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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.08.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-08-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186808302
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680830
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680830
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-08
- Tag1868-08-30
- Monat1868-08
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.08.1868
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 243. Sonntag den 30. August. 1868. Bekanntmachung. Wiederholt vorgekommene Störungen deS Fährverkehrs auf den Straßen und Chausseen durch Fußgänger veranlassen uns, hiermit darauf hinzuweisen, daß derartige Hemmungen deS Fährverkehrs auf den Fahrbahnen in gleicher Weise verboten und mit Gew- oder Gefängnißstrafe zu ahnden sind, wie die Störung deS FußverkehrS durch Reiten oder Fahren auf den Fußwegen. Leipzig, am 27. August 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. I. Bekanntmachung. Die Errichtung eines Erweiterungsbaues an der III. Bürgerschule soll auf dem Wege der Submission vergeben werden. Die jenigen, welche diesen Bau zu übernehmen beabsichtigen, werden veranlaßt, die Anschlagsformulare auf dem RathSbauamte, woselbst auch die Zeichnungen und Bedingungen auSliegen, m Empfang zu nehmen und die auSgefüllten Formulare bis zum 13. September dieses Jahres Abends 6 Uhr daselbst versiegelt einzureichen. Leipzig, den 24. August 1868. DeS Raths Bau-Deputation. Bekanntmachung. Der Bau der neuen steinernen Parthenbrücke an der parallel zur Gerberstraße herzustellenden Straße soll, unter Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern, an einen Unternehmer vergeben werden. Hierauf Reflectirende wollen die Zeichnungen und Bedingungen in dem Bureau deS Herrn Wafserbau-Inspector Georgi, Ritterstraße Nr. 43, in den Vormittagsstunden einsehen und ihre Forderungen ebendaselbst bis zum 12. September 1868 ver- fiegelt abgeben. — Leipzig, den 28. August 1868. DeS RathS Bau-Deputation. Bekanntmachung. Die bei Ehrenberg über die Luppe führende Brücke ist wegen eines ReparaturbaueL während dessen Dauer vom 28. d. M. an für den Fährverkehr gesperrt. Leipzig, am 26. August 1868. DeS Raths Oekonornie- und Forft - Deputation. Postwesen. —k.— Leipzig, 29. August. Mit dem 1. September über rascht die norddeutsche Postverwaltung uns hier in Leipzig mit einer Neuerung, welche in den betheiligten Kreisen jedenfalls nur getheilte Befriedigung Hervorrufen wird. ES wird daS An nahme- und Ausgabegeschäft an sämmtlichen Poststellen vom ge dachten Tage an bis 8 Uhr Abends ausgedehnt, so daß nunmehr im Sommerhalbjahr von früh 7 bis AbendS 8 Uhr, im Winter halbjahr von früh 8 bis AbendS 8 Uhr, gleichviel ob Wochen-, Sonn- oder Festtag, ununterbrochene Expedirung stattfindet. Diese , Neuerung dürfte, zur Folge haben, daß der seither hier mit Ende der siebenten Nachmittagsstunde so präciS eingehaltene Geschäfts schluß auch weitere Ausdehnung findet. Nächstdem sind die Schlußaufgabszeiten vom 1. September an folgende: I. Ober-Post-Amt. a) Briefpost. Einfache Briefe u. s. w. Dresdner Route 20 Minuten, Hofer 30 Min., Magdeburger 30 Min., Döbelner 45 Min, Berliner 50 Min., Thüringer 50 Min., Personen- und Botenposten 40 Minuten vor Abgang der Züge. Recommandirte Briefe durchweg 5 Minuten früher. d) Fahrpost. Für sämmtliche Züge auf allen Routen 2*/, Stunden vor Abgang derselben, mit Ausnahme deS Magde burger NachtzugeS, für den eine Schlußzeit von 3 Stunden be stehen bleibt, also 7*/, Uhr AbendS. Für die Personen- und OmnibuSvosten 1*/,—2 Stunden vor Abgang. II Postexpedition Nr. I, Dresdner Dahnhof. a) Briefpost. Einfache Briefe u. s. w. Dresdner Route 10 Min, Magdeburger 10 Min., Thüringen 20 Min., Döbelner 30 Min., Berliner 35 Min., Hofer 35 Min., Personen- und Botenposten 30 Minuten vor Abgang. Recommandirte Briefe und Postanweisungen nach der Berliner und Hofer Route 35 Minuten, zu allen übrigen Zügen und Posterr 30 Minuten vor Abgang. d) Fahrpost. Magdeburger Route, Nachtzug 2*/, Stunden vor Abgang, TageSzüge 2 Stunden vor Abgang, Berliner Route 2 St. 20 M., Thüringer Route 2 St., Hofer Route 2 St., Dö belner Route 1»/, St. vor Abgang, Dresdner Route Zug 9 Uhr Vormittag- 1*/, St., alle übrigen Züge 2 St. vor Abgang, Per sonenposten 1 St. vor Abgang. III. Post-Expedition IV, Bayerischer Bahnhof. a) Briefpost. Einfache Briefe u. s. w. 10 Min. vor Ab gang der Züge nach Hof. Recomandirte Briefe 5 Min. früher. b) Fahr post. 1*/, Stunde vor Abgang eines jeden ZugeS nach Hof. ES erhellt auS dieser Zusammenstellung, daß mit der Aufgabe bei der Post-Expedition im Dresdner Bahnhofe, welche auch darin eine Ausnahmestellung hat, daß ihre Schalter für die Einlieferung von Briefpostsendungen bis 9*/, Uhr Abends geöffnet sind, am längsten gewartet werden kann. Vie Erledigung einer Postbeschwerde. Der Einsender Dieses, ein hiesiger Kaufmann, übergab vor Kurzem, auf eirer Reise im Erzgebirge begriffen, einen nach einer benachbarten böhmischen Stadt bestimmten Brief dem Brieftasten einer sächsischen Bahnstation, und es ereignete sich, daß dieser Brief in Folge einer, höchst wahrscheinlich norddeutscher Sät-, verschul deten falschen Spedirung, erst am dritten Tage, statt, wie eS bei richtiger Besorgung hätte stattfinden müssen, am nächsten Morgen in die Hand de- Adressaten gelangte. Der hierdurch Beschädigte glaubte diese, beim vorliegenden Falle auch wirklich recht unbe greifliche Sache dem Herrn Ober-Postdirector Letz anzeigen zu sollen und benutzte diese Veranlassung, Denselben auch noch darauf auf merksam zu machen, daß die mu dem ersten Annaberger Frühzuge 6,s Uhr in Chemnitz eintreffende, nach Leipzig u. s. w. bestimmte Post nicht mit dem beschleunigten Chemnitz-LeipzigerZuge 6,ro Uhr, welcher bereits 9,15 Uhr hier ankommt, sondern erst um 7,<e Uhr weiter befördert wird und demnach erst um 11,35 Uhr hier antrifft. Die vom Herrn Ober-Postdirector hierauf erhaltene Antwort glaubt der Einsender aber zu Nutz und Frommen de- die Post benutzenden PublicumS der Veröffentlichung nicht vorenthalten zu sollen, um einen Beweis zu liefern, m wie entgegenkommender Art die Postbehörde dem Publicum zu genügen trachtet und hier durch zeigt, daß sie die hohe Aufgabe eines geregelten PostverkehrS in dankenSwerther Weise zu fördern bestrebt ist. DaS erwähnte Schreiben lautet: „Euer Wohlgeboren erwidere ich auf die Beschwerdeschrift v. x ergebenst, daß eS ungeachtet der sorgfältigsten Recherchen leider unmöglich gewesen ist, mit Bestimmtheit zu constatiren,
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