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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.09.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-09-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186809108
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680910
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680910
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-09
- Tag1868-09-10
- Monat1868-09
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.09.1868
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UNd TagMalt Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W L54. Donnerstag dm 10. September. Bekanntmachung. 1868. In Gemäßheit §. 4 der Verordnung zu Ausführung deS Gesetze- über Erfüllung der Militairpflicht vom 24. December 1866 wird hierdurch bekannt gemacht, daß nicht nur die im Jahre 1848 geborenen Sächsischen Staatsangehörigen, sondern auch alle militairpflichtige Mannschaften, einschließlich der bei früheren Aushebungen zurückgestellten, welche einem Staate des Norddeutschen Bundes angehören und in Sachsen wohnhaft, beziehentlich dahin verzogen sind, ihrer Militairpflicht aber erweislich noch nicht genügt haben, sich den 31. September diese- Jahre- bei der Ortsbehörde anzumelden und sodann an den nachgenannten Tagen von früh 8 Uhr an und zwar den 3«. Oktober d. I. z« Leipzig in der alten Waage die Schüler der Kunst-Akademie und der Thomas-, Nicolai- und Handelsschule und die auf der Universität allhier Studirenden, den 37., 38., 30. nnd 30. Oktober «nd 3., 3. «nd 4. November d. I. daselbst auS der Stadt Leipzig, und zwar an jedem Tage eine verhältnißmLßige Anzahl derselben, vor der Königl. AuShebungS-Commission persönlich zu gestellen haben, und daß der ReclamationStag auf den 7. November d. I. festgesetzt worden ist, bis zu welchem Tage diejenigen Mannschaften, welche aus irgend einem Grunde auf eine Befreiung vom Militairdienste Anspruch zu haben glauben, die diesfallsigen Reklamationen bis Mittags 12 Uhr bei der Königl. AuShebungS- Commission, die sich zu dieser Zeit in Leipzig befindet, einzureichen haben, indem später eingebrachte Reclamaüonen nicht berücksichtigt werden können. Königliche AmtShanptmannschaft. Leipzig, den 4. September 1868. vr. Platzmann. Bekanntmachung. Nach Vorschrift §.73 unter e. der Allgemeinen Städteordnung sind von der bevorstehenden ErgänzungSwahl deS Stadtverord neten - Collegiums alle diejenigen Bürger auszuschließen, welche sich mit Berichtigung von Lande-- und Gemeindeabgaben ganz oder zum Theil länger als zwei Jahre in Rückstand befinden. Unter Hinweis auf diese gesetzliche Bestimmung fordern wir alle Abgabenrestanten, welche durch dieselbe bettoffen werden, zur ungesäumten Abführung ihrer Rückstände hiermit auf. Leipzig, den 8. September 1868. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlerßner. Bekanntmachung. Nach §. 36 der durch Verordnung der Königlichen Kreisdirection vom 5. October 1864 beziehendlich Verordnung deS Königlichen Ministeriums deS Innern vom 2. Februar 1865 insoweit bestätigten Statuten für die allgemeine Caffe für Buchdrucker zu Leipzig soll jeder hier zureisende und gehörig legitimirte Buchdrucker sich bei der von der Genoffenschaft der Buchdrucker zu Leipzig errichteten Stelle für Vermittelung von Arbeit melden und, wenn ihm Arbeit nicht nachgewiesen werden kann, auS der Caffe ein Reisegeld erhalten. Hieraus ergiebt sich, daß Reisegeld nicht bloß den Gehülfen gebührt, die sich als Mitglieder deS allgemeinen Buchdruckerverbands au-weisen. Wir machen dies hiermit bekannt, indem wir zugleich diejenigen Gehülfen, denen da- Reisegeld Seiten der hiesigen allgemeinen Caffe für Buchdrucker um deswillen, weil sie Mitglieder jene-Verbands nicht seien, verweigert wird, auffordern, Anzeige hierüber bei uns zu machen. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 26. August 1868. vr. Koch. I. Bekanntmachung Der Wochenmarkt wird wegen Aufbaues der Meßbuden von und mit Dienstag de« IS. September d. I. bis auf Weitere- auf den Fleischerplatz verlegt. Leipzig, den 9. September 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Sie mMairische« Schauspiele in Dresden. Am Vormittag deS 8. September fand in Dresden vor Sr. Majestät dem König von Preuße» als BundeSfeldherrn eine Parade der königlich sächsischen I. Division Nr. 23 unter dem Commaudo de- Divisionärs Generalleutnants Prinzen Georg von Sachsen königliche Hoheit auf dem Cavallerieerercierplatze statt. Die Truppen waren in vier Treffen in folgender Weise ausgestellt: I. Treffen (Generalmajor v. CrauShaar): erste-(Leib-) Grenadier regiment Nr. IW (Oberst Garten); zweite- Grenadierregimeut Nr. 101 (Oberst v. MontVö) und Schützeufüsilierregiment Nr. 108 (Oberst v. Schulz) zweite- Bataillon. II. Treffen (General major Rehrhofs v. Holderberg): dritte- Infanterieregiment Nr. 102 (Oberst v. SanderSleben); vierte- Infanterieregiment Nr. 103 (Major Dietrich) und dritte- Bataillon de- Schützeufüsilierregiment- Nr. 108. III. Treffen (Generalmajor Graf zur Lippe): Garde- reiterreaimeut (Oberst Krug v. Nidda): erste- Reiterregiment (Oberst v. Beulwitz) und erste- Ulanenregiment Nr. 17 (Oberstleutnant v. Miltitz). IV. Treffen (Oberstleutnant v. Watzdorf): erste Fuß- «MerteaLcheilung, dritte Fußartillerieabtheilung, erste reitende Batterie und Train. — Kurz nach 9 Uhr trafen der BundeSfeldhcrr und Se. Majestät der König, begleitet von dem Prinzen Albrecht von Preußen und dem Erbprinzen von Mecklenburg-Schwerin, dem Prinzen Paul Friedrich von Mecklenburg-Schwerin uud dem Krieg-minister Generalleutnant v. Fabrice, gefolgt von einer glän zenden Suite, auf dem Paradeplatze ein. Nachdem auf dem rech ten Flügel de- ersten Treffen- der ArmeecorpScommandant Kron prinz Albert dem Bundesfeldherrn die bezügliche Meldung gemacht, ritt Derselbe unter dem Spille der Musik im Schritt die Fronten der vier Treffe» ab, während die Königin, die Frau Kronprinzes sin uud die Frau Prinzessin Georg, sowie auch die Gemahlin oeS Prinzen Albrecht von Preußen, Frau Gräfin v. Hohenau, zu Wagen folgten, worauf da- Defiliren der Truppen begann. Das selbe erfolgte in offenen Colonnen, wobei Se. Majestät der König Johann sich an die Spitze deS seinen Namen tragenden Leibgrena- dierregimeutS stellte und dasselbe Sr. Majestät dem König Wilhelm vorführte; in gleicher Weise wurden durch den Kronprinzen dessen beide Regimenter (Infanterieregiment Nr. 102 und erste- Reiter regiment) dem BundeSfeldherrn vorgeführt. Nach der Parade vor dem BundeSfeldherrn fand ein Ma-
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