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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.10.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186810100
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18681010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18681010
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-10
- Tag1868-10-10
- Monat1868-10
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.10.1868
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2.47, ?o»b. 9.17, 'W ibahu 7.70 Der llicher »Port lallen msatz dlibg Fair »chen- )ctbr. lober )ecbr. mms ovbr. ^G. robc. »vbr.- Uüh- .57/,; a hat ößten Eückt; ver- orpo- mchte ation dem dem irische » de- Alle » zu- ^eineu ohne- vom Rücke > dem laube ttWgerIllgMM Anzeiger. Amtsblatt -eS König!. Bezirksgerichts und des Raths -er Stadt Leipzig. K 284. 1868. Sonnabend dm 10. Oktober. Wege« der Messe ist unsere Expedition morgen Sonntag Vormittag bis 12 Uhr getffnet. LxpeNI1I«ir «ies Lvlpnlxer Vnxeblnttes. Bekanntmachung. Die Conrroll-Versammlungen im Bezirke des L. Bataillons Leipzig, des Königlich Sächs. 7. Landwehr-Regiment- Nr. 106 finde» vom 19. bis mit 22. October in nachstehender Weise statt: Montag den 19. October, Vormittags 9 Uhr, auf dem Garnison-Exercierplatze zu Pegau die Beurlaubten im Königlichen GerichtSamte Pegau, - Nachmittags 2 Uhr zu Böhlen, an der Westlichen StaatS-Eisenbahn, die Beurlaubte» in den Königlichen GerichtSLmtern Zwenkau und Rötha. Dienstag de» 20. October, Vormittag- 9 Uhr, auf dem Paradeplatze an der Kaserne zu Leipzig die Jahrgänge 1858 bis 1861 der Beurlaubten im Königlichen GerichtSamt Leipzig I, NachmitttagS 2 Uhr auf dem Paradeplatze die Jahrgänge 1862 biS 1866 der Beurlaubten im Königl. GerichtSamt Leipzig I. Mittwoch den 21. October, Vormittag- 9 Uhr, auf dem Paradeplatze die Jahrgänge 1857 bis 1862 der Beurlaubten im Königl. GerichtSamte Leipzig II, Nachmittags 2 Uhr auf dem Paradeplatze die Jahrgänge 1863 bis 1867 der Beurlaubten im Königl. GerichtSamt Leipzig II. Donnerstag den 22. October, Vormittag- 9 Uhr, auf dem Paradeplatze die Jahrgänge 1857 bis 1860 der innerhalb der Stadt Leipzig Beurlaubten, Nachmittag- 2 Uhr auf dem Paradeplatze die Jahrgänge 1861 und 62 der innerhalb der Stadt Leipzig Beurlaubten. Freitag den 23. October, Vormittag 9 Uhr auf dem Paradeplatze die Jahrgänge 1863 und 1864 der innerhalb der Stadt Leipzig Beurlaubten, Nachmittags 2 Uhr auf dem Paradeplatze die Jahrgänge 1865 und 1866 der innerhalb der Stadi Leipzig Beurlaubten. Gcklnuntliche Beurlaubte, Reserve und Landwehr aus deu Staaten de- Norddeutschen Bunde- habe« sich ans dem Gxercierplatze der Garnison Leipzig zur Coutrolle z« stellen und zwar . Mittwoch den 21 Nach«ittagS 2 Uhr die Jahrgänge 1859 und 1860; . October. Vormittag- S Uhr, die Jahrgänge 1861 und 1865, Nachmittags 2 Uhr die Jahrgänge 1862, 1866, 1867 und 1868; Donnerstag den 22. October, Vormittag- S Uhr, der Jahrgang 1863, Nachmittag- 2 Uhr der Jahrgang 1864. SLmmtliche im Bezirke de- Landwehr-Bataillon- Leipzig sich aufhaltende Beurlaubte, Disposition-Urlauber, Reserve- und Land wehr-Mannschaften haben sich unfehlbar zu der sie betreffenden Controll-Versammlung zu stellen, auch wenn sie keine schrift liche Ordre erhalten haben sollten. Cor Gesuche u. s. w. find bei dem Coutrolle haltenden Officier anzubringen. Leipzig, den 8. October 1868. Königl. Landwehr - Bezirks - Commando. von Süßmilch-Hörnig, Major. Stadttheairr. Indem der Unterzeichnete die Schauspielkritik in diesen Blättern übernimmt, wünscht er nach Kräften dazu beizutragen, daß der äußere Prachtbau unsere- Theater- sich niemals zu einem prunk vollen GrabeSmonument für die echte Kunst verwandle. Zwar kann die Kritik niemals schöpferisch wirken; doch sie kann warnen vrd anrege», da- öffentliche Gewissen schärfen für die Ueberwachung einer künstlerischen Leitung, welche der geistigen Bildung einer Stadt rum Segen oder Uusegen gereichen kann ; sie vermag nicht da- Talent in- Leben zu rufeu, aber sie kann die Unfähigkeit von den Vreteru verweisen, die Begabung von Abwegen zurückführen, die Routine selbst vor angenommenen Unarten warnen ; sie kann diU All«- wenn fie, frei von persönlicher Gehässigkeit, aber un- ewmlich in Sachen der Kunst, in der öffentlichen Meinung sich «ne treue LundeSgeuossin zu erobern weiß. ltzNae die Theaierleituug nicht «ne Wüsche und künst lerische, pudern ei» Geschäft und eine Privatspeculation ist, wird da- Publicum billig genug denken, in dem Theaterdirectvr auch den Geschäftsmann zu sehen, der sein Schäfchen in- Trockene zu bringen sucht. Die Kritik hat hierauf keine Rücksicht zu nehmen, da sie eben nur den ästhetischen Maßstab anlegt. Mag man von der Summe ihrer Bermheiluugen abziehen, wa- man der Rücksicht auf diese Verhältnisse schuldig zu sein glaubt, sie selbst braucht vor dem tüchtigen Geschäftsmann nicht ven Hut abzuziehen, son dern sie darf ihn unter Umständen unsanft anlaffen, wenn er da- Theater nur wie eine Kegelbahn behandelt, wo er alle Neun sichtigt, wird strenger werden müssen, wenn da- Geschäft im Flor steht; sie darf daun die Ansprüche au die künstlerische Leitung steigern. Unser Schauspiel ist noch immer in der inner» Reorganisation begriffen. Deshalb lebte da- Repertoire von der Hand in den Mund, und wa- gerade Zugkraft hatte, wurde auSgepreßt. Einige
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