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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.09.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-09-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186809241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680924
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680924
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-09
- Tag1868-09-24
- Monat1868-09
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.09.1868
- Autor
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Anzeiger. AmIKlaü dts Knizl, BciirkigriichlS md dci MP der SM SchM. W 2«8. Donnerstag den 24. September. 18K8. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Prüfungen im .Hufbeschlage betreffend. Durch das BundeSgesch vom 8. Juli dieses JahreS, den Betrieb der stehenden Gewerbe betreffend, ist zwar der Z. 16 des hier- ländifchen Gewerbegefetzes vom 15. October 1861 dergestalt aufgehoben worden, daß unter Anderem auch die Ausübung deS Huf- befchlageS nicht mehr von dem besonderen Nachweise der Befähigung dazu abhängig ist, und die durch die Verordnung des Mini sterium- de- Innern vom 15. April 1863 (G. u. V. Bl. von 1863 S. 362) eingerichteten Prüfungen im Hufbefchlage aufgehört haben, für die betreffenden Gewerbtreibenden obligatorisch zu sein. ES darf jedoch erwartet werden, daß es auch in Zukunft nicht an Hufbeschlägern fehlen werde, welche sich durch das Bestehen einer besonderen Prüfung im Hufbefchlage ein Zeugniß ihrer Geschick lichkeit und Tüchtigkeit in demselben, zu ihrer besonderen Empfehlung dein Publicum gegenüber, zu erwerben wünschen. Mit Rücksicht hierauf ist beschlossen worden, die bisherigen Hufbeschlags - Prüfungsconmnssionen bei der Thierarzneischule zu Dresden, sowie in Leip zig und Zwickau bis auf Weiteres noch Fortbestehen zu lassen. Auch werden die bei der landständischen Commission in der Ober- lausch für Einführung eines correcten Hufbeschlages eingerichteten Prüfungen wie bisher fortbestehen. ES wird dies für die bethei- ligten Kreise m t der Eröffnung andurch bekannt gemacht, daß auch für die nunmebr nur noch freiwilligen Prüfungen im Hufbeschlage vor den PrüfungS-Commissionen zu Dresden, Leipzig und Zwickau bis auf Weiteres die Bestimmungen in HH. 2 bis mit 11, 13 und 14 der angezogenen Verordnung vom 15. April 1863 maßgebend bleiben. Ministerium des Innern. Dre-den, den 7. September 1868. von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung. Jeder hier ankomrnende Fremde ist am Tage seiner Ankunst und, wenn diese erst in den Abend stunden erfolgt, am andern Tage Vormittags von seinem Wirthe bei unserm Fremden-Bureau anzu- «elde«. Fremde aber, welche langer als drei Tage hier sich aufhalten, haben Anmeldescheine zu losen. Vernachlässigungen dieser Vorschriften werden mit einer Geldbuße bis zu 3 Thaler oder verhalt- »istmaßigem Gefängniß geahndet. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Leipzig, den IS. September 1868. »5. Rüder. Bekanntmachung. Die öffentliche Mischung der Gewinne 5. Elaste 74. Königlich Sächsischer LandeS-Lotterie erfolgt Sonnabend den 26. Sept. d. I. Nachmittags 3 Uhr im Ziehungssaale, Johannesgaffe Nr. 48, 1. Etage. Leipzig, den 23. September 1868. Königliche Lotterie - Direktion. Ludwig Müller. Postwese« des Norddeutsche« Lundes. DaS „Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes" betreffend. v. Leipzig,' 23. September. Nr. I des 2. Jahrganges deS „BundeS-GesetzblatteS deS Norddeutschen Bundes" erschien am K Februar d. I. zu Berlin. Vor wenigen Tagen ward Nr. 30 desselben hier auSgegeben. Die Bogenzahl deS heurigen Jahrganges hat schon längst die 40, auf welche letzterer ursprünglich im ZeitungS - Courant limitirt war, überschritten. Die neueste Nummer (auSgegeben zu Berlin am 11. d. M.) enthält kreitS ^nominell! nach der „Norm" Bogen 71 und 72. Im Preis - Courant über die durch das ZeitungS-Comptoir in Berlin und die Postanstalten deS Norddeutschen PostbezirkS im Äahre 1868 zu beziehenden Zeitschriften" war 8ud §. 9 der „Be dingungen" gesagt worden: „Der diesjährige AbonnementSpreiS «s das BundeS-Gesetzblatt deS Norddeutschen Bundes wird auf Ke Anzahl von 4 0 Bogen Text erhoben und ist demgemäß mf 10 Sgr. festgesetzt. Insofern von dem Bundes - Gesetzblatte bis zum Schluffe deS JabreS nicht volle 40 Bogen ausgegeben ^werden, erhalten die betreffenden Abonnenten den auf die weniger erscheinenden Bogen entfallenden Betrag erstattet." .... (Folgt noch die auch bereits unfern Lesern mitgetheilte erleichternde Bestimmung, daß einzelne Nummern deS BundeS-GesetzblatteS im Preise jvon r/, Ngr. für jede» ganzen Bogen oder einen Theil davon bezogen werden können.) Nun konnte eS zweifelhaft erscheinen, ob jetzt, wo selbst mit Abrechnung derjenigen Nummern, die nicht einen ganzen Bogen stark waren, aber doch fortlaufend als Bogen numerirt wurden, beinahe daS Doppelte der Bogenzahl vorliegt, ein weiteres AbonnementSgeld erhoben werden solle. Anfragende Abonnenten wurden zu ihrer angenehmen Ueberrafchuna dahm berichtet, daß der Abouuemeut-preiS ohne Nachschuß bleibe. Von der Naturforscher - Versammlung. VI, * Dresden, 22. September. Gestatten Sie mir heute eine kleine Blumen lese aus den SectionS - Arbeiten eine- Tage- zu geben, wobei ich nur Dasjenige auSwählen werde, von dem ich glaube, daß es Ihrem Leserkreise von Interesse ist. vr. Anderssohn auS Breslau gab in der Section für „Physik und Mechanik" Kunde über seine Versuche in Betreff der ZusammendrüMarkeit des Wassers. Wenn man einen Gegenstand mit mechanischer Kraft schlägt, stößt oder drückt, so wird er hier durch erwärmt, und zwar um so mehr, je mehr er sich zusammen - drücken, auf einen kleineren Raum einengen läßt. Jedermann weiß, daß ein Hammer heiß wird, wenn man mit demselben auf harte Gegenstände schlägt; klopft man auf Blei, so preßt man dieses zusammen und eS wird viel heißer als der Hammer, welcher eS hämmerte. Preßt man Blei mit einer starken hydraulischen Preffe zusammen, so wird eS so heiß, daß man eS nicht in der Hand halten kann. DaS Wasser dagegen erwärmt sich dabei nicht, obgleich eS doch den gleichen Druck auShalten muß; die Ursache liegt darin, daß daS Wasser nicht zusammengedrückt werden kann: Reines, von Luft befreites Wasser kann von einer Atmosphäre Ueberdruck nicht mehr zusammengedrückt und daher auch nicht in einen höheren Wärmegrad versetzt werden, wie durch die genauesten thermo - elektrischen Prüfungen vom Redner nachgewiesen worden ist. Prof. Schulze auS Rostock brachte Mittheilungen über die „Geschmacksorgane der Fische", welche sich von ganz ähn licher Form wie bei den Säugethieren (Becherzellen) nicht nur am Gaumen, sondern über den größten Theil der äußeren Haut deS FischeS rerstreut vorfinden, so daß der Fisch, der in derselben Lösung schwimmt, welche er trinkt und welche er einathmet, sogar in die Ferne hin zu schmecken befähigt ist und daher von einer ihm anpaffenden oder unangenehmen Beschaffenheit deS WafserS früher Kenntniß erhält, als er dasselbe in seinen Körper einführt.
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