Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.08.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-08-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186808108
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680810
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680810
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-08
- Tag1868-08-10
- Monat1868-08
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.08.1868
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Anzeiger. Amtsblatt -es König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 223. Montag den 10. August. 1868. Bekanntmachung. Nachdem die Listen der Stimmberechtigten und Wählbaren für die Kirchenvorstand-wahlen in den beiden Parochien der ThomaS- und Nicolaikirche nach Maßgabe von § 8. der Kirchenvorstandsordnung aufgestellt worden sind, sollen dieselben nunmehr am Sonnabend den 8. und Montag den 1V. d. M. während der Gefchaftsstunden an Rathöstelle (Richterstube) zur Einsicht der Betheiligten ausliegen. Etwaige Einwendungen gegen die Listen sind unverweilt beim Unterzeichneten Stadtrath anzubringen. Leipzig, den 5. August 1868. Die Pfarrer der Thomas- und Nicolaikirche. Der Rath der Stadt Leipzig. v. Lechler. v. Fr. Ahlfeld. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die noch unvermietheten Abtheilunge» Nr. 7, 8, S, 11 der im Bau begriffenen Verkaufshalle an der Schiller straße, welche bez. für die in dem früheren Licitation-termin darauf aethanen Gebote nicht zugeschlagen worden sind, sollen von Michaelis d. I. an auf 3 Jahre feft und weiter gegen eiuhalbjä'hrliche Kündigung anderweit an die Meistbietenden vermtethet werven. Wir fordern Miethlustige auf, Donnerstag den 13. August d. I. Vormittag- 11 Uhr an RaihSstelle zu er scheinen und ihre Gebote zu thun. Die LicitaüonS- und VermiethungSbedingungeu sowie ein Plan der Verkauf-Halle liegen schon jetzt daselbst zur Einsichtnahme auS. Leipzig, den 5. August 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Um Irrungen zu vermeiden, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die von dem Caviller eingefavgenen Hunde wie bisher in dem Grundstücke Nr. 3 der Berliner Straße aufbewahrt werden und daselbst abzuholen sind. Leipzig, am 7. August 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Bekanntmachung. Auf dem Platze vor der Gasanstalt soll Dienstag, de« 11. d. MtS. früh 9 Uhr einige- Nutz- und Brennholz gegen sofortige DeS RathS Straßenbau-Deputation. Baarzahlung versteigert werden. Leipzig, am 8. August 1868. Postwesen des Norddeutschen Lundes. Ei» neues Portofreithnm in Sachfen bewilligt. A«S- «ahrnSstellung deS Ober-Post-Amt- Leipzig. Postrath Lehmann. rv. Leipzig, 8. August. Kraft einer vom 31. v. M. datirten Generalverfügung de-Bundeskanzler- ist der in Kleinstruppen bei Pirna im Königreich Sachfen bestehenden Lehr- und Erziehungs anstalt für Kinder und Waisen von Militairpersonen für die Rück sendung von BekleidungSyegeuständen neu eingestellter Zöglinge an deren Angehörige, sowie für die von der Anstalt abgesandten, nach dem Ermessen der betreffenden Lehrer (sie) nöthigen brief lichen Mitthellungen der Zöglinge an deren Eltern, nächste Ver wandte, Vormünder oder Pflegeelteru die Portofreiheit inner halb de- norddeutschen PostgebietS unter Vorbehalt de- Widerruf- unter denselben Bedingungen, wie den in Preußen be stehenden gleichartigen Militairanstalten, bewilligt worden. Unter ven neuesten amtlichen Personalien liest man. daß dem Postrathe Lehmann in BreSlau die commiffarische Verwaltung einer Ober-PostraihSstelle bei der Ober-Postdirection in Leipzig übertragen worden ist. Der genannte höhere Postbeamte ist bei läufig schon längst von BreSlau hierher committirt worden, um n der unmittelbaren Umgebung veS Ober-PostdirectorS an den Arbeiten deffelbe« als Centralstelle für da- ehemalige königliche sächsische Postwesen thellzunehmen. Da- General-Postarm de- Norddeutschen Bunde- hat verfügt, daß die Borschußrechnungen für da- Ober-Postamt Leipzig in den Frachtkarlen, sowie andererseits in den Geldkarten vom den von ihr abzusendenden Fahrpost-Tran-porten die Geldkarten von den ordinarren Frachtkarten getrennt anzulegen, so wie die Briese, Begleitbriefe und Beutelstücke als Geldkarte getrennt von den zur ordinairen Frachtkarte gehörigen Briefen, Begleitbriefen und Beutelstücken verpacke» zu dürfen, ohne daß bezüglich der nach Leipzig gerichteten Kartenschuiffe eine Aenderuvg in den bestehenden Vorschriften eintreten soll. Vorbildersammluug für Krmstgewerbe. —1. Leipzig, Anfang August. Die Handels- und Gewerbe- kammer hat zufolge eine- m ihrer letzten öffentlichen Sitzung ein stimmig gefaßten Beschlußes in Betreff der kürzlich eröffnten „Borblldersammlung für Kunstgewerbe" (UniversitätSstraße 15, I.), welche dem Publicum hiermit auf- Angelegentlichste empfohlen wird, nachstehende- Schreiben an da- Ministenum de-Innern gerichtet: „Die unterzeichnte Handels- und Gewerbekammer beehrt sich hierdurch die Aufmerksamkeit de- königlichen hohen Ministerium- aus ein Institut hinzulenken, welche- vor Kurzem in Leipzig durch den Gemeiusinn einer Anzahl von Bürgern in's Leben gerufen worden ist und an welche- sich berechtigte Hoffnungen für die Hebung der mannigfaltigen Kunstgewerbe, zunächst in unserer Stadt, knüpfen. ES ist die- die „Vorbildersammlung für Kunstgewerbe", deren beabsichtigte Begründung die HandelS- und Gewerbekammer bereit- in ihrem letzten Jahresberichte mit Befriedigung begrüßt hat. Durch Ermiethung eines in bequemer Lage der inner« Stadt gelegenen, für den Anfang hinlänglich ge räumigen und der Erweiterung fähigen LocaleS ist das Comitö in den Stand aesetzt worden, die Sammlung der öffentlichen Be- nutzunazu «vergeben. Die Ordnung der in 113 Mappen befind lichen Abbildungen, biS jetzt aegen 7000, ist im höchsten Grade zweckmäßig und übersichtlich. Die Grundsätze der Einrichtung und Verwaltung bezeichnet da- Comite in einer an die Handels- und ' Gewerbekammer gerichtet« Zuschrift in nachstehender Weise:
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