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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.08.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-08-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186808237
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680823
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680823
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-08
- Tag1868-08-23
- Monat1868-08
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.08.1868
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Anzeiger. Amtsblatt des Kinizl. BqiilSzerichtS «nd de» RatP der Stadt Lchziz. W 23«. Sonntag den 23. August. 1868. Bekanntmachung. Es ist in diesen Tagen eine oberirdische Telegravhenverbindung zwischen dem Zeitzer Thorhause, der Stammanlage der Wasser leitung und dem Hochreservoir bei Probstheida hergestellt worden, welche, als Therl des erweiterten Feuertelegraphennetzes, unserer Stadt bei eintrerender Feuersgefahr die rasche Beschaffung vermehrten Wasserzuflusses sichern soll. Indem wir diese Telegraphenanlage der Schonung und dem Schutze des Publicums angelegentlich empfehlen, weisen wir noch besonders auf die hohen Geld- und Freiheits strafen hin, mit welchen nach dem Gesetz vom 11. August 1855 Beschädigungen derartiger Anlagen, sowie Zuwiderhandlungen gegen die Weisungen der mit Überwachung derselben beauftragten Organe geahndet werden. Leipzig, am 21. August 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Holz-Auktion. Mittwoch den 26. d. M. sollen 1) Nachmittags von 3 Uhr an in Kuhthurmer Revier und zwar in der Nonne an der s. g. Linie ca. 100 Wurzelhaufen und 2) Nachmittags von 4 Uhr an in Counewitzer Revier in den s. g. Probfteien ca. 500 Wurzelhanfen gegen Anzahlung vvn 15 Ngr. für jeden Haufen und unter den im Termine öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meist bietenden verkauft werden. — Leipzig, am 18. August 1868. DeS RathS Forst-Deputation. Bekanntmachung. Nächste Mittwoch, den 26. August, und nach Befinden am folgenden Tage Vormittags von 9—12 und Nachmittag- von 3 — 6 Uhr sollen im hiesigen Ober-Post-Amts-Gebäude verschiedene zum Erliegen gekommene Gegenstände, als: getragene Kleidungsstücke, Stoffe, Umschlagetücher, Schirme, Stöcke, eine große Uhr, Kisten. Schachteln rc., gegen sofortige Bezahlung in cassenmäßigen Münzforten öffentlich versteigert werden. DaS AuctionSlocal befindet sich im Hintergebäude, Eingang von der Poststraße 1. Thüre links beim Brunnen, eine Treppe hoch. Leipzig, den 21. August 1868. Der Ober-Post-Direktor (gez.) Letz. Postwesen des Norddeutschen Sundes. Ausführungsverordnung zum Postvertrag mit Belgien. — « Briefverkehr mit Südamerika vt» Belgien (Ostende). Leipzig, 22. August. Unsere Leser kennen den wesent lichsten Inhalt deS Postvertrags mit Belgien vom 29. Mai d. I. auS Nr. 164 d. Bl. vom 12. Juni, wo wir einen Auszug aus dem durch das „Bundes-Gesetzblatt" veröffentlichten Texte deS Vertrages zu geben uns beeilten. Jetzt erscheint nun auch die Ausführungsverordnung vom 14. d., da der Vertrag in wenigen Tagen, und zwar den I. September d. I., wirklich inS Leben tritt. Eine recht ersprießliche Erleichterung ist in Betreff der Expreß sendungen namhaft zu machen. Man kann nach Belgien so wohl bei recommandirten Briefen, als bei einfachen Briefen und sogar bei Drucksachen und Waarenproben die Expreßbestellung durch den Vermerk „ü remettre par exprös" verlangen und die Gebühr, falls sich Adressat am Orte der be treffenden letzten belgischen Postanstalt befindet, voraus bezahlen (2»/z Ngr.). Letzteres ist nicht statthaft und muß die Gebühr vom Adressaten bezahlt werden, wenn Letzterer in einem Orte ohne Postanstalt wohnt. Wir wiederholen, daß der gewöhnliche Brief nach Belgien bis ein Loth einschließlich schwer sein darf, daß die Progression von Loth zu Loth geht, und daß der einfache Portosatz im Franco falle 2 Ngr., im NichtfravkirungSfalle aber das Doppelte beträgt. Die belgischen Briefe werden bis zu 15 Grammes (0/io Loth) alS einfach berechnet und zahlen für jede weitere 15 Gramme- da- einfache Porto (20 Centimes). — Drucksachen und Muster zahlen für je 2*/, Loth incl. 5 Pfennige Gesammtporto und wer den ganz wie im internen, norddeutschen Postverkehr behandelt, müssen also frankirt sein u. s.w. — Recommandirt e Briefe kosten 2 Ngr. mehr als gewöhnliche Briefe. Mit derselben Ge bühr kann man auch Drucksachen und Waarenproben recomman- direu. RecepisseS, Rückscheine über den Empfang mit Unterschrift de- Adressaten, kosten weitere 2 Ngr., genießen aber sonst Porto freiheit. Sehr vorteilhaft für das Publicum sind die in Bezug auf die Nachsendung von Briefpostsachen getroffenen Bestimmungen. Hat Adressat den Aufenthaltsort in Belgien und vieo versa im norddeutschen Bundesgebiete verändert, so werden ihm frankirte Sendungen ohne weitern Portoansatz nachgesendet, unfrankirte Sendungen ohne Zuschlagporto für die Nachsendung. Hinsichtlich des ZeitungSverkehreS bleibt es bei den bis herigen Bestimmungen. !. Briefposi-Seudungen vt« Belgien nach Brasiliens der Argentinischen Republik und Uruguay. Der neue Vertrag schließt auch neue Portosätze für den Brief- verkehr mit Südamerika in sich, soweit solcher durch Belgien ver mittelt wird. Absender hat seiner Sendung die Bezeichnung bei zufügen : „via Ostende" und die nach Brasilien bestimmte Correspondenz bis zum One deS Adressaten zu frankiren, diejenige nach der Argentinischen Republik und Uruguay wenigsten- bis zum überseeischen Hafen. Recom ni and ation ist unzulässig. Die Post-Schiffe gehen den 16. jede- Monats von Ostende nach Rio Janeiro, Montevideo und Buenos AyreS ab. Einfache Briefe nach Brasilien kosten mit dem See porto u. s. w. 91/4 Ngr., dürfen aber.nur 6/10 Loth schwer sein, d. h. zahlen 71/4 Ngr. außer dem norddeutsch-belgischen Porto (2 Ngr. für 1 Loth incl.) für je «/io Loth. Gewöhnliche Briefe nach der Argentinischen Republik und Uruguay zahlen 7»/4 Ngr. Gesammtporto pro 6/10 Loch (wie oben), indem daS Seeporto außer dem diesseitigen (2 Ngr.) bis Ostende 50/4 Ngr. für «/io Loth beträgt. Drucksachen und Waarenproben werden verschieden berechnet. Drucksachen nach Brasilien, der Argentinischen Republik und Uruguay zahlen für je 2*/, Loch (voll) 11/4 Ngr. (1/2 Ngr. nord deutsch-belgisches, »/4 Ngr. überseeisches Porto). Waarenproben dagegen nach den genannten Ländern haben für 21/, Loth inclusive 3 Ngr. zu zahlen, so zwar jedoch, daß da- norddeutsch-belgische Porto für 2»/, Loth 5 Pfennige, daS Seeporto bis zu einem Gewicht von 7»/io Loth 2'/« Ngr. beträgt. DaS Seeporto u. s. w. bleibt also dasselbe, während da- deutsch-
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