Bm rufst. Rom. >aum. Ber- rg, u. Hotel. »re«r'< bürg. i. nberg. Hof. >n. nberg. -bürg, MqmS iouül« -4.80; 15.—; »Sd'or 0. Rente 56.25; 70.55; 144l/,; e. Anl. ciebah» o) 8.50 lete in Preise ! Balle» veite- Ruhig, lg Fan äau 12, ra 7^/s, Fair verkauft. S^.Pfd. le stetig, hselconr- ch Ltver- 100 Pst. :tbr. 65 ; ch Oual. . Sept.- . d. M. Novbr.- Quart. Septbr.- ^ 300 W. Dt. S-,8, April- Zerbst 51, lahr Sl/s; rbst54'/.; ühj. S',.; sr15'. 15 ittagr « r« Anzeiger. SmIMÄ dek Kichl. BqiMzmchlS ock dlS RW da SM S-iW. M 25«. 1888. Sonnabend den 12. September. Zm gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist bis auf Weitere- -es Sonntags nun Vormittags bis >zS Uhr geöffnet. ES müssen daher alle für bte Montagsnumtner bestimmten Anzeigen am Sonnabend bis spätestens ^7 Uhr Abends bei uns abgegeben werden, well eS unmöglich ist, bezüglich der am Sonntag bis zum GeschäftSschlr-H «och eingehenden Inserate eine Gewähr für deren Abdruck in nächster Nummer z« übernehme«. Eben deshalb kann auch die Ausgabe der Sonntags-Mumme« nicht mehr während des ganzen Vormittag-, sondern nur «och von früh ,7 I-S Uhr stattfindrn. LxpvSttI«i» Sv» LelpLlxer V«xvbl»tt«8. Bekanntmachung, Wahl der Wahlmänner zur Handelskammer betreffend. Durch daS Gesetz vom 23. Juni d. I. ist in §. 17 eine veränderte Organisation der Handels- und GewerLekarmnern vorge schriebe« worden, und soll deshalb nach §. 5 der Ausführungsverordnung eine vollständige Neuwahl für die hiesige Handelskammer erfolgen. ES werden deshalb alle in Leipzig sowie im Bezirk der Gerichtsämter Leipzig I. und II. wohnhaften Kaufleute und Fabrikanten, welche ») mit mindesten- zehn Thaler ordentlicher Gewerbesteuer besteuert, b) 2b Jahre alt, e) nicht nach §. 73 unter e bis g und i und H. 74 der allgemeinen Städte-Ordnung oder nach §. 29, Nr. 1—5 und Nr. 7 der Landgemeinde-Ordnung vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eine- Verbrechen- von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind, sowie die Vertreter und beziehentlich Besitzer der im Bezirk belegenen fiScalischen und communlichen GewerbSanstalien, Eisenbahn-,^ ^MahrtS-, Bergwerks- und SteinbrnchSunternehmungen, soweit sie den unter d und e angegebenen Bedingungen genügen, be- entlich den unter s auMgebenen SteuerceusuS erreichen, geladen» zur Ausübung ihres Wahlrecht- und bei Verlust deS letzteren die jetzt vorzunehmeude Wahl Sonnabend de« 12., Montag den 1«. und Dienstag de« IS. September -I. i» den Stunden von 9 — 12 Uhr Vormittag- und von 3—6 Uhr Nachmittag- nn Wahllocal (RathhauS I. Stock, Richterstube) m Person sich einzufinden und einen mit fünfzehn Namen wählbarer Personen beschriebenen Stimmzettel abruaeben. Zur Legitimation hinsichtlich seine- Wahlrechts l TeverbesteuerterminS vorzuweisen, auch soweit uöthi< außerdem haben diejenigen Wähler, welche ihr Wahl.— .— - sdmntliche Theilhaber als waLlberechügt'zu betrachten, auSüben wctlerr, sich durch ein Zeugniß der persönlich hastende» Theityaver von ihnen vertretenen Geschäfts zu üaitimire», ebenso Vertreter juristischer Personen beziehentlich fiScalischer «nd communucher riß der Vorstände und Dienstbehörden. »berechtigten. rzig, den 28. August 1868. Der Rat- der Stadt Leipzig. vr. Koch. Unternehmungen durch ein Zeugnr Wählvar find alle Stimm! Lch>z Bekmmtmachimg. Der WochenmarLt wird wegen Aufbaues der Meßbuden von und mit Dienstag de« IS. September d. 3» ^ ^us Weitere- auf den Fleischerplatz verlegt. Leipzig, den 9. September 1868. . Der Rat- der Stadt LeipziA^eMer Bekanntmachung. der vr. Koch. «-"Ami.