UNd Anzeiger. A«MM des Könizl. Bezirksgerichts wd de» Ruths da Stadt Sechzig. >»« r«r. Mittwoch den 23. September. 1868. Verordnung des Justizministeriums vom 19. Sept 1868. isch §. 10 des angezogenen Gesetze- noch im Laufe de- nächsten Monat- stattfinden soll. Dresden, den 19. September 1868. Ministerium der Justiz. Schneider. Bekanntmachung. DaS 21. Stück de- diesjährigen Gesetz- und Verordnungs-BlaueS ist bei uns eingegangen und wird bis zum LO. Oktober I. auf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich auSHLngen Dasselbe enthält: Nr. 1Z0. Gesetz, die Bildung der Geschwornenlisten und der Geschwornenbank betreffend; vom 14. September 1868. Leipzig, am 22. September 1868. . . Der Rath der Stadt Leipzig. Dr- Koch. Cerutti. Bekanntmachung. ES ist bei unS die neubegründete und mit 600 jährlichem Gehalt dotirte Stelle eine- RathSreferendarS zu besetzen und l Indern wir hierdurch zur Bewerbung um dieselbe auf. ' DieSfallsige Gesuche find unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse bis zum 3. Oktober d. I. bei unS einzureichen. Leipzig, den 19. September 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. ^ Bekanntmachung. Wir machen hierdurch den unberücksichtigt gebliebenen Herren Submittenten bekannt, daß der laut der Bekanntmachungen lusner Bau- und Oekonomie-Deputation vom 28. und 29. August d. I. zur Submission ausgeschriebene Parthenufermauer- und Mthenbrückenbau vergeben ist. Leipzig, am 17. September 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. — vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Eingetretener Umstände halber soll die im südlichen Flügel des vormaligen Zeitzer ThorhaufeS befindliche Wohnung, im Erdg - — - - ^ ichehend auS 3 Stuben, 2 Kammern, 1 Küche im Erdgeschoß und 2 Stuben, 3 Kammern im oberen Stockwerk mit Boden, Keller, söf mrd Garten, vom I. November d. I. an, resp. auch schon früher sofort nach erfolgter Räumung, auf drei Jahre nderweit an den Meistbietenden vermiethet werden. Wir fordern darauf Reflectirende hierdurch auf, Donnerstag den 24. dieses Monats, Vormittags LI Uhr sich I« RaihSstelle einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die LicitaiionS- und VermiethuvgSbedingungen liegen daselbst schon vor dem Termine zur Einsichtnahme auS. Leipzig, den 17. September 1868. Des RathS der Stadt Leipzig Finanz - Deputation. Bekanntmachung. Die rechts an der Waldstraste zwischen der Auen- und Fregestraße gelegenen, früher als Feld, zuletzt als Lagerplatz ver- teten Baustelle« von ca. 280 ^Ruthen Flächeninhalt sollen zu einer gleichen oder ähnlichen Benutzung vom S. Oktober I. au anderweitig gegen halbjährliche Kündigung an dtn Meistbietenden verpachtet werden. Wir fordern Pachtlustige auf Dieustag den 2S. dies. MonatS, Vormittags 1L Uhr, an RathSstelle zu erscheinen lud ihre Pachtgebote zu thun. LicitaiionS- und BerpachtungSbedingungen liegen daselbst schon vor dem Termine auS. Leipzig, den 18. September 1868. ^ Des RathS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Bekanntmachung. Die bei dem hiesigen Leihhause in den Monaten September, Oktober, November und Deeember L8«7 einschließ- er später auf kurze Fristen versetzte« oder erneuerten Pfänder, die weder zur Verfallzeit noch bis jetzt eingelöft wurden, m den 2. November d. I. und folgende Tage, und zwar in den ersten Tagen die in Gold, Silber und Juwelen den, sodann aber die übrigen im Parterre-Loeale deS LeibhauseS öffentlich versteigert werden. ES können daher die in genannten Monaten versetzten Pfänder spätestens den 8. Oktober d. I. nur unter Mitentrichtung der lonSkosten an 12 Pfennigen von jedem Thaler deS DarlehnS eingelöst oder nach Befinden erneuert werden. Bo« S. Oktober d. I. an, an welchem Lage der ÄuetionS-Katalog geschloffen wird, kan« die Ein ung derselbe« »nr unter Mitentrichtung der AuetionSkosten an L2 Pfennigen von jedem Thaler der » Forderung de- Leihhauses stattstnden, und zwar nur bis 23. Oktober ». «.» von welchem Lage «etionS-Psauder unwiderruflich weder etngelöst «och prolongirt werden können. Während der Auktion selbst, also vom 2. November d. I. an, hat Niemand mehr da- Recht, die Einlösung solcher Pfänder erlangen, und können sie daher von den Eigenthümern nur auf dem gewöhnlichen Wege deS Erstehen- wieder erlangt werden. Dagegen nimmt da- Geschäft de- EinlösenS und Versetzen- anderer Pfänder während der Auktion in den gewöhnlichen Localen n ungestörten Fortgang. , Leipzig, den 17. September 1868. Die Deputation deS Leihhauses« klle