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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.10.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-10-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186810295
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18681029
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18681029
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-10
- Tag1868-10-29
- Monat1868-10
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.10.1868
- Autor
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lel »nS- rWger Tagcblall Anzeiger. AmWM des KSuizl. BeMSzeiichtS und des RaM der Stadl SeW. m 3VZ. Donnerstag den 29. Oktober. 1868. Bekanntmachung. DaS 24. und 25. Stück deS diesjährigen Gesetz- und Verordnung--BlatteS sind bei unS eingegangen und werden bis zum 14. November d. I. auf dem RathhauSfaale zur Einsichtnahme imentlich auStzängen. Dieselben enthalten: Nr. 137. Verordnung, die Publication eines Revidtrten Strafgesetzbuchs und einiger Erläuterungen zweier damit in Verbindung stehender Gesetze, auch den Erlaß einiger polizeilicher Bestimmungen betr.; vom 1. October 1868. - 138. Decret wegen Concessionirung der CottbuS - Großenhainer Eisenbahngesellschaft zum Baue und Betriebe einer Etsenbahn von Großenhain biS zur Landesgrenze bei Ortrand; vom 24. September 1868. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der CottbuS-Großenhainer Eisenbahn innerhalb deS Königlich Sächsischen Landesgebiet- betreffend; vom 24. September 1868. Verordnung, die Ausführung de- BündeSgesetzeS über Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Ehe schließung vom 4. Mai 1868 betreffend; vom 31. August 1868. Verordnung, daS Ausschreiben der katholischen Kirchenanlage betreffend; vom 23. September 1868. Verordnung zu Ausführung der 11 fg. und 13 fg. deS Gesetzes, die Bildung der Geschwornenlisten rc. betreffend, vom 14. September 1868, in der Oberlausitz; vom 15. October 1868. Verordnung, die Postversendung gefährlicher Gegenstände unter unrichtiger Declaration betr.; vom 12. October 1868.' Der Rath der Stadt Leipzig. < vr. Koch. Cerutti. - 139. - 140. - 141. - 142. - 143. Leipzig, den 28. October 1868. Bekanntmachung. Vom Sonntage den 1. November d. I. an bi- zum Sonntage 3udica 1869 beginnt der DormittagSgotteSdieust in der Neukirche und Georgenkirche um 0 Uhr. Vom Montage den 2. November d. 3. an wird die Thomaskirche wegen Einrichtung von Heizung-- und Beleuchtungs vorrichtungen auf die Dauer dieser Arbeiten dergestalt außer Gebrauch gesetzt, daß nur da- BeichthauS und die Sakristei für Trauungen und Taufen an Sonntagen und für den Confirmandenunterricht, soweit thunlich, benutzt werden. Dafür wird der Gottesdienst für die ThomaSgemeinde, von welchem nur die Mittagspredigt in Wegfall kommt, in der PeterS- kirche gehalten werden. Diese wird ihren Gottesdienst statt um 9 Uhr bereits um 8*/, Uhr beginnen (Beichte um 8 Uhr), so daß um 11 Uhr der Gottesdienst für die ThomaSgemeinde folgen kann. Die Abendpredigt um 6 Uhr, die Betstunde Dienstag-, Trauungen und Taufen an den Wochentagen, die Communion am Donnerstage werden ebenfalls in der PeterSkirche stattfinden. Leipzig, am 27. October 1868. Die Kirchen--Inspektion. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. v. Lechler. vr. Koch. Schleitzner. Bekanntmachung in Betreff der für dieses Jahr vom 4. bis spätestens den O. November einzureichenden AuS den zur Revision der Leipziger Gewerbe- und Personalsteuer-Kataster alljährlich eingereichten HauSbewohnerlisten ist wiederholt wahrzunehmen gewesen, daß die in der jedem Hausbesitzer resp. dessen Stellvertreter behändigten Bekanntmachung enthaltenen Vor schriften nur sehr unvollkommen beobachtet, namentlich die betreffenden HauSlisten mit der Bekanntmachung den Miethinhabern nicht allenthalben vorgelegt werden, und hierdurch nicht nur unvollständige, sondern auch unrichtige Angaben veranlaßt worden sind Ferner haben Kausleute, Gewerbetreibende und sonstige Principale die specielle Auszeichnung ihrer sämmtlicheu Handlung-- und GewerbSgehülseu re. resp. Dienstboten Unterlasten, und erst ans besondere Änfsorderung eingereicht, wodurch daS binnen einer bestimmten, sehr beengten Frist auszuführende RevisionSgeschäft ungemein erschwert wird. Die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter werden daher aufgefordert, die in der von uns unter dem 15. d. M. erlassenen, den HauSlisten beigegebenen Bekanntmachung enthaltene« Vorschriften nicht nur selbst genau zu beobachten, son dern auch ihre Abmiether unter Mittheilung gedachter Bekanntmachung hierzu anzuhalten, da außerdem die darin tztz. 8. O. und 10. angedrohte« Nachtheile für die Betheiligten eintreten muffen. Leipzig, den 19. October 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube^ Bekanntmachung. Dem Herrn Adolph Theodor Franz Günther ist von unS am heutigen Tage auf sein Ansuchen Concesston zur ge- l Agenturgeschäften, insbesondere zur Vermittelung von Hypothekenbeleihungen, ingleichen de- Kaufes und werbSmäßigen Betreibung von Tausches von Grundstücken ertheilt worden. Leipzig, am 26. October 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. 3erusalem. Universität. E —8—- Leipzig, 23. October. Bor wenigen Tagen kam die philologische Dissertation im Druck heraus, mittelst welcher Vr. W. H. Roscher den Doctorgrad der hiesigen Facirltät sich rito erwarb. Der Verfasser ist ei» Sohn unsere- klbhandlung Arbeiten, lateinisch abgefaßt und hat den Titel: vö anpirstim ruigari spuck vrsoeon. Au- einer Schlußbemerkung ersehen wi daß dieselbe ein Abdruck aus unsere- G. CurüuS' „Studit
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