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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.10.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-10-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186810260
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18681026
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18681026
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-10
- Tag1868-10-26
- Monat1868-10
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.10.1868
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Anzeiger. Amtsblatt dts König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 1^0 I00, Montag dm 26. Oktober. 1868. Bekanntmachung. Der am 13. Oktober d. I. fällige zweite Termin -er Gewerbe- und Personalsteuer ist nach der zum Gesetze vom 26. Mai d. I. erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage «ach einem halbe« Jahresbeiträge so wie einem Fnnftheile -eS ganzen JahreSbetragS der ordentlichen Steuer (also mit 6 Neugroschen von jedem Thaler, mit 2 Pfennigen von jedem Neugroschen) als Anschlag abzuführen, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeträge von diesem Tage ab und spätestens binnen 14 Tage« nach demselben an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen ein- treten müssen. Leipzig, den 12. Oktober 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. — vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Die Lieferung der zur Dampfkefselheizuug in der hiesigen neuen Stadtwafferkunst auf die Zeit vom 1. Januar bi- 31. December 1869 benöthigten ca. 220VV Eentner Steinkohlen soll von uns an den Miudestfordernden ver geben werden. Die Preisforderungen sind für die zur Hebung von 1000 Cubikfuß Wasser in daS Hockreservoir einschließlich deS AnhelzenS der Kessel erforderliche Qantität Kohlen (nach den bisherigen Erfahrungen ca. 20 Pfd. beste Pechkohlen oder 23 bis 25 Pfd. Stück- und klare Nußkohlen) zu stellen und bis znm 14. November d. I. Abends « Uhr schriftlich und versieget im Bureau unserer Siadtwafferkunst, RathhauS 2. Etage, einzureichen, woselbst auch die Lieferungsbedingungen zur Einsichtnahme auSliegen und Ab schriften davon gegen die Copialgebühren zu erlangen sind. Leipzig, den 22. Oktober 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Älberlsbahn. Die „Berliner Börsenzeitung" sucht in einigen Correspovdenze» au- Dresden nachzuweisen, daß die Ac< io narre der AlbertSbahn gut ihun werden, die DirecüonSvorlage in der Versammlung vom 3. November abzuwerfen, erstens weil sich die Regierung nicht auf einen Proceß einlaffen könne, zweitens weil ein solcher günstig für die Actionaire auS allen müsse. Für den Juristen und den unbetheiligten Theoretiker mag die Aussicht auf die weitere Verwickelung der interessanten Rechtsfrage etwas Anziehendes haben, doch der wirkliche Aktienbesitzer, dessen Geldbeutel gefährdet erscheint, hat sich lediglich auf den praktischen Standpunkt zu stellen. Er hat sich zwei Fragen zu beantworten: 1) Will er au dem m der letzten Generalversammlung fest gesetzten Verkaufspreis von 150 Thaler baar festhalten, selbst auf die Gefahr hin, daß ein Proceß daraus entstehe, dessen Endresultat ebensowohl für als gegen ihn au-fallen kann? In solchem Falle würde er, vielleicht für mehrere Jahre, sein in Aktien bestehende- Capital festfahren, also nickt anderweit auS- nützen und sicher für die ganze Zeit auf Zinseneinnahme nicht rechnen können. ES ist durchaus nicht anzunehmen, daß daS Finanzministerium vor der gerichtlichen Entscheidung zurückschrecken werde. Diese Behörde glaubt die ihr von den Ständen gegebene Ermächtigung nicht überschreiten zu dürfen und mag, da sie kein eigene- directe- Änteresse in der Sache hat, keine Verantwortlichkeit^ durch erhöhte Zugeständnisse, übernehmen, die von der Stäudeversammluna möglicherweise nicht anerkannt werden dürste. Also sind e- auch nur die Landstände, welche den Weg de- ProcesseS beseitigen können. 2) Will er die Vorlage acceptiren und dadurch die leidige Angelegenheit zu einem nothwendigeu baldigen Abschluß bringen? In diesem Falle würde er für seine Aktie, außer den auf die Coupon- Nr. 7, 8 und S entfallenden Dividenden, zwei Staat- Papiere 1 100 Thlr. und ü 50 Thlr. zu 4 Procent Zinsen ab 1. Juli n. e. erhalten, die gleiche AuSloosung, von 1869 beginnend, mit der 1847er Anleihe haben, derselben also im Cour- gleich stehen dürsten, denn der vorgeschrittenen AuSloosung dieser Anleihe (in 500 Thlr. Appoivt-) steht gegenüber, daß die neuen Papiere in kleineren marktgängigeren, also werthvolleren Stücken au-gegeben zverden» ' Nehmen wir als- skr da- neue Papier de« Cour- sr»/, di- 93 an, so kommt die-, nebst der baaren Vergütung von 8 Thlr. und Stückzinsen ab 1. Juli von 150 Thlr., einem BörsencourS der AlbertSbahnactien pr. 31. Oktober u. e. von 147»/, bi- 148»/« gleich. Direktion und Ausschuß, in deren erprobte VerwaltungStüchtig- keit die Actionaire volle- Vertrauen fetzen dürfen, haben vor stehenden Vorschlag zu ihrem eigenen Antrag gemacht und dem selben also den Stempel der Privatsache genommen. Wenn sie die Annahme dringend empfehlen, ist wohl zu schließen, daß sie eS vom Standpunkt tieferer Einsicht in die Sachlage gethan haben, als eine solche für den einzelnen Actionair und den Referenten der „Börsenzeitung" möglich ist. Schon heute drückt die Unsicherheit de- Resultat- der Abstim mung auf den Cour- der Aktien, der 3—4 Procent unter dem Werthe erscheint, sobald der Vorlage zugestimmt ist. Niemand soll sich aber der Illusion hingeben, daß durch Ver werfen der Vereinbarung den Aktien ein höherer CourSstand ge sichert würde; im Gegentheil müßte sich sofort ein bedeutender Rückschlag zur Geltung bringen, denn wenn wir noch so sehr vom inner» Werth der Aktien von 150 Thlr. überzeugt sind /bleiben doch die Cbancen eine- ProcesseS ganz unberechenbar. Allerdivg- stehen wir im Proceß einem weit Mächtigeren gegenüber, aber nicht veShalb, weil unser Gegner die StaatSregierung ist, sondern weil, zum Nachtheil der Actionaire, in dem mangelhaften Statut jede entstehende Differenz, durch verschiedenartige Auslegung der statu tarischen Bestimmungen, der Entscheidung der königlichen StaatS regierung Vorbehalten ist. Hierin liegt namentlich eine große von unS nicht zu unter schätzende Gefahr. Selbst Direktion und Ausschuß, die doch früher viel mehr für die Aktien beansprucht haben, glauben nicht au eine Förderung unserer Interessen durch längere Verschleppung der Angelegenheit, und somit dürfte auch der einzelne Actionair in der geringen Dif- sereuj der zu erhaltenden 148 Thlr. gegen früher geforderte 150 Thlr. nm um so mehr Grund finden, der Vorlage zuzu stimmen, al- da- Ergebniß noch wesentlich den heutigen Börsen cour- übersteigt und die Aktie sofort wieder ein realisirbarÄ» Werthobject werden wird, welche Eigenschaft ihr bei verlängerter Ungewißheit mehr und mehr abgeht. In jedem Falle unterlasse aber kein Actionair seine Ansicht durch Vertretung seine- Stimm recht- in der Versammlung vom 3. November zum Au-druck zu dringe«. L. L. Hofsmann.
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