 1868. vr. Koch. ttehl. Bekanntmachung. An der Stelle des zum Director deS Großherzoglichen Museums in Weimar berufenen Herrn ». von Zahn ist Herr ». Eduard Herman Riegel al- CustoS deS hiesigen städtischen Museum- angestellt worden. Leipzig, am 6. August 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. - ' ' Schlei vr. Koch. Meißner. Oeffentliche > Verhavdlnnßru der Stadtverordneten vom 10. Juli 1868. (Auf «ruud de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) de-^tthük berichtete für den BauauSschuß über den Beschluß Herrn Holzbildhauer Schneider einen an der neuen, nach der Schwimmanstalt führenden Straße und Brücke belegenen Platz von etwa 6213 Quadratellen für einen jährlichen ZinS von 20 Thlr. zu verpachten und zwar auf 6 Jahre, wovon 3 Jahre fest und 3 Jahre mit der Bestimmung, daß der Platz, dafern er zu öffentlichem oder städtischem Zwecke gebraucht werde, nach halbjähriger Kündigung zurückzugeden ist. Herr Kaufmann Robert Herfurth hier hatte am Tage der