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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.09.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-09-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186809178
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680917
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680917
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-09
- Tag1868-09-17
- Monat1868-09
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.09.1868
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UchMtr.TazcblM Anzeiger. UMMM des Kmzl. BqirkSgenchli md dek MISS der SM SnM. W LK1. Donnerstag dm 17. September. 1868. Bekanntmachung, dm allgemeinen deutschen Arbeiterverein betreffend. In Erwägung, daß §. 24 deS Gesetzes vom 22. November 1850, das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend, den Vereinen, deren Zweck sich auf öffentliche Angelegenheiten bezieht und die daS Recht der Körperschaft nicht erlangt haben, untersagt, Zweigvereine zu bilden und sich mit anderen Vereinen in Verbindung zu setzen — In Erwägung, daß der allgemeine deutsche Arbeiterverein daS Recht der Körperschaft nicht erlangt hat — In Erwägung, daß der allgemeine deutsche Arbeiterverein den Zweck hat, öffentliche Angelegenheiten in den KreiS seiner Be rathungen und Beschlüsse zu ziehen — In Erwägung, daß durch die Zugeständnisse deS vom Präsidenten deS mehrerwähnten Verein- für Leipzig bestellten Bevoll mächtigten Carl Ernst Seifert feststeht, daß die von den Mitgliedern in den einzelnen Ortschaften eingezahlten Vereinsbeiträge nicht an den Cassirer deS Verein- abgeführt, sondern mit Genehmigung des Verein-Präsidenten die Hälfte für Localzwecke der Mitglieder in den einzelnen Ortschaften zurückbehalten und verwendet worden ist, solchemnach die Vereinsmitglieder der einzelnen Ortschaften nicht bloS als Mitglieder deS allgemeinen deutschen Arbeiterverein- erscheinen, sondern als Mitglieder eines localen Verein- mit eigner Cassenverwaltung und al- Mitglieder eines Zweigvereins, welcher mit andern Vereinen in Verbindung steht, sich zeigen — In Erwägung, daß auch der Präsident de- deutschen allgemeinen Arbeiterverein- von Schweitzer in einer an da- Polizeiamt der Stadt Leipzig gerichteten Zuschrift vom 14. d. M. dieselben Zugeständnisse macht — In Erwägung, daß H 25 des ebenerwähnten VereinSgesetzeS verfügt, daß Vereine, welche dem Verbote in §. 24 zuwiderhandeln, von der Polizeibehörde aufzulösen sind — In Erwägung, daß bei der klaren Bestimmung dieser GefttzeSvorschrist da- Erbieten deS Präsidenten de- allgemeinen deutschen Arbeiterverein-, die gesetzwidrig getroffene Einrichtung für die Zukunft abzustellen, nicht in Betracht kommen kann — In Erwägung, daß, weil der allgemeine deutsche Arbeiterverein seinen Sitz in Leipzig hat, da- Polizeiamt der Stadt Leipzig die zuständige Polizeibehörde über den allgemeinen deutschen Arbeiterverein ist, wird hiermit beschlossen: Der allgemeine deutsche Arbeiterverein ist ausgelöst. Leipzig, den 16. September 1868. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Bekanntmachung und Dank. Der am 26. v. Mon. hier verstorbene Kunstmaler Herr Carl Eduard Munckelthat außer mehreren anderen Vermächtnissen an hiesige Stiftungen folgende Legate: Fünf Taufend Thaler dem Jacob-Hospitale, ^wei Taufend Thaler der Biener'schen Blindenanstalt, »tvei Taufend Thaler der Waisenanstalt, swei Taufend Thaler der Erziehungsanstalt für geistesschwache und blödsinnige Kinder, )rei Tausend Thaler dem Museum auSgesetzt. — Indem wir diese reichen Vermächtnisse hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen, rufen wir im Namen der Stadt dem Verewigten hierdurch unseren aufrichtigsten Dank nach. Leipzig, am 11. September 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung, die Anmeldung der mtlitairpflichtigen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift der Gesetze über Erfüllung der Militairpflicht vom 24. December 1866 und 2. Januar 1868 werden alle im Königreiche Sachsen oder hier aufhältliche in einem anderen Staate de- Norddeutschen Bunde- Mitairpflichtigen im Jahre 1848 geborenen Mannschaften. welche bei unS al- OrtSobriakeit sich anzumelden haben, ingleichev auch diejenigen, welche bei der letzten Aushebung 1) wegen zeitlicher Uvtauglichkeit in Gemäßheit §. 35. Absatz 2, 2) al- Familienervährer nach Maaßgabe §. 10. L. d., 3) nach §. 10 unter o und 4) wegen Berufsbildung H. 11 veS Gesetze- vom 24. December 1886 zurückgestellt worden sind, hiermit anfgefordert, im Anmeldungstermine Diontag den LI. September d. I. auf dem Rathhause im Quartier-Amte 1 Treppe hoch vor uuserm Deputirten bei Vermeidung de- im §. 76 fg. jdeS nurgedachten Gesetze- avgeordneten Verfahren- sich zu stellen. Die im Inlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlande Geborenen aber durch Taufzeugniffe wegen ihre- AlterS zu legitimiren. > Däfern sich Personen au- früheren Geburtsjahren hier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben ebenfall- Montag den 21. September d. I. in derselben Weise wie vorgedacht bei unS anzumelden. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 9. September 1868. vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung. Da- 30. Stück de- BundeS-Gesetz-Blatte- de- Norddeutschen Bunde- ist bei uu- eingegangen und wird bi- zum 2. Oktober d. I. auf dem Rachhau-saale zur Einsichtnahme öffentlich au-HLngen. Dasselbe enthält: Nr. 163. Bekanntmachung, betreffend die höheren Lehranstalten, welche zur AuSftelluna gültiger Zeugnisse über die wissenschaft liche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militairdienst berechtigt sind. Vom 2. September 1868. - 164. Anzeige der Ernennung de- bisherigen Preußischen ViceconsulS Gustav Mächel in Wefierwick zum Biceconsnl de- Norddeutschen Bunde- daselbst.
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