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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-10-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186810254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18681025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18681025
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-10
- Tag1868-10-25
- Monat1868-10
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1868
- Autor
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AmIMM dki KSnizl. BeMgnW md des AM dn Stadt Schjiz. W LS9. Sonntag den 25. October. 1888. » Bekanntmachung. Die für die bevorstehende Neuwahl des mit dem 2. Januar 1869 ausscheidenden Dritttheiles der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner angefertigte Wahlliste ist von heute an auf dem Saale und im Durchgänge des RathhauseS zu Jedermann- Ansicht ausgehängt und in der zweiten Etage der alten Waage auSgelegt; auch werden Abdrücke derselben nebst Stimmzetteln unter die stimmberechtigten Bürger vertbeilt werden. Einsprüche gegen die Wahlliste sind sofort und längstens bis mit dem 5. November d. Ä. zur Kenntniß und Entscheidung deS RathS zu bringen, widrigenfalls solche bei gegenwärtiger Wahl nicht berücksichtigt werden können. Zur Abgabe der Stimmzettel behufs der Erwählung vdn 305 Wahlmännern sind die Tage deS 1V., 17. und 18. Novembers dieses Jahres Vormittag- von 9 bis 1 und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr festgesetzt worden, und es haben sich die Abstimmenden innerhalb dieser Zeit vor der Wahldeputation in der 2. Etage der alten Waage, bei Verlust ihres Stimmrechts für diese Wahl, tu Person einzufiuden und ihre Stimmzettel abzugeben. Ueber daS weitere Verfahren enthält unsere Bekanntmachung vom 23. October d. I., welche an den oben erwähnten Orten ein zusehen ist und wovon den Stimmberechtigten Adrücke zugestellt werden, daS Nähere. Leipzig, den 23. October 1868. Der Nath der Stadt Leipzig. ' vr^Koch. Bekanntmachung ^ in Betreff der für dieses Jahr vom 4. bis spätestens den 6. November einzureicheuden AuS den zur Revision der Leipziger Gewerbe-und Personalsteuer-Kataster alljährlich eingereichten Hausbewohnerlisten ist wiederholt wahrzunehmen gewesen, daß die in der jedem Hausbesitzer resp. besten Stellvertreter behändigten Bekanntmachung enthaltenen Vor schriften nur sehr unvollkommen beobachtet, namentlich die betreffenden HauSlisten mit der Bekanntmachung den Miethinhabern nicht allenthalben vorgelegt werden, unv hierdurch nicht nur unvollständige, sondern auch unrichtige Angaben veranlaßt worden sind. Ferner haben Kaufleute, Gewerbetreibende und sonstige Principale die specielle Aufzeichnung ihrer sämmtlichen HandlungS- und GewerbSgehülsen re. resp. Dienstboten Unterlasten, und , erst auf besondere Aufforderung eingereicht, wodurch daS binnen einer bestimmten, sehr beengten Frist auszuführende ' RevifionSgeschäft ungemein erschwert wird. Die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter werden daher aufgesordert, die in der von uns unter dem 15. d. M. erlassenen, den HauSlisten beigegebenen Bekanntmachung enthaltenen Vorschriften nicht nur selbst genau zu beobachten, son dern auch ihre Abmiether unter Mittheilung gedachter Bekanntmachung hierzu anzuhalten, da austerdem die darin Ktz. 8. 0. und 10. angedrohten Nachtheile für die Betheiligten eintreten müffen. Leipzig, den 19. October 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Die von unS ausgestellte Liste derjenigen hiesigen Einwohner, welche zu dem Amte eine- Geschworenen befähigt sind, wird vom heutigen Tage an bis zum 7. November d. I. mit Ausnahme der Sonn- und Festtage in den Stunden von Vor mittags 0 bis 12 Uhr und von Nachmittags S biS 6 Uhr auf dem Rathhause im Confereuzzimmer der Einnahme stube gegenüber zu Jedermanns Einsicht öffentlich auSltegen. Diejenigen, welche nach H. 5. deS Gesetzes vom 14. September d. I. von dem Geschwornenamte befreit zu werden wünschen, haben ihre Gesuche bei deren VMust innerhalb der vorstehend angegebenen Frist bei unS schriftlich einzureichen. Ebenso kann inner halb derselben Frist jeder volljährige und selbstständige OrtSeinwohner wegen Uebergehung seiner Person, dafern er zu dem Amte eine- Geschwornen fähig zu sein behauptet, so wie wegen Uebergehung fähiger oder wegen erfolgter Eintragung unfähiger Personen Einspruch erheben. Leipzig, den 22. October 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Verordnung vom 23. Septembers. I. ist die katholische Kirchenanlage auf das Jahr 1868 nach den durch die Verordnung vom 12. October 1841 7, 8, 10 und 11 bestimmten Sätzen, von denen jedoch die in§. 7 unter b. e. und 6. bestimmten Sätze auch für diesmal auf drei Viertheile, mithin auf resp. r/i, und »/is deS von den betreffenden Parochianen zu entrichtenden Gewerbe- und Personalsteuersatzes herabgestellt sind, ausgeschrieben worden und somit fällig. Die hiesigen katholische« Beitragspflichtigen werden daher aufgefordert, die auf sie fallenden Beiträge bis zum IS. November dieses Jahres an die Stadt-Steuer-Einnahme (RathhauS II Gtagk Zimmer Nr. 0) unerinnert abzuführen. Leipzig, den 22. October I8ö8. Der Rath ^der Stadt Letp^g. Bekanntmachung. vr. Koch. ube. DaS an dem Grimmaischen Steinwege vor dem Schulhofe der lll. Bürgerschule gelegene SpritzenhäuSchen soll Montag den 26. October d. I. Vormittags id Nhr an Ott und Stelle an den Meistbietenden gegen Baarzahlung zum sofortigen Abbruch öffentlich versteigert werden. Leipzig, den 2S. October 1868. DeS RathS Ban-Deputation»
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