fch)M !d j/ und agttltllü Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. N 255. Festtag den 11. .September. 1868. Unsere Expedition ist bis auf Weiteres -es Sonntags «ne Vormittags bis ' zS Uhr geöffnet. , - -, Es müssen daher alle für die Dtontagsnunrnrer bestimmten Anzeigen am Sonnabend bis spätestens ' -7 Uhr Abends bei uns abgegeben werden, weil eS unmöglich ist, bezüglich der am Sonntag bis zum GefchäftsschluH «och eingehenden Inserate eine Gewähr für deren Abdruck in nächster Nummer zu übernehmen. Eben deshalb kann auch die Ausgabe der Sonntags-Nummer nicht mehr während des ganzen Vormittags, sondern nur noch stattfinden. von früh ' z7 r» Uhr ikxpsUttl«» Nles IivIpLlxvr Vageklattes Bekanntmachung,-die Handdarlehne betreffend, vom 8. September 1868. Die Capitalbeträge der gegen vierprocentige StaaiSschuldencaffenscheine nicht umgetaufchten, vom Finanzministerium zum 30. Septbr. d. I. gekündigten Handdarlehne können nebst den zu diesen Termine fälligen Zinsen derselben bereits vom IS. September d. I. an in den Vormittagsstunden von 9—1 Uhr bei der Finanzhauptcaffe hier erhoben werden. Die dabei zurückzugebenden HanddahrlehnSscheine sind auf der Rückseite von den zur Empfangnahme deS CapitalbetragS be rechtigten Personen mit Quittung zu versehen, welche auf die Finanzhauptcaffe zu stellen ist. Ist die Gültigkeit der Quittung von einem besonder« Erfordernisse abhängig, z. B. von einer Legitimation, von der Ge nehmigung eines Vormundschaftsgerichtes rc. rc., so hat derjenige, von welchem die Einhebung des Capital- beabsichtigt wird, vor dessen Auszahlung für Erledigung de« Erfordernisse- zu sorgen. Alle Amtsblätter haben diese Bekanntmachung rechtzeitig zum Abdruck zu bringen. Dresden, den 8. September 1868. Finanz - Ministerium. Für den Minister: von Weissenbach. v. Brück. Bekanntmachung. In Gemäßheit H. 4 der Verordnung zu Ausführung de- Gesetze- über Erfüllung der Militairpflicht vom 24. December 1866 wird hierdurch bekannt gemacht, daß nicht nur die im Jahre 1848 geborenen Sächsischen Staatsangehörigen, sondern auch alle militairpflichtige Mannschaften, einschließlich der bei früheren Aushebungen zurückgestellten, welche einem Staate des Norddeutschen Bundes angehören und in Sachsen wohnhaft, beziehentlich dahin verzogen sind, ihrer Militairpflicht aber erweislich noch nicht genügt haben, sich den 21. September diese- JahreS bei der OrtSbehörde anzumelden und sodann an den nachgenannten Tagen von früh 8 Uhr an und zwar de« 26. Oktober d. I. zu Leipzig in der alten Waage die Schüler der Kunst-Akademie und der Thomas-, Nicolai- und Handelsschule und die auf der Universität allhier Studirenden, den 27., 28., 2S. und 36. Oktober und 2., 3. und 4. November d. I. daselbst aus der Stadt Leipzig, und zwar an jedem Tage eine verhältnißmäßige Anzahl derselben, ' " " isston - - - - ... - - Commission, die sich zu dieser Zät in Leipzig befindet, einzureichen haben, indem später Angebrachte Reklamationen nicht berücksichtigt werden können. Königliche AmtShauptmaunfchaft. Leipzig, den 4. September 1868. vr. Platzmann. Bekanntmachung. "" öer Straste «ach der. Schwimmanstalt recht- zwischen dem Hersurth'schen Grundstücke und dem neuen Elstnflußbette gelegene, z. Z von Herrn Holzbildhauer Franz Schneider als Lagerplatz benutzte Wiesenareal von ca. 6117 lü G. Nacheninhalt soll vom 1. Oktober d. I. an gegen eiuvierteljä'hriae Kündigung an den Meistbietenden verpachtet werden. . Die Licitatton findet Donnerstag de» 17. diese- Monat- Vormittag- 11 Uhr an RathSstelle statt und fordern wir Pachtlusuge hierdurch aus, in diesem Termine zu erscheinen und ihre Gebote zu thuu. Die LicüationS- und Verpachtungsbedingungen sowie ein Situation-plan können schon vor dem Termine an RathSstelle ein- gesehen werden. Der Nath der Stadt Leipzig. Leipzig, de« S. September 1868. vr. Koch. Cerutti.