Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Natbs der Stadt Leipzig. M 264. 1868. Sonntag den 20. September. Wegen der Messe ist unsere Erpedi'tion , . heute Tonntag Vormittag b»s 12 Uhr geöffnet. Lxpe«N1I«i» «le« Lelpslxer Vnxeklnttv«. Bekanntmachung. Jeder Vier ankommende fremde ist am Tage seiner Ankunft und, wenn diese erst in den Abend stunden erfolgt, am andern Tage Vormittags von seinem Wirthe bei unserm Fremden - Bureau anzu melden. Fremde aber, welche länger als drei Tage hier sich aufhalten, haben Anmeldescheine zu lösen. Vernachlässigungen dieser Vorschriften werden mit einer Geldbuße bis zu S Thaler oder verhält- »ißmäßigem Gefängniß geahndet. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Leipzig, den LS. September 1808. »o. Rüder. Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpsiichtigen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift der Gesetze über Erfüllung der Militairpflicht vom 24. December 1866 und 2. Januar 1868 werden alle im Königreiche Sachsen oder hier aufhältliche in einem anderen Staate deS Norddeutschen Bunde- militairpflichtigen im Jahre 1848 geborenen Mannschaften, welche bei uns als OrtSobrigkeit sich anzumelden haben, ingleichen auch diejenigen, welche bei der letzten Aushebung 1) wegen zeulicher Untauglichkeit in Gemäßheit §. 35. Absatz 2, 2) als Familienernährer nach Maaßgabe §. 10. a b., 3) nach §. 10 unter e und 4) wegen Berufsbildung K. 11 deS Gesetzes vom 24. December 1866 zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Montag den 2L. September d. I. auf dem Rathhaufe im Quartier-Amte 1 Treppe hoch vor unserm Deputaten bei Vermeidung deS im §. 76 fg. des nurgedachten Gesetzes angeordneten Verfahren- sich zu stellen. Die im Inlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im Auslande Geborenen aber durch Taufzeugnifse wegen ihres Alters zu legitimiren. Dafern sich Personen auS früheren Geburtsjahren hier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben ebenfalls Montag den 21. September d. I. in derselben Weise wie vorgedacht bei unS anzumelden. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 9. September 1868. vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung, die Anmeldung schulpsiichtiger Kinder für die Rathsfreischule, so wie für die Schule deS Arbeitshauses für Freiwillige betreffend. Diejenigen Aeltern, Pflege-Aeltern und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen in die Rathsfreischule oder in die Schule deS Arbeitshauses für Freiwillige bei unS anzusuchen gesonnen sind, haben ihre Gesuche von jetzt an bi- spätestens den 30. September d. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich anzubringen und die ihnen vorzulegeüden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter deS anzumeldenden Kindes, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken «tt Erfolg eingeimpft worden, gleichzeitig mitzubrinqen. Es werden nur diejenigen Kinder ausgenommen, welche bis Ostern 1869 daS achte Lebensjahr nicht überschritten haben, und eS mß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben. Nach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahmen in der bisherigen Weise erfolgen. Leipzig, den 9. September 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schütze. Bekanntmachung. Die rechts an der Waldstraße zwischen der Auen- und Fregeftraße gelegenen, früher als Feld, zuletzt als Lagerplatz ver pachteten Baustellen von ca. 280 ORuchen Flächeninhalt sollen zu einer gleichen oder ähnlichen Benutzung vom 3. Oktober k. I. an anderweitig gegen halbjährliche Kündigung an den Meistbietenden verpachtet werden. Wir fordern Pachtluftige auf Dienstag den 20. dies. Monats, Vormittags 11 Uhr, an RachSftelle zu erscheinen and ihre Pachtgebote zu thun. Die LiütationS- und Verpachtungsbedingungen liegen daselbst schon vor dem Termine auS. Leipzig, den 18. September 1868. DeS RathS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation.